- Aufstellungsbeschluss zur Änderung eines Teilbereichs des Bebauungsplans (beschleunigtes Verfahren)
- Beschluss über die öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
1.
Der nordöstliche Teilbereich des rechtsverbindlichen
Bebauungsplans
Nr. 172 D/II „nbso – Wohnen Nord-West“ soll geändert werden. Der
Änderungsbereich umfasst eine Teilfläche aus Flurstück 380, Flur 8, Gemarkung
Opladen, und grenzt sich ab:
- im Süden durch die Adam-Riese-Straße,
- im Osten und Norden durch die Plangebietsgrenze des Bebauungsplans Nr. 172 D/II „nbso – Wohnen Nord-West“,
- im Westen durch das im Bebauungsplan Nr. 172 D/II „nbso – Wohnen Nord-West“ festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht.
Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 3 zu entnehmen.
2. Dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 172 D/II „nbso – Wohnen Nord-West“, (Anlage 3 und 4) einschließlich der Begründung (Anlage 5) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
3. Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird abgesehen. Ebenso wird der Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.
4. Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlage: § 13a BauGB in Verbindung mit § 2 Absatz 1 BauGB und § 3
Absatz 2 BauGB
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 172 D/II „nbso – Wohnen Nord-West“ in Leverkusen-Opladen, in Kraft getreten am 16.11.2012, schafft Planungs- und Baurecht für den Wohnungsbau am nördlichen Rand der neuen bahnstadt opladen in Leverkusen Opladen.
Die Bebauungsplanänderung betrifft das Baugebiet WA 4 im nordöstlichen Bereich des Bebauungsplans Nr. 172 D/II. Innerhalb der Baugebiets WA 4 sind nach geltendem Planungsrecht ausschließlich Einfamilienhäuser zulässig. Die Planänderung soll innerhalb des östlichen Baufelds WA 4 Planungs- und Baurecht für ein Mehrfamilienhaus, entsprechend der städtebaulich angrenzenden Strukturen des Baugebiets WA 1 des Bebauungsplans 172 C/II „nbso - Quartier am Campus“ und des Baugebiets WA 21 des Bebauungsplans 172 D/II „nbso – Wohnen Nord-West“, schaffen. Der erhöhten Nachfrage an Eigentumswohnungen innerhalb der neuen bahnstadt opladen soll damit Rechnung getragen werden.
Mit dem Bebauungsplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 172 D/II „nbso – Wohnen Nord-West“ sollen die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung und die erhöhte Nachfrage an Mehrfamilienhäusern gedeckt werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Gruchmann / FB 61 / 6132
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Bauleitpläne gehören zu den
pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die
städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für
die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung. Das
Planverfahren ist im vom Rat der Stadt Leverkusen am 14.10.2013 beschlossenen
"Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung 2013/2014" (Vorlage Nr.
2013/2013) nicht enthalten. Die Durchführung ist aus Gründen der
Rechtssicherheit, der städtebaulichen Ordnung und zur Schaffung von
Investitionen erforderlich.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Planungsmittel sind nicht
erforderlich.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Die Personalkosten lassen
sich nicht abschätzen.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung
(vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
nein |
nein |
ja |
nein |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Es erfolgt die im Baugesetzbuch (BauGB) geregelte
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
nein |
nein |
nein |
nein |