- Vereinfachter Baubeschluss zur Realisierung der Containerstandorte Dohrgasse, Merziger Straße, Heinrich-Claes-Straße
Beschlussentwurf:
Der
Rat der Stadt Leverkusen stimmt dem Bau von Containeranlagen zur Unterbringung
von Flüchtlingen an den nachfolgenden Standorten zu:
1. Dohrgasse,
Lützenkirchen, Gem. Lützenkirchen, Flur 26, Flurstück 368 bzw. Flurstücke 134,
214 und 437
2. Merziger Straße, Schlebusch, Gem. Schlebusch,
Flur 49, Flurstück 469
3. Heinrich-Claes-Straße,
Küppersteg, Gem. Bürrig, Flur 10, Flurstück 1226
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Buchhorn Stein Märtens Adomat Deppe
Begründung:
Nach
Prüfung durch die Verwaltung können an den Standorten Dohrgasse (vgl. Lageplan,
Anlage1), Merziger Straße (vgl. Lageplan, Anlage 2) sowie Heinrich –
Claes-Straße (vgl. Lageplan, Anlage 3) Containerbauten zur Unterbringung von
Flüchtlingen errichtet werden. An allen drei Standorten sind Containeranlagen
entsprechend der Planungsgrundlage „Im Bühl“ unterzubringen. Die Kosten je Einrichtung
orientieren sich an den in Umsetzung befindlichen Containeranlagen für 90
Personen von ca. 2,4 Mio € je Standort. Es ist allerdings darauf hinzuweisen,
dass deutliche Abweichungen der Kosten im Einzelfall nicht auszuschließen sind,
da die Nachfrage nach Containern bundesweit aktuell sehr hoch ist und die
erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen für die Errichtung je Standort variieren
werden. Insbesondere bei den Standorten Merziger Straße und
Heinrich-Claes-Straße ist mit besonderen Kosten für Sanierungs- und
Abbruchmaßnahmen zu rechnen. Erste Schätzungen gehen von ca. 360.000 – 420.000
€ je Standort aus.
Alle
Standorte sind für die Nutzung als Containerstandort geeignet. Bei den
Standorten Merziger Straße sowie Heinrich-Claes-Straße erfolgte eine erneute
gutachterliche Untersuchung und Bewertung der Flächen aufgrund der bekannten
Altlastenthematik. Auf der Grundlage der bereits vorliegenden Analysewerte des
Gutachters und der temporären Nutzung, sieht der medizinische Dienst keine
gesundheitliche Gefährdung für dort unterzubringende Personen.
Für
den Altlastenstandort Heinrich-Claes-
Straße ist es sowohl aus gutachterlicher wie auch aus medizinischer Sicht
erforderlich, einen Bodenauftrag auf der gesamten Fläche vorzunehmen. Für den
Standort Merziger Straße wäre aus bautechnischen Gründen ein Bodenaustausch im
Bereich der Containeranlage notwendig.
Für
den Standort Dohrgasse gibt es zwei Potentialflächen (östlich der Dohrgasse: Flurstücke
368 bzw. westlich der Dohrgasse: Flurstücke 134, 214 und 437 vgl. Lageplan),
die sich noch in der Abstimmung befinden, da u. a. Privatflächen betroffen
sind.
Die
letztendliche Standortentscheidung orientiert sich an dem Prüf- und Verhandlungsergebnis
zur Umsetzung auf dem Standort westlich der Dohrgasse.
In
ersten informellen Gesprächen mit dem ansässigen Sportverein und dem Sportbund
Leverkusen wurde die Thematik der Nutzung der Fläche östlich der Dohrgasse
(Sportplatz) besprochen. Die Beteiligten halten eine Realisierung einer
Gemeinschaftseinrichtung für möglich. Sollte eine Umsetzung an diesem Standort
erfolgen, wird seitens des Sportparks Leverkusen die Realisierung begleitet
sowie Maßnahmen zum Ausgleich der wegfallenden Fläche erarbeitet.
Aufgrund
der aktuellen Zuweisungsdynamik empfiehlt die Verwaltung, einen Standort
hinsichtlich seiner Unterbringungskapazität auf max. 180 Plätze zu erhöhen,
hierfür eignet sich ausschließlich der Standort Heinrich-Claes-Straße.
Die
Lage und Größe der Fläche lässt eine Einrichtung in der oben genannten
Größenordnung zu. Zudem bietet ein größerer Standort Synergieeffekte
hinsichtlich der Erschließung (investiv) und der laufenden Betriebskosten
(konsumtiv). Die Errichtungskosten werden ca. 5 – 5,5 Mio. € betragen.
Die
im Rahmen der Gemeinschaftsanlage „Im Bühl“ festgelegten Standards
(Barrierefreiheit, Familienbereiche, Flächenkapazitäten für die Bewohner) werden
auch bei einer Vergrößerung der Unterbringungskapazitäten erfüllt werden. Die
Planungen werden jedoch an die beabsichtigte Unterbringungskapazität angepasst.
Bei
der Umsetzung aller Maßnahmen werden die im Rahmen des Betreuungskonzeptes
beschlossenen Personalschlüssel entsprechend angewandt.
Aufgrund
der Notwendigkeit, sehr kurzfristig handeln zu müssen, wird auf weitere
detailliertere Baubeschlüsse verzichtet. Nach der Submission erfolgt
abschließend jedoch ein Vergabebeschluss durch den Rat in einer seiner
regulären Sitzungen oder durch entsprechende Dringlichkeitsentscheidungen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |