- Baubeschluss
Beschlussentwurf:
1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III weist den ablehnenden Beschluss des Beirates für Natur und Landschaft gegen den Rückbau des Stauteiches Jüchbach zurück.
2. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der vorgelegten Planung für den Rückbau des Stauteiches Jüchbach mit Baukosten in Höhe von 61.000 € vorbehaltlich der wasserbaurechtlichen Genehmigung zu.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Deppe Märtens
Begründung:
Zu Beschlussentwurf
Punkt 1.:
In seiner Sitzung am 26.05.15 wurde dem Beirat für Natur und Landschaft das
Gutachten zur geplanten Umgestaltung des Jüchbachteiches vorgestellt. Sowohl in
der Sitzung als auch bei einem Termin vor Ort mit 6 Vertretern des Beirates
sprach sich die Mehrheit gegen die Durchführung dieser Maßnahme aus. Gründe:
1.
Die Kosten der Maßnahme (120.000 €) erscheinen angesichts
des ökologischen Gewinns und der Verbesserung der Erschließung für die
Naherholung unverhältnismäßig. Andere Maßnahmen (z. B. die Freilegung des
Ophovener Mühlbaches, die Sanierung des unteren Teiches) sind dringlicher.
2.
Es besteht keine Notwendigkeit für die Maßnahme.
Wenn der marode Damm langsam oder plötzlich undicht wird, sind die beiden
unteren „Teiche“ in der Lage, das Wasser ohne weiteres aufzunehmen.
3.
Die Teichmuscheln können, so sie in Gefahr sind, in
den Ophovener Weiher umgesiedelt werden.
4.
Ob das Quellmoor die notwendige Wassermenge für den
neuen Tümpel liefert, ist zweifelhaft.
5.
Die Wegeführung über den Damm ist nicht notwendig,
da es keine geordnete Wegefortführung gibt.
6.
Der Ophovener Weiher ist Bestandteil eines
Abwasserbeseitigungskonzeptes/Klärsystems und jetzt bereits so stark
verschlammt, dass seine Funktion beeinträchtigt ist. Durch die Maßnahme wird
die Verschlammung weiter zunehmen.
7.
Der untere ehemalige Teich ist fast komplett
verschlammt, die Fläche teilweise mit Totholz bedeckt. Hier ist vorrangig
Pflegebedarf. Dieser Teich könnte – mit seinem intakten Damm – Wasser und Tiere
des oberen Teiches aufnehmen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1.: Die Maßnahme dient der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie
(EU-WRRL), die die Durchgängigkeit von Fließgewässern fordert (Aufstauungen,
hier: Teich mit Mönch, gelten als nicht durchgängig). Sie erhält dauerhaft den
Lebensraum für Teichmuscheln und Amphibien, auch wenn sich die Anzahl aufgrund
der kleineren Wasserfläche reduzieren würde. Eine Wegeverbindung wird für
Fußgänger hergestellt. Diese Maßnahme ist umsetzbar, andere evtl. wünschenswerte
sind aufgrund von Zwangspunkten und damit verbundenen Kosten und Hindernissen
nicht realisierbar.
Zu 2.: Bezüglich der Wasserführung ist der Erhalt des Jüchbachteiches
nicht erforderlich. Im Falle seines Leerlaufens würde das Wasser, so wie
bereits jetzt, durch die beiden unterhalb liegenden, ehemaligen Vorteiche
fließen. Da diese ehemaligen Vorteiche keine Stauteiche sind (kein Mönch),
fließt das Wasser in den Ophovener Weiher. Der Jüchbachteich ist Lebensraum
geschützter Tiere, der unbedingt erhaltenswert ist. Im Fall des Leerlaufens
würde sich die Fläche entscheidend verkleinern. Voraussichtlich würde sich zwar
ein sehr kleiner, flacher Tümpel bilden, der aber nur Lebensraum für eine begrenzte
Anzahl von Amphibien böte. Die Teichmuscheln müssten dauerhaft umgesiedelt
werden.
Zu 3.: Ob der Ophovener Weiher dauerhaft für die Aufnahme der
Teichmuscheln geeignet ist, müsste fachlich geklärt werden. Es fällt bei einer
Entleerung des Jüchbachteiches aber ein Lebensraum für Muscheln und zumindest
teilweise für Amphibien weg. Die beiden unteren ehemaligen Teiche sind nicht
ohne bauliche Maßnahmen als Lebensraum geeignet.
Zu 4.: Laut Aussage des Fachgutachters ist die Quellkapazität des Quellmoores unabhängig vom Witterungsverlauf in jedem Fall ausreichend, um den neuen Teich zu speisen. Daher wurde ein Überlauf eingeplant.
Zu 5.: Der - im oberen Teil meist unausgebaute - naturnahe Weg über den Damm bzw. über den Jüchbach wird durchaus als fußläufige Verbindung von den südlichen Mathildenhofer Siedlungsteilen hinauf zur Wilmersdorfer Straße und zu der dort befindlichen Bushaltestelle Im Jücherfeld genutzt. Von dort gibt es u. a. eine direkte Busverbindung am Werner-Heisenberg-Gymnasium vorbei nach Opladen-Zentrum. Der Erhalt der Wegeverbindung war erklärter Wunsch der teilnehmenden Bezirksvertreter bei einem Ortstermin.
Zu 6.: Der Ophovener Weiher ist Bestandteil des
Niederschlagswasserbeseitigungs-konzeptes und in seiner Funktion ein
Hochwasserrückhaltebecken (der Jüchbachteich nicht). Der Jüchbach hat im
Vergleich mit dem Ophovener Mühlenbach und dem Driescher Bach eine marginale
Wasserführung, so dass der zusätzliche Sedimenteintrag in den Ophovener Weiher
sehr gering ist. In den nächsten Jahrzehnten wird der Jüchbach die Sedimente in
den jetzt schon im Verlandungsprozess befindlichen Teichen ablagern.
