Beschlussentwurf:
1.
Die Verwaltung prüft eine Reduzierung der zulässigen
Geschwindigkeit auf der Landesstraße 43 – Langenfelder Straße im Bereich
Voigtslach von Tempo
70 km/h auf 50 km/h.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Stadt Monheim eine Verbesserung der Querungsmöglichkeit der Landesstraße 43 – Langenfelder Straße im Bereich Voigtslach in Form einer Fußgängerlichtsignalanlage zu prüfen.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Straße Voigtslach ist Bestandteil der Radwegroute 3 und stellt eine viel genutzte Verbindung von Rheindorf zum Laacherhof dar. Die Führung auf verkehrsarmen Straßen wird durch die notwendige Querung der viel befahrenen L43 - Langenfelder Straße unterbrochen (s. Anlage).
Um hier eine Verbesserung der Querungsmöglichkeit zu erzielen, wird seitens der Verwaltung die Errichtung einer Fußgängersignalanlage vorgeschlagen. Die Anlage soll nur auf Anforderung aktiv werden (Druckknopf) und so Radfahrern und Fußgängern die Querung erleichtern. Gleichzeitig könnten auch die aus der Voigtslach ausfahrenden Fahrzeuge von der Anlage profitieren, da das Ausbiegen im Schutze der Signalanlage verbessert wird.
Diese Maßnahme soll durch eine Reduzierung der zulässigen
Geschwindigkeit von
70 auf 50 km/h begleitet werden, um die Sichtbeziehungen im Bereich der
Signalanlage zu optimieren.
Da es sich bei der Einmündung Langenfelder Straße/Voigtslach um einen Bereich an der Stadtgrenze zu Monheim handelt und die Langenfelder Straße in diesem Teilbereich zur freien Strecke der Landesstraße gehört, sind bei der Planung die Stadt Monheim und der Landesbetrieb Straßenbau NRW zu beteiligen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Syring; FB 66; 406-66 66
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
noch nicht bekannt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
noch nicht bekannt
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
noch nicht bekannt
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Vorlage zum Baubeschluss |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja] |
[ja]
[nein] |