Betreff
Kindertagesstätte Elbestr. 21 in Leverkusen-Rheindorf
- Erweiterung um 3 Gruppen im Rahmen des Ausbaus der U3-Betreuung
der Stadt Leverkusen bis 2013
- Planungsbeschluss
Vorlage
0324/2010
Aktenzeichen
651-AH
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.      Der Vorentwurfsplanung des Fachbereichs 65 zum Erweiterungsbau der Kindertagesstätte Elbestr. 21 in  Leverkusen-Rheindorf wird zugestimmt.

 

2.      Die prognostizierten Gesamtbaukosten, einschl. Außenanlagen, betragen gemäß Kostenschätzung nach heutigem Stand 2.000.000,--€ einschließlich Mehrwertsteuer.

 

3.      Zur Finanzierung sind im Haushaltsplanentwurf aus den Mitteln des Finanzplanes auf der Finanzposition 783100 und auf der Haushaltsstelle 65010170011062 Mittel in Höhe von 2.000.000,--€ angemeldet.

 

4.      Die Planung ist auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung des Fachbereichs 65 fortzuführen.

 

gezeichnet:

Adomat                                            Mues

Begründung:

 

Zur Gewährleistung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von einem bis sechs Jahren sollen bis 2013 neue Städtische Tageseinrichtungen für Kinder errichtet bzw. die vorhandenen Tageseinrichtungen ausgebaut werden.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner 38. Sitzung am 29.06.09 (16. TA) den Grundsatzbeschluss zur Erweiterung der Kindertagesstätte Elbestr. 21 in Leverkusen-Rheindorf von 4 auf 7 Gruppen gefasst.

 

 

Vorgesehene Maßnahmen

 

Zur Abdeckung des Raumbedarfes für die Betreuung von 3 x 10 Kindern im Alter von 1 und 2 Jahren (Gruppenform II) ist ein Anbau an das Bestandsgebäude geplant.

Das neue Gebäude beinhaltet die vom LVR Landschaftsverband Rheinland vorgeschriebene Raumzusammenstellung für die Gruppenform II, eine Speiseraumzone, einen Verwaltungsbereich und eine allgemeine Eingangshalle.

Durch die Erweiterung und Umorganisation einiger Räume ergeben sich im Bestandsgebäude geringfügige Umbaumaßnahmen. Hierbei kann die Betreuung von zwei Gruppen im Alter von 2 bis 6 Jahren (Gruppenform I) erreicht werden. Auf die restlichen zwei Gruppen im Alter von 3 bis 6 Jahren (Gruppenform III) hat der Umbau keine Auswirkungen.

 

Die Vorentwurfsplanung ist am 03.11.2009 mit dem LVR Landschaftsverband Rheinland abgestimmt worden.

 

Einschränkungen in baulicher und planungsrechtlicher Hinsicht bestehen nicht.

 

 

Bauzeiten

 

Ziel ist einen Baubeschluss Mitte des Jahres 2010 zu erwirken, so dass die Baumaßnahme im Winter 2010/ 11 begonnen werden kann und der Neubau bei einer prognostizierten Gesamtbauzeit von ca. 1 Jahr im Frühjahr 2012 fertig gestellt werden kann. Das Gebäude wird in einem Bauabschnitt erstellt.

 

 

 

Energiestandard

 

Am 16.02.2009 hat der Rat der Stadt Leverkusen beschlossen alle Neubauten in Passivhausstandard zu errichten. Die prognostizierten Mehrkosten von ca. 10% wurden bei der Kostenschätzung berücksichtigt.

 

 

Fortführung der Planung

 

§                          Architektenleistungen:           Fachbereich Gebäudewirtschaft

§                          Ingenieurleistungen

Elektrotechnik:                       Ing.-Büro.  itg

§                          Ingenieurleistungen

HLS:                                                               Ing.-Büro.  Hoffmann + Schmidt

§                          Brandschutz:                           Ing.-Büro.  Prein + Partner

§                          Statik:                                      Ing.-Büro.  Müller + Raring

§                          Bauphysik:                              N.N.

 

 

Planunterlagen

 

Lageplan/ Übersichtsplan  M. 1:1000

Grundriss Erdgeschoss  M. 1:200

Grundriss Obergeschoss M. 1:200

Ansichten/ Schnitte/ Perspektive  M. 1:200

Baubeschreibung

Flächenberechnung nach DIN 277

Kostenschätzung nach DIN 276

Mittelabfluss/ Bauzeitenplan

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Baukosten

 

Die Kosten der Maßnahme betragen nach der Kostenschätzung gemäß DIN 276         2.000.000,-- €.

 

Haushaltsmittel zur Finanzierung der gesamten  Maßnahme im Haushaltsplanentwurf auf der Finanzposition 783100 und auf der Haushaltsstelle 65010170011062 wie folgt angemeldet:

 

Ansatz 2010                                             VE 2011

                                                  800.000,--€                                         1.100.000,--€

 

                                               Ansatz 2011                                          Neu: Ansatz 2012 

                                               1.100.000,--€                                        100.000,--€

 

                                              

Zuschüsse

 

Die Baumaßnahme ist zuschussfähig.

 

Die Förderung besteht in Form einer Anteilsfinanzierung von bis zu 90% der nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit anerkannten Ausgaben pro Platz, die bei Neubaumaßnahmen und Ersteinrichtungen sowie der Herrichtung und Ausstattung des Grundstückes 20.000,--€ betragen. Bei entsprechenden Aus- und Umbaumaßnahmen beträgt die Förderung 8.500,--€ pro Platz. Der Erweiterungsbau wird hier als Neubau bewertet.

 

Der Zuschussantrag muss bis zum 30.06.2010 beim Landesjugendamt eingereicht werden.