Betreff
Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Leverkusen und dem Kreis Mettmann zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Gesetz über das Apothekenwesen
Vorlage
2015/0671
Aktenzeichen
500
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Aufhebung der öffentlich–rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Mettmann zu.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                        

Begründung:

 

Mit Datum vom 28.6.2012 wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Mettmann zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Gesetz über das Apothekenwesen abgeschlossen.

 

Die Stadt Leverkusen hat nunmehr die Möglichkeit, sich dem von den Städten Wuppertal, Solingen und Remscheid betriebenen Kooperationsmodell „Kompetenzcenter Arzneimittelsicherheit und Sozialpharmazie“ unter Federführung der Stadt Wuppertal anzuschließen.

 

Aus diesem Grund wurde die Vereinbarung mit dem Kreis Mettmann im Einvernehmen zum 30.06.2015 aufgehoben.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:  50, Frau Henßen, Tel. 5014

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

PN 0705, Produkt 0705503, IA 530007050304, Ansatz 2015: 47.000,00 Euro

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

Bisher handelt es sich um Erstattung von anteiligen Personalkosten zzgl. Verwaltungsgemeinkosten. Ab Zustimmung zur Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entfällt die Erstattung der Kosten an den Kreis Mettmann. Es wird davon ausgegangen, dass sich durch eine Kooperation mit dem Kompetenzcentrum Arzneimittelsicherheit und Sozialpharmazie die Kosten verringern werden. Eine abschließende Aussage kann noch nicht getroffen werden, da die Abstimmungen mit dem Kooperationspartner nicht abgeschlossen sind.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

Es ist davon auszugehen, dass sich bei einer Kooperation mit dem Kompetenzcenter Arzneimittelsicherheit und Sozialpharmazie zukünftig die Kosten verringern werden. Eine abschließende Aussage kann noch nicht getroffen werden, da die Abstimmungen mit dem Kooperationspartner nicht abgeschlossen sind.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]