Betreff
Radfahren in der Fußgängerzone Schlebusch
Vorlage
2015/0721
Aktenzeichen
011-43-06-wb
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Das in der Anlage 1 der Vorlage beigefügte tabellarische Ergebnis der Passantenbefragung zum Radfahren in der Fußgängerzone Schlebusch in der Zeit vom 18.- 24.08.2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

2. Der Beschluss der Bezirksvertretung III vom 12.03.2015 wird aufgehoben.

 

3. Die bisherige Regelung des generell erlaubten Radfahrens in der Fußgängerzone Schlebusch wird beibehalten.

 

4. Die bisherige Radwegeführung über die Fußgängerzone Schlebusch wird beibehalten.

 

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Wie im Mitteilungsblatt z.d.A.: Rat Nr. 6 vom 03.07.2015 (S. 119) mitgeteilt, hat die Verwaltung vor Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung III zur befristeten Einführung eines zeitlich beschränkten Radfahrverbotes in der Fußgängerzone Schlebusch vom 12.03.2015 zunächst eine repräsentative Befragung zur Akzeptanz eines Radfahrverbotes in der Zeit vom 18.- 24.08.2015 in der Fußgängerzone Schlebusch durchgeführt.

 

Das Ergebnis der Passantenbefragung zum Radfahren in der Fußgängerzone Schlebusch in der Zeit vom 18.- 24.08.2015 steht nun fest.

 

Der Rücklauf belief sich auf insgesamt 4.833 Fragebögen, welche alle in der Auswertung seitens der städtischen Statistikstelle berücksichtigt wurden.

 

Danach sprechen sich 63,9 % aller Befragten (und 67,7 % aller befragten Schlebuscher) dafür aus, dass das Radfahren in der Fußgängerzone Schlebusch - wie bisher - generell erlaubt bleiben soll.

 

Das detaillierte Ergebnis ist anliegend in einer tabellarischen Übersicht zur Kenntnis beigefügt.

 

Aufgrund des eindeutigen Ergebnisses wird der Bezirksvertretung III vorgeschlagen, den Bezirksbeschluss vom 12.03.2015 aufzuheben und die bisherige Regelung des generell erlaubten Radfahrens in der Fußgängerzone Schlebusch sowie die bisherige Radwegeführung über die Fußgängerzone Schlebusch beizubehalten.

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da das Ergebnis erst seit dem 27.08.2015 feststeht, kann die Vorlage der Bezirksvertretung III erst über den 2. Nachtrag vorgelegt werden. Es besteht ein großes öffentliches Interesse an einer endgültigen Entscheidung in der Sache, sodass die Angelegenheit in diesem Sitzungsturnus beraten werden sollte.