Betreff
Überquerungshilfe Elbestraße L 108 Leverkusen-Rheindorf
Vorlage
2015/0648
Aktenzeichen
660-fr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Planung der Überquerungshilfe auf der Elbestraße in Höhe des Lebensmitteldiscounters wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangssituation

 

Die Elbestraße in Leverkusen-Rheindorf befindet sich als Bestandteil des Streckenzuges Solinger Straße/Elbestraße/Masurenstraße der L 108 als freie Strecke in der Baulastträgerschaft des Landesbetriebes Straßenbau NRW.

 

Im Streckenabschnitt zwischen Saalestraße und Insterstraße sind auf der Elbestraße auf der Nordseite ein Lebensmitteldiscounter und auf der Südseite ein Wohnquartier mit mehreren großen Wohnkomplexen vorhanden. Zudem sind an dieser Stelle beidseitig Bushaltebuchten gelegen, die von mehreren Buslinien angefahren werden. Aufgrund dieser Konstellation wird die Elbestraße in diesem Bereich häufig gequert, wobei die Fußgänger oft nicht die östlich gelegene signalisierte Furt benutzen, sondern den direkten ungesicherten Weg in Höhe der Busbuchten nehmen.

Diese Situation stellt ein erhebliches Gefährdungspotential dar. Es ist bereits zu einem tödlichen Verkehrsunfall an dieser Stelle gekommen. Um die Querung für die Fußgänger sicherer zu gestalteten, soll an dieser Stelle eine Querungshilfe errichtet werden.

 

Planung

 

Die vorgelegte Planung der Querungshilfe ist mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abgestimmt. Die Überquerungshilfe besitzt eine Breite von 2,50 m, eine nutzbare Länge von 5,00 m und bietet somit eine ausreichende Fläche für den Zwischenhalt beim Überqueren der Elbestraße. Die Querungshilfe wird auf der zurzeit vorhandenen Linksabbiegespur für den Discounterparkplatz errichtet, die sich dadurch auf eine Länge von ca. 6 m verringert, jedoch weiterhin für den Bedarf ausreichend dimensioniert ist. Die vorhandenen Fahrspuren für den Geradeausverkehr besitzen eine Breite von 3,75 m und werden ebenso wenig wie die Busbuchten baulich verändert. Die Andienung der Busbuchten wird durch diese Maßnahme nicht beeinträchtigt.

 

Bei der Planung der Querungshilfe wurden bauliche Vorkehrungen für Menschen mit Seh- und Mobilitätsbehinderungen durch den Einbau von taktilen Elementen berücksichtigt.

 

Die vorhandene Beleuchtung auf der Nordseite der Elbestraße muss im Zuge der Maßnahme versetzt werden, damit sie außerhalb der Flucht der Überquerungshilfe liegt.

 

Kosten

 

Die Kosten der Maßnahme hierfür belaufen sich auf ca. 25.000 € gemäß Kostenschätzung der TBL. Der Landesbetrieb Straßenbau hat zugesichert, die Baukosten zu übernehmen; eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung wird noch abgeschlossen.

Die darüber hinaus anfallenden Kosten, wie die lt. Angebot der EVL ermittelten ca.750 € für das Umsetzen des Beleuchtungsmastes, sowie die geschätzten HOAI-Kosten der TBL in Höhe von ca. 3.600 €, gehen dagegen zulasten der Stadt.

 

Da - vorbehaltlich der politischen Zustimmung - die Maßnahme möglichst kurzfristig umgesetzt werden soll, wird die Vorlage bereits auf die Tagesordnung der Sondersitzung der Bezirksvertretung I am 17.08.2015 genommen.

 

Stellungnahme zu den Prüfaufträgen

 

In der z.d.A.: Rat Nr. 5 vom 07.05.2015 wurden die Sachstände zu den begleitenden Prüfaufträgen bereits ausführlich mitgeteilt; aus Gründen der Übersicht an dieser Stelle eine aktuelle Zusammenfassung:

 

  • Die Anpassung der Beschilderung zur Tempo-30-Begrenzung an die Öffnungszeiten des Discounters wurde umgesetzt.

 

  • Der Straßenbereich der Elbestraße zwischen der Masurenstraße und dem Wendehammer Elbestraße wurde bereits mit einer Tempo-30-Zonenbeschilderung versehen. Eine darüber hinaus geltende Tempo-30-Regelung auf der Elbestraße zwischen Solinger Straße und Saalestraße ist aufgrund der örtlichen Situation und der fehlenden Gefährdungssituation in diesem Bereich unter Berücksichtigung des Straßencharakters nicht möglich.

 

  • Eine Erhöhung der Wahrnehmbarkeit der Tempo-30-Beschilderung wurde durch deren Montage auf neongelbe Tafeln umgesetzt.

 

  • Laut Schreiben des Landesbetriebes Straßenbau NRW vom 18.06.2015 wird eine Übertragung der Straßenbaulast für den Streckenzug Elbestraße/Solingerstraße zwischen Masurenstraße und der „Aral“-Tankstelle/Am Vogelsang an die Stadt Leverkusen abgelehnt.

 

  • Die Verlegung des Zaunes mit Verbreiterung des Gehweges um 1,00 m in Höhe der Gesamtschule Elbestraße soll im Herbst 2015 erfolgen.

 

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Frommke / 66 / 6614

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Planung einer Überquerungshilfe zur Beseitigung einer gefährlichen Verkehrssituation

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Maßnahme wird vom Landesbetrieb Straßenbau finanziert, außer:

  • HOAI-Kosten der TBL von ca. 3.600 €: PN 1205 „Gemeindestraßen“
  • Beleuchtungskosten von ca. 750 €: 66001205022007 „Erneuerung Straßenbeleuchtung“

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Keine

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]