Betreff
Verbesserung der Querungsmöglichkeit im Bereich der Langenfelder Straße / Voigtslach
Vorlage
2015/0668
Aktenzeichen
sy
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die Verwaltung prüft eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf der Landesstraße 43 – Langenfelder Straße im Bereich Voigtslach von Tempo
70 km/h auf 50 km/h.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Stadt Monheim eine Verbesserung der Querungsmöglichkeit der Landesstraße 43 – Langenfelder Straße im Bereich Voigtslach in Form einer Fußgängerlichtsignalanlage zu prüfen.

 

gezeichnet:

In Vertretung

 

 

 

 

Deppe

Begründung:

 

Die Straße Voigtslach ist Bestandteil der Radwegroute 3 und stellt eine viel genutzte Verbindung von Rheindorf zum Laacherhof dar. Die Führung auf verkehrsarmen Straßen wird durch die notwendige Querung der viel befahrenen L43 - Langenfelder Straße unterbrochen (s. Anlage).

Um hier eine Verbesserung der Querungsmöglichkeit zu erzielen, wird seitens der Verwaltung die Errichtung einer Fußgängersignalanlage vorgeschlagen. Die Anlage soll nur auf Anforderung aktiv werden (Druckknopf) und so Radfahrern und Fußgängern die Querung erleichtern. Gleichzeitig könnten auch die aus der Voigtslach ausfahrenden Fahrzeuge von der Anlage profitieren, da das Ausbiegen im Schutze der Signalanlage verbessert wird.

 

Diese Maßnahme soll durch eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit von
70 auf 50 km/h begleitet werden, um die Sichtbeziehungen im Bereich der Signalanlage zu optimieren.

 

Da es sich bei der Einmündung Langenfelder Straße/Voigtslach um einen Bereich an der Stadtgrenze zu Monheim handelt und die Langenfelder Straße in diesem Teilbereich zur freien Strecke der Landesstraße gehört, sind bei der Planung die Stadt Monheim und der Landesbetrieb Straßenbau NRW zu beteiligen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Syring; FB 66; 406-66 66

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

noch nicht bekannt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

noch nicht bekannt

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

noch nicht bekannt

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Vorlage zum Baubeschluss

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja]

[ja] [nein]