Betreff
Jahresabschluss 2014 der Sparkasse Leverkusen
- Verwendung des ausschüttungsfähigen Teils des Jahresüberschusses 2014
- Entlastung der Organe
Vorlage
2015/0641
Aktenzeichen
201-01-72-14-ma
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat beschließt, von dem durch den Verwaltungsrat festgestellten Jahresüberschuss 2014 in Höhe von 3.322.965,35 € einen Teilbetrag in Höhe von 500.000,00 € unmittelbar der Stadt Leverkusen für gemeinnützige Zwecke nach § 25 Absatz 3 Sparkassengesetz NRW zuzuführen sowie einen Teilbetrag von 2.822.965,35 € in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse Leverkusen einzustellen.

 

2. Der Rat beschließt, den Organen der Sparkasse Leverkusen (Verwaltungsrat, Vorstand) für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.

 

gezeichnet:                                                

In Vertretung

Buchhorn                                                    Stein

 

Begründung:

 

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

 

Der Sparkassen- und Giroverband hat den Jahresabschluss der Sparkasse Leverkusen für das Geschäftsjahr 2014 geprüft und den notwendigen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen hat die erforderlichen Beschlüsse in seiner Sitzung vom 16.06.2015 gefasst und gem. § 15 Abs. 2 Buchstabe e) Sparkassengesetz NRW dem Rat der Stadt Leverkusen die Empfehlung ausgesprochen, einen Teilbetrag in Höhe von 500.000,00 € unmittelbar der Stadt zuzuführen. Der Stadt verbleibt nach Steuern ein Betrag von 420.875,00 €. Gem. § 25 Abs. 3 Sparkassengesetz NRW wird dieser Betrag für gemeinnützige Zwecke verwendet.

 

Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat dem Rat der Stadt Leverkusen empfohlen, den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von 2.822.965,35 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

Wirtschaftliche Ergebnisse / Auswertung:

 

Die Aufwendungen der Jahre 2013 und 2014 der Sparkasse Leverkusen stellen sich wie folgt dar:

 

 

2014

2013

Veränderung Vorjahr

Personalaufwand

38.294 T€

36.134 T€

2.160 T€

Andere Verwaltungsaufwendungen

18.046 T€

17.582 T€

464 T€

Abschreibungen

1.373 T€

8.524 T€

-7.151 T€

Sonstige betriebliche Aufwendungen

3.268 T€

6.431 T€

-3.163 T€

 

Bei den Personalaufwendungen konnten wie erwartet die eingeleiteten Effizienzmaßnahmen die Auswirkungen des hohen Tarifabschlusses 2014 nicht vollständig abfedern. Die deutliche Reduzierung im Bereich der Abschreibungen zum Wert des Vorjahres ergibt sich aus der Belastung des Jahres 2013 durch Sonderabschreibungen auf Immobilien in Höhe von 7,0 Mio. €.

 

Die Erträge stellen sich im Vergleich zum Vorjahr folgendermaßen dar:

 

 

2014

2013

Veränderung Vorjahr

Zinsüberschuss und laufende Erträge

66.959 T€

68.147 T€

-1.188 T€

Provisionsüberschuss

17.779 T€

17.343 T€

436 T€

Sonstige betriebliche Erträge

4.034 T€

4.719 T€

-685 T€

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Verwaltungsrates der Sparkasse Leverkusen gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

 

Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren der Oberbürgermeister und die folgenden Ratsfrauen und -herren im Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn

Rh. Markus Beisicht

Rh. Thomas Eimermacher

Rh. Paul Hebbel

Rh. Peter Ippolito

Rh. Rudolf Müller

Rh. Erhard T. Schoofs

Rf. Dr. Monika Ballin-Meyer-Ahrens

Rf. Irmgard v. Styp-Rekowski

 

Der Jahresabschluss 2014 wird in der Sitzung des Finanzausschusses am 13.08.2015 kurz vorgestellt. Für eventuelle Rückfragen steht an dem Tag ein Vertreter der Sparkasse zur Verfügung.

 

 

Abschließende Hinweise:

 

Die Abschrift des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 16.06.2015, die Bilanz zum 31.12.2014, die Gewinn- und Verlustrechnung 2014, der Lagebericht 2014 sowie der Anhang 2014 sind als Anlagen 1 bis 5 beigefügt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2015/0641

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Malek, FB 20, 2044

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle 9700151501 / Produkt 151501 / Produktgruppe 1515

 

  Ertrag/Einzahlung aus Gewinnanteilen i.H.v.               500.000,00 €

  Aufwand/Auszahlung für Ertragsteuern i.H.v.                 79.125,00 €

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

                        Ertrag aus Gewinnanteilen i.H.v.               500.000,00 €

                         Aufwand für Ertragsteuern i.H.v.                 79.125,00 €

                                                      Einnahme i.H.v.               420.875,00 €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

entfällt.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

entfällt.

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]