Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der vorgelegten Planung für die Sanierung und Neugestaltung des Spielplatzes Am Weidenbusch mit Baukosten in Höhe von 125.000 € zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Im Januar 2013 wurde von den Bezirksvertretungen unter Beschluss-Nr. 1953/2012 das Sanierungsprogramm Spielplätze beschlossen. Der Spielplatz Am Weidenbusch wurde damals mit Sanierungsbedarf und der Notwendigkeit der Umgestaltung und Attraktivierung eingestuft.
Nach aktuellen Ermittlungen wohnen im Einzugsbereich des Spielplatzes rd. 250 Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren und über 160 Kinder im Alter von 10 bis 16 Jahren.
Dementsprechend hoch ist der Bedarf dort eine abwechslungsreiche Spiellandschaft mit unterschiedlichen Spielräumen für die Altersgruppen zu schaffen.
Da die aus Kautschukschwellen bestehende Umrandung der Sandfläche zunehmend beschädigt ist und absehbar zu einer Gefahrenquelle wird, besteht zusätzlicher Handlungsbedarf.
Nähere Einzelheiten können der Baubeschreibung und dem Plan entnommen werden, die Bestandteil dieser Vorlage sind.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau
Keul, 67, 6716
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Maßnahme ist Bestandteil des Spielplatzsanierungsprogramms gemäß Beschlusslage 1953/2012. Teil der Sanierung ist die zur vorbeugenden Gefahrenabwehr notwendige Erneuerung der Kautschukschwelleneinfassung.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Mittel zur Finanzierung der Maßnahme im Finanzplan wie folgt zur Verfügung:
Finanzstelle 67001305012004 -Kinderspielplätze und Spielanlagen-
FiPo 783300 -öff. Grün und Freizeit- 125.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
kalk. Abschreibung: 10.833 € p.a.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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