Beschlussentwurf:
Der Planung des Rad-/Gehweges entlang der Straße „Krummer Weg“ wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangssituation
Die Straße „Krummer Weg“ ist als Landesstraße 219 in der Baulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW. Der Abschnitt der L 219 zwischen der Straße „Ropenstaller Weg“ und der Straße „In der Wasserkuhl“ besitzt keinen Geh- bzw. Radweg. Um eine sichere Schulwegführung zur Grundschule „In der Wasserkuhl“ und einen wichtigen Lückenschluß im Rad- und Fußwegenetz zu gewährleisten, wurde von den Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Freie Wähler am 13.02.2012 ein Antrag zum Anlegen eines gemeinsamen Rad-/Gehweges gestellt. Dieser Antrag wurde von der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 15.03.2012 beschlossen.
Planung
Seitens der Stadt Leverkusen besteht das Planungsziel, einen kombinierten
Rad-/Gehweg als Schulwegsicherungsmaßnahme zu erstellen. Zur gesicherten Querung der Straße „Krummer Weg“ durch Fuß- und Radverkehr soll in Höhe der Einmündung „Ropenstaller Weg“ eine Überquerungshilfe geschaffen werden. Da sich die L 219 in der Zuständigkeit des Landesbetriebes Straßenbau NRW befindet, wurde die Planung der Querungshilfe mit diesem abgestimmt. Um eine Führung auf die Überquerungshilfe aus Richtung Ropenstall zu gewährleisten, wird an der Einmündung „Ropenstaller Weg/Krummer Weg“ ebenfalls ein Rad-/Gehweg von ca. 20,00 m Länge vorgesehen. Für die Errichtung der Überquerungshilfe, die eine ausreichende Breite von 2,50 m aufweist, ist auf der westlichen Seite eine Fahrbahnaufweitung erforderlich, um jeweils eine 3,50 m breite Fahrspur für den Individualverkehr zu erhalten.
Der weitere gemeinsame Rad-/Gehweg entlang der Straße „Krummer Weg“ besitzt eine Länge von 132,00 m und eine Breite von 2,50 m, die sich in Höhe der Überquerungshilfe auf 3,00 m auf weitet. Der Weg soll eine Befestigung mit Asphaltbeton mit einem Bankett zur Ackerseite und einer einseitigen Entwässerung bekommen. In Höhe der Einmündung „In der Wasserkuhl“ erfolgt der Anschluss an den vorhandenen Rad-/Gehweg. Eine Beleuchtung ist nicht vorgesehen.
Kosten
Die Gesamtkosten belaufen sich gemäß einer Kostenschätzung auf ca.150.000 €. Laut der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Stadt Leverkusen werden 80.000 € davon als fester Anteil seitens des Landesbetriebes getragen.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung soll die Maßnahme möglichst kurzfristig umgesetzt werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau
Frommke / 66 / 6614
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Radweg Krummer Weg: 66431205021130
2014: 10.000 €
2015: 140.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Von Seiten des Landesbetriebes Straßenbau NRW erfolgt gemäß Vereinbarung eine Zuschusszahlung von 80.000 €.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |