Betreff
Notwendige Baumfällungen im Stadtbezirk I
Vorlage
2015/0701
Aktenzeichen
01-40-2015/0701-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt den in der Anlage genannten Baumfällungen im Stadtbezirk I zu.

 

gezeichnet:

 

In Vertretung

Deppe

 

Begründung:

 

Die in der Anlage aufgeführten Bäume sind abgängig und müssen innerhalb der nächsten Wochen gefällt werden.

 

Der Zeitpunkt der Nachpflanzungen hängt in erster Linie von der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel ab.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bremicker, FB 67, 4 06-67 70 und Herr Parthey, 4 06-67 23

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

Mittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Finanzplan wie folgt zur Verfügung:

PN 1305 -Produktgruppe öff. Grün, Sachkonto 523101

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

Für externe Aufträge zu Jahresvertragspreisen Kosten von rd. 1.660 €.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

keine

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

 [nein]

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

 

 

X

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um Dringlichkeitsbeschlüsse - soweit es geht - zu vermeiden, bringt die Verwaltung die Vorlagen für Baumfällungen erst möglichst zeitnah zum Sitzungstermin ein. Mehrere der Baumfällungen müssen noch vor der Herbstsaison durchgeführt werden. Deshalb kann mit der Beschlussfassung nicht bis zum nächsten Turnus gewartet werden.