- Vereinbarung zwischen der Stadt Leverkusen und der Handwerkskammer zu Köln
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereinbarung „Aktionsprogramm zur Verbesserung des Verkehrsflusses des innerstädtischen Individualverkehrs in Leverkusen“ mit der Handwerkskammer zu Köln zu schließen.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Deppe
Begründung:
Die Handwerkskammer zu Köln beabsichtigt, mit der Stadt
Leverkusen ein „Aktionsprogramm zur Verbesserung des Verkehrsflusses des innerstädtischen
Individualverkehrs in Leverkusen“ zu vereinbaren. Zielsetzung ist es, die in dem Aktionsprogramm beschriebenen Maßnahmen zu ergreifen,
die der Verkehrsverflüssigung dienen.
Der Entwurf der Vereinbarung, der seitens der
Handwerkskammer übermittelt wurde, ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die
konkrete Ausgestaltung des Aktionsprogramms ist mit Blick auf die spezifischen
Belange der Stadt Leverkusen mit der Handwerkskammer abzustimmen.
Auch mit der Stadt Köln ist die Handwerkskammer zu Köln in Abstimmungen und Gesprächen zum Abschluss eines entsprechenden „Aktionsprogramms zur Verbesserung des Verkehrsflusses des innerstädtischen Individualverkehrs in Köln“.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Capitain,
Daniel; FB 01; 88 09
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um das „Aktionsprogramm zur Verbesserung des Verkehrsflusses des innerstädtischen Individualverkehrs in Leverkusen“ zeitnah mit der Handwerkskammer abschließen zu können, wird die Vorlage in den laufenden Turnus eingebracht.