Zu 7.: Die Verschlammung des unteren Teiches ist Teil eines Prozesses,
der damit enden wird, dass der Bach in einem natürlichen Bachbett fließt.
Während dieser Zeit bildet die Fläche Lebensraum für zahlreiche Tiere (auch
wegen des Totholzes) und hat so einen eigenen ökologischen Wert und es werden
die Kosten für Umbaumaßnahmen gespart. Sollte dieser Teich als Lebensraum für
die geschützten Arten des oberen Teichs dienen, wären Umbaumaßnahmen
erforderlich.
Zu Beschlussentwurf
Punkt 2.:
Mit Beschluss-Nr. 2242/2013 vom 26.09.2013 wurde die Verwaltung mit der Planung des Rückbaus des Stauteiches Jüchbach beauftragt.
Anlass für die Planung war der Umstand, dass das Regelbauwerk im Damm zunehmend undicht wurde und die teilweise unterspülte Dammkrone nicht mehr sicher begehbar ist. Wegen der Unfallgefahr wurde die Dammkrone zwar abgesperrt. Die Absperrung wird aber immer wieder umgangen.
Deshalb war es aus Sicherheitsgründen erforderlich zu entscheiden, wie mit dem Damm bzw. dem Stauteich verfahren werden sollte.
Da auch die talwärts gelegenen ehemaligen Teiche nicht mehr aufgestaut sind, war die Frage zu prüfen, ob es eine kostengünstige Alternative zu einer kompletten Erneuerung/Sanierung des Dammes geben könnte.
Bei der Vorprüfung der Folgen eines Rückbaus des Dammes kamen rasch Befürchtungen auf, dass das oberhalb des Teiches befindliche, ökologisch sehr wertvolle Quellmoor trocken fallen könnte. Ein eingeholtes hydrologisch-ökologisches Gutachten, welches seinerzeit Bestandteil der Vorlage war, belegt jedoch, dass es sich bei dem Quellmoor um einen eigenständigen Naturraum handelt, der völlig unabhängig vom Stauteich existiert.
Allerdings hatten die Gutachter auch festgestellt, dass es in und um den Stauteich eine sehr artenreiche Fauna mit besonders geschützten Arten gibt. Deshalb schied eine ersatzlose Beseitigung des Stauteiches aus.
Die Gutachter empfahlen stattdessen, durch die Aufschüttung eines neuen, niedrigen Dammes ohne Regelbauwerk (also nur mit einem Überlauf) im Bereich unterhalb des Quellmoores eine deutlich verkleinerte Wasserfläche zu schaffen und den Jüchbach nicht mehr in den Teich zu leiten, sondern unmittelbar als offenes Gewässer in Richtung des Ophovener Mühlenbaches zu führen.
Die Wegeverbindung zwischen Mathildenhof und der Wilmersdorfer Straße soll nach dem Abbau des Dammes durch die zukünftige Talsohle ermöglicht werden. Für die Querung des Jüchbaches ist vorgesehen, im zukünftigen Bachbett große Findlinge als Trittsteine abzulegen.
Seinerzeit wurden die Kosten auf rund 120.000 € geschätzt. Durch ein im Verlauf der Ausführungsplanung deutlich verbessertes Bodenmanagement konnten die Kosten nun bis auf 61.000 € gesenkt werden. So können, bis auf die vergleichsweise geringe Menge an abzubrechenden und zu entsorgenden Betonteilen des alten Dammes alle aufzunehmenden Bodenmassen vor Ort verlagert und eingebaut werden.
Bedingt durch die Lebenszyklen der Fauna, u. a. der Teichmuscheln, können die Arbeiten nur in der Zeit vom Herbst bis zum darauffolgenden Frühjahr durchgeführt werden.
Da der Jüchbach zum Einzugsgebiet des Wupperverbandes gehört, sollen die Arbeiten von diesem ausgeschrieben und überwacht werden.
Die bautechnischen Einzelheiten können der beigefügten Baubeschreibung entnommen werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Uwe
Rischmüller / 67 / 6705
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Außer dem Erhalt eines wertvollen Lebensraumes dient die Maßnahme nicht zuletzt der Sicherheit im öffentlichen Raum, da die Absperrgitter nicht zuverlässig verhindern können, dass die stark beschädigte Dammkrone unzulässigerweise als Wegeverbindung benutzt wird.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Mittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Finanzplan wie folgt zur Verfügung: auf Finanzstelle 67001305011015 - Stauteich Jüchbach
Finanzposition 783300 - Grün und Freizeit 110.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
kalk. Abschreibung (30 Jahre) 2.033 € p.a.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Maßnahme kann nur in der Zeit vom Herbst bis zum Frühjahr durchgeführt werden. Voraussetzung für den Beginn der Maßnahme ist die wasserbaurechtliche Genehmigung. Das Genehmigungsverfahren kann erst eingeleitet werden, wenn der Beschluss des Beirates für Natur und Landschaft aufgehoben ist. Um das Genehmigungsverfahren zeitnah einzuleiten, ist eine Beschlussfassung am 03.09.2015 erforderlich. Die Verzögerung bei der Abgabe der Vorlage erklärt sich durch die erst seit kurzem vorliegende, endgültige Kostenschätzung und Baubeschreibung des externen Büros und den verwaltungsinternen Abstimmungsbedarf nach dem ablehnenden Votum des Beirates für Natur und Landschaft.