Beschlussentwurf:
1. Der
Rat der Stadt Leverkusen nimmt die Erweiterungen im aktualisierten integrierten
Handlungskonzept Hitdorf 2015 (IHK Hitdorf), namentlich das Hafengebiet
Hitdorf, die Einrichtung eines Verfügungsfonds sowie die Unterstützung durch
ein extern zu beauftragendes Stadtteilmanagement zur Kenntnis (siehe Anlage 1
der Vorlage).
2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt das IHK Hitdorf 2015 als sonstige städtebauliche Planung für den Stadtteil Hitdorf.
3. Auf der Grundlage des IHK Hitdorf 2015 wird die Verwaltung beauftragt, bis zum 31.12.2015 einen Antrag auf Neuaufnahme in das Stadterneuerungsprogramm 2016 des Landes Nordrhein-Westfalen zu stellen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Märtens Adomat Deppe
Begründung:
Der Rat der Stadt
Leverkusen hat das „Integrierte Handlungskonzept (IHK) für Leverkusen-Hitdorf“
am 01.12.2014 beschlossen. Auf Basis der umfangreichen Aussagen im IHK Hitdorf beschloss
der Rat der Stadt Leverkusen dann am 22.06.2015 die förmliche Festlegung des
Sanierungsgebietes „Hitdorf“ sowie die Anwendung des vereinfachten Verfahrens.
Für das
Integrierte Handlungskonzept (IHK) aus dem Jahr 2014 stand die Schaffung bzw.
der Erhalt von Infrastrukturangeboten für verschiedene Zielgruppen wie Kinder,
Jugendliche und Senioren sowie Alleinerziehende im Vordergrund. Ergänzend
wurden die verkehrsplanerischen Maßnahmen in der Hitdorfer Straße und der Ringstraße
sowie das Projekt „Villa Zündfunke“ thematisiert. Eine grundsätzliche
Förderwürdigkeit dieser Maßnahmen wurde von der Bezirksregierung Köln
attestiert, die inhaltlich aber noch intensiviert werden sollte.
Entwicklungen in
2015
Zu Beginn des
Jahres 2015 hat sich im Hafenbereich aufgrund der perspektivisch anstehenden
Sanierung der Kaimauer eine neue Entwicklungsoption eröffnet, die dem gesamten
Stadtteil zugutekommen kann. Aus diesem Grund wurde das IHK Hitdorf einer
Aktualisierung unterworfen (siehe Anlage 1 der Vorlage).
Darüber hinaus
hat die Stadt Leverkusen die Vertreter der Hitdorfer Vereine, Institutionen und
Einrichtungen zur Diskussion der Inhalte des IHK Hitdorf und zur Weiterentwicklung
der Aussagen im IHK eingeladen. Zudem wurde die Umgestaltung der Hitdorfer
Straße planerisch weiter vorangetrieben.
Im Rahmen einer
Planungswerkstatt sind die bisherigen Ergebnisse der Hitdorfer Straße der
Hitdorfer Bevölkerung am 22.08.2015 vorgestellt und zur Diskussion gestellt
worden (siehe Anlage 2 der Vorlage). Die Planungswerkstatt diente insbesondere
auch dazu, das Meinungsbild der interessierten Hitdorfer Bürger zur Überplanung
der Platzbereiche entlang der Hitdorfer Straße und des Hafenbereichs
aufzunehmen und somit die Grundlage für die zukünftig möglichen
Planungsschritte zu fixieren.
Die Stadt
Leverkusen hat die Projektideen im Nachgang der Planungswerkstatt mit der
Bezirksregierung Köln im Hinblick auf Förderfähigkeit diskutiert; für die
Maßnahmen wurde grundsätzlich eine Förderwürdigkeit signalisiert.
Die Erweiterungen
Das Hafenareal soll in seiner touristischen Bedeutung als Naherholungsziel aufgewertet werden. Die derzeit unsortierten unterschiedlichen Nutzungen sollen durch Neugestaltung besser strukturiert werden. Hierzu soll unter anderem ein Bodenbelag aufgebracht sowie Grünmaßnahmen umgesetzt werden. Zudem soll eine Aussichtsplattform installiert werden, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Die Kosten inklusive der Maßnahmen zur stärkeren Sport- und Freizeitnutzung des erweiterten Hafenareals belaufen sich auf 716.000,- Euro. Zur städtebaulichen Gestaltung soll ein Wettbewerb durchgeführt werden.
Mit den Mitteln eines Verfügungsfonds sollen die Hitdorfer Vereine und sonstige Akteure im Stadtteil handlungsübergreifend in ihrem Engagement für ihren Stadtteil finanziell unterstützt werden. Gefördert werden können zum Beispiel generationsübergreifende Projekte, Angebote der offenen Kinder– und Jugendarbeit oder der Aufbau ehrenamtlicher Strukturen. Über die Vergabe der Mittel entscheidet jeweils ein noch zu bildendes Gremium unter Beteiligung der Stadt und des Stadtteilmanagements. Die Mittel sind mit 200.000,- Euro angesetzt.
