Jahresabschluss der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Der Jahresabschluss 2014 wird mit einer
Bilanzsumme von 7.966.842,42 € und einem
Jahresüberschuss von 290.501,50 € (inklusive 267.800,00 € Beteiligungserträge) gem. beigefügter
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt
(Anlage 1).
b) Der Jahresüberschuss in Höhe von 290.501,50 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
c) Der Komplementärin sowie deren Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.
d) Der Geschäftsführer als Vertreter der RELOGA Holding GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wird ermächtigt, die in Anlage 2 genannten Beschlüsse zu fassen.
2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.
3. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Der Jahresabschluss 2014 wird mit einer
Bilanzsumme von 39.440,29 € und einem
Jahresüberschuss von 2.104,00 € gem.
beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht (Anlage 3)
festgestellt.
b) Der Jahresüberschuss 2014 wird in die
Gewinnrücklage eingestellt.
c) Dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2014
Entlastung erteilt.
4. Den Vertretern der Stadt in den zuständigen Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt und der Geschäftsführer als Vertreter der RELOGA Holding GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wird ermächtigt, Rödl & Partner, Köln, zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2015 der betreffenden Gesellschaften zu bestellen.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Stein
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche Grundlagen
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner hat auftragsgemäß den Jahresabschluss der RELOGA Holding GmbH & Co. KG geprüft. Alleinige Kommanditisten der RELOGA GmbH & Co. KG und Gesellschafter ihrer Komplementär-GmbH (RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH) sind zu je 50 % die Stadt Leverkusen und der Bergische Abfallwirtschaftsverband (BAV). Mitglieder des BAV sind der Rheinisch-Bergische Kreis und der Oberbergische Kreis. Als Holdinggesellschaft realisiert die RELOGA Holding GmbH & Co. KG im Wesentlichen die Umsätze mit den Tochter- und Beteiligungsgesellschaften. Der Jahresabschluss 2014 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) einschließlich Lagebericht ist in der Anlage 1 beigefügt.
Die Beschlussfassung und Zustimmung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung des Geschäftsführers, die gem. § 11 Abs. 2 Buchstaben h) und i) des Gesellschaftsvertrages der RELOGA Holding GmbH & Co. KG der Gesellschafterversammlung unterliegen, erfolgte in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 26.06.2015. Die entsprechenden Beschlüsse wurden nach Vorberatung durch den Aufsichtsrat am 12.06.2015 vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen bzw. einer Weisung durch den Bergischen Abfallwirtschaftsverband gefasst.
Wirtschaftliche
Ergebnisse /Auswertung
Die Gesellschaft hat im Jahr 2014 einen Jahresüberschuss in Höhe von 291 T€ (Vorjahr: 128 T€) erwirtschaftet. Die Bilanzsumme zum 31.Dezember 2014 ist von 7.760 T€ um 207 T€ auf 7.967 T€ gestiegen. Dies ist insbesondere auf die Zunahme der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände zurückzuführen. Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital von 5.695 T€ auf 5.985 T€ erhöht. Sowohl die Eigenkapitalrentabilität in Höhe von 4,9 % (Vorjahr 2,3 %) als auch die Eigenkapitalquote der Gesellschaft, die zum 31.12.2014 bei 75,1 % liegt, konnten erhöht werden.
Finanzkennzahlen
zum 31.12.2014
|
|
in
T€ |
2014 |
Eigenkapitalrentabilität: |
Jahresergebnis: |
291 |
4,86% |
Eigenkapital: |
5.985 |
||
Gesamtkapitalrentabilität: |
Jahresergebnis: |
291 |
5,18% |
Zinsaufwand: |
80 |
||
Gesamtkapital (EK + langfr. Fremdkapital) |
7.160 |
||
Anlagendeckungsgrad II: |
Eigenkapital: |
5.985 |
104,50% |
Sonderposten: |
0 |
||
Langfr. Fremdkapital: |
1.175 |
||
Anlagevermögen: |
4.552 |
||
Personalaufwandsquote: |
Personalaufwand: |
959 |
52,55% |
Gesamtaufwand: |
1825 |
||
Zinsaufwandsquote: |
Zinsaufwand: |
80 |
4,38% |
Gesamtaufwand: |
1825 |
||
Investitionen: |
Anschaffung AV: |
394 |
394 T€ |
Tochter- und Beteiligungsgesellschaften
Nach den gesetzlichen Regelungen ist es nicht möglich, dass sich der Geschäftsführer als Vertreter der Gesellschafterin selbst Entlastung erteilt. Daher ist es erforderlich, entsprechende Ermächtigungen für die einzelnen Gesellschaften durch die Gesellschafterversammlung der Holding zu beschließen. Entsprechend wird bei den Tochtergesellschaften verfahren, bei denen Herr Sprokamp nicht als Geschäftsführer bestellt ist.
Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Die Beschlüsse über die für die jeweiligen Gesellschaften zu bestellenden Wirtschaftsprüfer erfolgten in den Sitzungen der Gesellschafterversammlung der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH am 26.06.2015.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der RELOGA Holding GmbH & Co. KG angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung der Aufsichtsrates der RELOGA Holding GmbH & Co. KG gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).
Über den Beschlusspunkt 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine
entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen
Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der RELOGA
Holding GmbH & Co. KG tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Ratsfrau Heike
Bunde
Ratsherr Dirk
Danlowski
Ratsherr Tim
Feister
Ratsfrau Ingrid
Geisel
Ratsherr Stefan
Hebbel
Ratsherr Peter
Ippolito
Ratsherr
Albrecht Omankowsky
Ratsherr Karl
Schweiger
Der Jahresabschluss 2014 wird in der Sitzung des Finanzausschusses am 13.08.2015 kurz vorgestellt. Für eventuelle Rückfragen steht an dem Tag ein Vertreter der RELOGA zur Verfügung.
Abschließende
Hinweise
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) stehen allen Ratsmitgliedern die Prüfungsberichte der Jahresabschlüsse der RELOGA Holding GmbH & Co. KG und der RELOGA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH als nichtöffentlich zu behandelnde Anlagen 4a) und b) im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen und den Gruppen jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts der RELOGA Holding GmbH & Co. KG (Anlage 4a) zur Verfügung.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage 2015/0643
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Malek/ FB 20/ 2044
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
entfällt.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
entfällt.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
entfällt.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
entfällt.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |