Betreff
Rad-/Gehweg "Krummer Weg"
Vorlage
2015/0649
Aktenzeichen
660-fr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Planung des Rad-/Gehweges entlang der Straße „Krummer Weg“ wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangssituation

 

Die Straße „Krummer Weg“ ist als Landesstraße 219 in der Baulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW. Der Abschnitt der L 219 zwischen der Straße „Ropenstaller Weg“ und der Straße „In der Wasserkuhl“ besitzt keinen Geh- bzw. Radweg. Um eine sichere Schulwegführung zur Grundschule „In der Wasserkuhl“ und einen wichtigen Lückenschluß im Rad- und Fußwegenetz zu gewährleisten, wurde von den Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und Freie Wähler am 13.02.2012 ein Antrag zum Anlegen eines gemeinsamen Rad-/Gehweges gestellt. Dieser Antrag wurde von der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 15.03.2012 beschlossen.

 

Planung

 

Seitens der Stadt Leverkusen besteht das Planungsziel, einen kombinierten

Rad-/Gehweg als Schulwegsicherungsmaßnahme zu erstellen. Zur gesicherten Querung der Straße „Krummer Weg“ durch Fuß- und Radverkehr soll in Höhe der Einmündung „Ropenstaller Weg“ eine Überquerungshilfe geschaffen werden. Da sich die L 219 in der Zuständigkeit des Landesbetriebes Straßenbau NRW befindet, wurde die Planung der Querungshilfe mit diesem abgestimmt. Um eine Führung auf die Überquerungshilfe aus Richtung Ropenstall zu gewährleisten, wird an der Einmündung „Ropenstaller Weg/Krummer Weg“ ebenfalls ein Rad-/Gehweg von ca. 20,00 m Länge vorgesehen. Für die Errichtung der Überquerungshilfe, die eine ausreichende Breite von 2,50 m aufweist, ist auf der westlichen Seite eine Fahrbahnaufweitung erforderlich, um jeweils eine 3,50 m breite Fahrspur für den Individualverkehr zu erhalten.

 

Der weitere gemeinsame Rad-/Gehweg entlang der Straße „Krummer Weg“ besitzt eine Länge von 132,00 m und eine Breite von 2,50 m, die sich in Höhe der Überquerungshilfe auf 3,00 m auf weitet. Der Weg soll eine Befestigung mit Asphaltbeton mit einem Bankett zur Ackerseite und einer einseitigen Entwässerung bekommen. In Höhe der Einmündung „In der Wasserkuhl“ erfolgt der Anschluss an den vorhandenen Rad-/Gehweg. Eine Beleuchtung ist nicht vorgesehen.

 

Kosten

 

Die Gesamtkosten belaufen sich gemäß einer Kostenschätzung auf ca.150.000 €. Laut der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Stadt Leverkusen werden 80.000 € davon als fester Anteil seitens des Landesbetriebes getragen.

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung soll die Maßnahme möglichst kurzfristig umgesetzt werden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Frommke / 66 / 6614

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Radweg Krummer Weg: 66431205021130

2014: 10.000 €

2015: 140.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

keine

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Von Seiten des Landesbetriebes Straßenbau NRW erfolgt gemäß Vereinbarung eine Zuschusszahlung von 80.000 €.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]