Ein Stadtteilmanagement soll für eine begrenzte Zeit Impulse in den Stadtteil Hitdorf geben. Dabei soll es alle Projekte begleiten und koordinieren, die Prozesse und Entwicklungen öffentlichkeitswirksam bewerben und gegebenenfalls Bürgerbeteiligungen mit organisieren. Es soll gewährleisten, dass alle Projekte im Förderzeitraum umgesetzt bzw. verstetigt werden. Das Stadteilmanagement ist erster Ansprechpartner im Stadtteil, unterstützt die Vernetzung von Akteuren und transportiert Ergebnisse und Zwischenstände aus den Projekten in alle wichtigen Gremien. Es soll extern besetzt werden und ist mit Kosten von 200.000,- Euro angesetzt.
Sachstand Projekt
Villa Zündfunke
Im Projekt Villa Zündfunke sind die zu erbringenden Unterlagen sowie Planentwürfe als Voraussetzung zur Aufnahme in das Förderprogramm „Initiative ergreifen!“ weit fortgeschritten. In diesem Zusammenhang ist ein Rahmenvertrag (siehe Anlage 4) zwischen Stadt, Eigentümer und Verein Villa Zündfunke erarbeitet worden, der die Verpflichtungen und Verknüpfungen der drei Vertragsparteien festlegt und eine rechtliche Klammer für alle weiteren künftigen Verträge mit Vereinen und Akteuren setzt, die die Räumlichkeiten der Villa Zündfunke nutzen wollen. Insbesondere ist zu nennen, dass die Stadt unmittelbar nach der Fördermittelzusage und der Begründung des Sondereigentums das Nießbrauchrecht an dem geförderten, investiven Teil des Sondereigentums bestellen wird. Dieses ist auf die Dauer der Zweckbindung von 20 Jahren befristet.
Zum jetzigen Zeitpunkt scheint eine Aufnahme in das Programm „Initiative ergreifen“ wahrscheinlich. Eine endgültige Entscheidung wird zur nächsten Beiratssitzung im Februar 2016 herbeigeführt. Eine positive Entscheidung des Beirates ist Voraussetzung für die weitere Prüfung der Bezirksregierung zur Aufnahme in das Stadterneuerungsprogramm 2016.
Beantragung von
Städtebaufördermitteln ab dem Jahr 2016
Für eine
Neuaufnahme in das Stadterneuerungsprogramm 2016 des Landes NRW ist die
Antragsstellung bei der Bezirksregierung Köln – ungeachtet der
Beiratsentscheidung - bis zum 31.12.2015 zwingend erforderlich. Als zwingender Bestandteil
dieser Beantragung ist ein vom Rat beschlossenes, aktualisiertes integriertes
Handlungskonzept vorzulegen, das die Ziele, Handlungsfelder und konkrete
Projekte (siehe Anlage 1, Punkt 8) benennt. Auf der Grundlage der etatisierten
Kosten (siehe Anlage 3) wird für den Förderantrag eine Kosten- und
Finanzierungsübersicht der förderfähigen Projekte sowie Maßnahmenblätter für
jedes Projekt mit einer Zielbeschreibung, dem Zeitraum der Umsetzung, der Zuständigkeiten
und den Kosten erstellt. Das gesamte IHK Hitdorf beinhaltet derzeit ein
Kostenvolumen von 7,3 Mio. Euro inklusive derzeit bekannter privater Investitionen.
Davon sind 5,7 Mio. Euro förderfähige Kosten. Die über den
Eigenanteil von 20% von der Stadt zu
tragenden Kosten belaufen sich entsprechend auf 1,1 Mio. Euro.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2015/0777
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht
vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Mohr, FB 61, 6124
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
IHK Hitdorf 2015
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Unter Berücksichtigung kleinerer Anpassungen über die Veränderungsliste siehe Anlage 3.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Grundsätzlich entstehen nach Investitionen immer Folgeauswirkungen, die z. B. in Form von Abschreibungen, Betriebskosten etc. die Ergebnisrechnung belasten oder in Form von Auflösung von Sonderposten (entsteht bei Umsetzung von bezuschussten Maß-nahmen) die Ergebnisrechnung entlasten. In dem bis zum Jahre 2021 zu erstellenden Haushaltssanierungsplan sind bei in Planung befindlichen Projekten Folgekosten pauschaliert (z. B. AfA-Block = 34,5 Mio. €) enthalten und werden sukzessive nach Fertig-stellung von Maßnahmen mit konkreten Werten eingeschätzt.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Die Zuschussbehörde macht die Auszahlung von zu beantragenden Städtebaufördermitteln u. a. davon abhängig, dass eine Genehmigung des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplanes erfolgt.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
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[ja] |
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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Im Rahmen der Erstellung des IHK sind bereits Bürgerbeteiligungen
durchgeführt worden. Für die umzusetzenden Maßnahmen sind aufgrund der
besonderen Bedeutung des Projektes angemessene Bürgerbeteiligungen
vorgesehen. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |