- Verwendung des ausschüttungsfähigen Teils des Jahresüberschusses 2014
- Entlastung der Organe
Beschlussentwurf:
1. Der Rat beschließt, von dem durch den
Verwaltungsrat festgestellten Jahresüberschuss 2014 in Höhe von 3.322.965,35 €
einen Teilbetrag in Höhe von 500.000,00 € unmittelbar der Stadt Leverkusen für
gemeinnützige Zwecke nach § 25 Absatz 3 Sparkassengesetz NRW zuzuführen sowie
einen Teilbetrag von 2.822.965,35 € in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse
Leverkusen einzustellen.
2. Der Rat beschließt, den Organen der
Sparkasse Leverkusen (Verwaltungsrat, Vorstand) für das Geschäftsjahr 2014
Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Stein
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:
Der Sparkassen- und Giroverband hat den Jahresabschluss der Sparkasse Leverkusen für das Geschäftsjahr 2014 geprüft und den notwendigen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen hat die erforderlichen Beschlüsse in seiner Sitzung vom 16.06.2015 gefasst und gem. § 15 Abs. 2 Buchstabe e) Sparkassengesetz NRW dem Rat der Stadt Leverkusen die Empfehlung ausgesprochen, einen Teilbetrag in Höhe von 500.000,00 € unmittelbar der Stadt zuzuführen. Der Stadt verbleibt nach Steuern ein Betrag von 420.875,00 €. Gem. § 25 Abs. 3 Sparkassengesetz NRW wird dieser Betrag für gemeinnützige Zwecke verwendet.
Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat dem Rat der Stadt Leverkusen empfohlen, den verbleibenden Teilbetrag in Höhe von 2.822.965,35 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.
Wirtschaftliche Ergebnisse / Auswertung:
Die Aufwendungen der Jahre 2013 und 2014 der Sparkasse Leverkusen stellen sich wie folgt dar:
|
2014 |
2013 |
Veränderung Vorjahr |
Personalaufwand |
38.294 T€ |
36.134 T€ |
2.160 T€ |
Andere
Verwaltungsaufwendungen |
18.046 T€ |
17.582 T€ |
464 T€ |
Abschreibungen |
1.373 T€ |
8.524 T€ |
-7.151 T€ |
Sonstige
betriebliche Aufwendungen |
3.268 T€ |
6.431 T€ |
-3.163 T€ |
Bei den Personalaufwendungen konnten wie erwartet die eingeleiteten Effizienzmaßnahmen die Auswirkungen des hohen Tarifabschlusses 2014 nicht vollständig abfedern. Die deutliche Reduzierung im Bereich der Abschreibungen zum Wert des Vorjahres ergibt sich aus der Belastung des Jahres 2013 durch Sonderabschreibungen auf Immobilien in Höhe von 7,0 Mio. €.
Die Erträge stellen sich im Vergleich zum Vorjahr folgendermaßen dar:
|
2014 |
2013 |
Veränderung Vorjahr |
Zinsüberschuss und laufende
Erträge |
66.959 T€ |
68.147 T€ |
-1.188 T€ |
Provisionsüberschuss |
17.779 T€ |
17.343 T€ |
436 T€ |
Sonstige betriebliche
Erträge |
4.034 T€ |
4.719 T€ |
-685 T€ |
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Verwaltungsrates der Sparkasse Leverkusen gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.
Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine
entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im
abgelaufenen Geschäftsjahr waren der Oberbürgermeister und die folgenden
Ratsfrauen und -herren im Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen tätig und
unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Oberbürgermeister
Reinhard Buchhorn
Rh. Markus
Beisicht
Rh. Thomas
Eimermacher
Rh. Paul
Hebbel
Rh. Peter
Ippolito
Rh. Rudolf
Müller
Rh. Erhard T.
Schoofs
Rf. Dr. Monika
Ballin-Meyer-Ahrens
Rf. Irmgard v.
Styp-Rekowski
Der Jahresabschluss 2014 wird in der Sitzung des
Finanzausschusses am 13.08.2015 kurz vorgestellt. Für eventuelle Rückfragen
steht an dem Tag ein Vertreter der Sparkasse zur Verfügung.
Abschließende Hinweise:
Die Abschrift des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 16.06.2015, die Bilanz zum 31.12.2014, die Gewinn- und Verlustrechnung 2014, der Lagebericht 2014 sowie der Anhang 2014 sind als Anlagen 1 bis 5 beigefügt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage 2015/0641
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Malek, FB 20, 2044
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt
und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle 9700151501 / Produkt 151501 / Produktgruppe 1515
Ertrag/Einzahlung aus Gewinnanteilen i.H.v. 500.000,00 €
Aufwand/Auszahlung für Ertragsteuern i.H.v. 79.125,00 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Ertrag aus Gewinnanteilen i.H.v. 500.000,00 €
Aufwand für Ertragsteuern i.H.v. 79.125,00 €
Einnahme i.H.v. 420.875,00 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
entfällt.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung
der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
entfällt.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |