- Sanierung 3-fach Sporthalle
Beschlussentwurf:
1. Der Entwurfsplanung des Architekturbüros Wirtz + Kölsch zur Komplettsanierung der Sporthalle des Lise-Meitner-Gymnasiums wird zugestimmt.
2. Die prognostizierten Gesamtbaukosten für die Sanierungsmaßnahmen betragen gemäß Kostenberechnung nach heutigem Stand 2.850.000 € inklusive Mehrwertsteuer.
3. Bisher stehen Mittel in Höhe von 2 Mio. € im Ergebnis- und Finanzplan bereit. Die zur Finanzierung zusätzlich erforderlichen Mittel werden vorbehaltlich einer entsprechenden Mittelbereitstellung durch den Rat mit dem Haushalt 2016 mit der Aufnahme der Maßnahme ins Kommunalinvestitionsfördergesetz angepasst.
4. Die Ausführungsplanung ist auf der Grundlage der Entwurfsplanung fortzuführen.
5. Mit der Durchführung der Maßnahme ist nach Beschlussfassung gemäß der vorgegebenen Zeitplanung zu beginnen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Buchhorn Stein Adomat Deppe
Begründung:
Der Gebäudekomplex des Lise-Meitner-Gymnasiums besteht aus mehreren, in unter-schiedlichen Baujahren erstellten Gebäudetrakten. In den vergangenen Jahren erfolgte bereits die Sanierung der Gebäudetrakte 1, 2 und 3 sowie der Pausenhalle. Die Sanierung der Turnhalle befindet sich in der Vorbereitung zur Ausführungsphase.
Als nächster Bauabschnitt ist die Komplettsanierung der 3-fach-Sporthalle vorgesehen.
Die Sporthalle wurde in den 70er Jahren errichtet. Die vorhandene Altbausubstanz entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Die fehlende Wärmedämmung sowie der unwirtschaftliche Betrieb der Heizungs- und Lüftungsanlagen führen zu einem stetigen Energieverlust. Zum Erhalt der Bausubstanz, zur Modernisierung der Gebäudeausstattung, zur Einsparung von Energie, zur Herstellung einer Barrierefreiheit und zur Sicherstellung des Unterrichts sind umfangreiche Bauleistungen durchzuführen.
Die Maßnahme beinhaltet die energetische Sanierung gem. den gesetzlichen Vorgaben der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV).
Vorgesehene Maßnahmen:
- Sanierung und Wärmedämmung der Dachflächen, einschl. Erneuerung des Blitzschutzes
- Sanierung und Wärmedämmung der Fassade des Umkleidetraktes, Betonsanierung und Anstrich der Hallenfassade
- Erneuerung der Fenster- und Türanlagen einschl. des sommerlichen Wärmeschutzes. Ertüchtigung und Verbesserung des Brandschutzes.
- Erneuerung der Elektrotechnik sowie Erneuerung der Beleuchtung und der Sicherheitsbeleuchtung in effizienter LED-Technik mit Präsenzmeldern
- Austausch der unwirtschaftlichen Konvektorheizung der Halle durch eine effektive Deckenstrahlheizung mit akustisch wirksamer Deckenverkleidung
- Austausch der bestehenden Lüftungsanlage des Dusch- und Umkleidetraktes durch eine volumenstromgeregelte und mit Wärmerückgewinner ausgerüstete Anlage
- Erneuerung der nicht mehr den hygienischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechenden Trinkwasser- und Warmwasseranlagen
- Sanierung der Schmutzwassergrundleitungen mit Inlinern
- Erneuerung der defekten erdverlegten Fernwärmeleitung
- Räumliche Optimierung der Dusch- und Umkleidebereiche mit neu eingefügtem barrierefreiem WC und barrierefreiem Dusch- und Umkleideraum
- Erneuerung von Ausbaumaterialien (Decken-, Wand- und Bodenbeläge, Innentüren)
- Herstellung eines barrierefreien Zuganges
Terminplan
Die Bauarbeiten beginnen voraussichtlich im 2. Halbjahr 2016. Die Bauzeit beträgt gemäß Terminplanung 11 Monate, so dass die Baumaßnahme zum 2. Halbjahr 2017 abgeschlossen sein wird.
Baukosten
Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme betragen nach heutigem Stand 2.850.000 € (Kostenberechnung gemäß DIN 276 – erstellt durch das Architekturbüro Wirtz + Kölsch, durch das Ingenieurbüro Soethout & Bollig und durch das Ingenieurbüro Potthoff).
Der Mittelabfluss in der Finanzplanung stellt sich für die Jahre 2015 - 2018 wie folgt dar:
2015: 140.000 € Finanzposition 783100
2016: 500.000 € Finanzposition 783100
VE 2016: 1.810.000 € Finanzposition 783100
2017: 1.810.000 € Finanzposition 783100
2018: 300.000 € Finanzposition 783100
2016 100.000 € Finanzposition 523107 (Dichtigkeitsprüfung von Kanalhausanschlüssen und Beseitigung von Undichtigkeiten)
Bisher stehen Mittel in Höhe von 2 Mio. € im Ergebnis- und Finanzplan bereit.
Die zur Finanzierung zusätzlich erforderlichen Mittel werden vorbehaltlich einer entsprechenden Mittelbereitstellung durch den Rat mit dem Haushalt 2016 mit der Aufnahme der Maßnahme ins Kommunalinvestitionsfördergesetz angepasst.
Fortführung der Planung
Es ist beabsichtigt, die Architekten- und Ingenieurleistungen ab LP 5 gem. HOAI an folgende Büros zu vergeben:
Architektenleistungen: Architekturbüro Wirtz + Kölsch, Leverkusen
Ingenieurleistungen Elektro: Ingenieurbüro Potthoff GmbH, Erkrath
Ingenieurleistung HLS: Ingenieurbüro Soethout & Bollig, Pulheim
Planunterlagen
Die nichtöffentlichen Anlagen liegen den Fraktionen und den Gruppen des Rates als verbindlicher Bestandteil der Vorlage vor.
Zudem besteht für Mandatsträger die Möglichkeit, diese Unterlagen in Session aufzurufen und einzusehen. Die interessierte Öffentlichkeit kann über das Ratsinformationssystem auch alle öffentlichen Unterlagen einsehen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Brentano,
Brigitte / FB 65 / 6512
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Lise-Meitner-Gymnasium, Am Stadtpark 50
- Sanierung 3-fach-Sporthalle
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Bisher stehen Mittel in Höhe von 2 Mio. € im Ergebnis- und Finanzplan bereit.
Die zur Finanzierung zusätzlich erforderlichen Mittel werden vorbehaltlich einer entsprechenden Mittelbereitstellung durch den Rat mit dem Haushalt 2016 mit der Aufnahme der Maßnahme ins Kommunalinvestitionsfördergesetz wie folgt angepasst:
2015: 140.000 € Sachkonto 783100
2016: 500.000 € Sachkonto 783100
VE 2016: 1.810.000 € Sachkonto 783100
2017: 1.810.000 € Sachkonto 783100
2018: 300.000 € Sachkonto 783100
2016 100.000 € Sachkonto 523107 (Dichtigkeitsprüfung von Kanal-hausanschlüssen und Beseitigung von Undichtigkeiten)
Die Förderung aus dem Kommunalinvestitionsgesetz wird entsprechend der nach den Sommerferien durch die Landesregierung zu beschließenden Quote für Leverkusen mit dem Haushalt 2016 veranschlagt.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
nein |
nein |
nein |
nein |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja] |