1. Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes Nordrhein-Westfalen am Standort „Solinger Straße"
2. Erweiterung des „Standortes Dhünnberg – ehemaliges Freibad Auermühle"
Beschlussentwurf:
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die weiteren Planungen zur Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes Nordrhein-Westfalen am Standort Solinger Straße in dem Teilbereich 1 (westlich der vorhandenen Hochspannungsleitungen, s. Anlage 2) weiterzuführen und für 800 Flüchtlinge auszulegen.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die zunächst im Eigentum des Grundstücksbesitzers verbleibenden Flächen an der Solinger Straße mittel- bis langfristig ein Bebauungsplanverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine gewerbliche Nutzung planungsrechtlich abzusichern.
3. Der Rat stimmt der Erweiterung des Standortes „Dhünnberg – ehemaliges Freibad Auermühle“ als temporäre Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen auf eine Belegung von bis zu 750 Flüchtlingen zu.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Märtens Adomat Deppe
Begründung:
I) Zentrale Unterbringungseinrichtung
(ZUE) des Landes Nordrhein-Westfalen am Standort „Solinger Straße“
Der Rat der Stadt Leverkusen hat die Verwaltung mit Beschluss vom 22.06.2015 zur Vorlage Nr. 2015/0600 „Unterbringung von Flüchtlingen in Leverkusen“ beauftragt, die Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen am Standort „Solinger Straße“ mit der Bezirksregierung Köln abzustimmen und weiter vorzubereiten.
Der aktuelle Sachstandsbericht ist als Anlage 1 beigefügt.
II. Erweiterung des
Standortes „Dhünnberg – ehemaliges Freibad Auermühle"
Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.09.2015 zur Vorlage Nr. 2015/0700 „Unterbringung von Flüchtlingen in Leverkusen“ unter Ziffer 3 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Errichtung einer Zeltstadt des Landes Nordrhein-Westfalen am Standort „Dhünnberg“ mit der Bezirksregierung Köln abzustimmen und umzusetzen.“
In der Begründung der vorgenannten Vorlage wurde darauf hingewiesen, dass in dieser Einrichtung eine Unterbringungskapazität von rund 400 Plätzen geschaffen werden sollte. In der Ratssitzung am 02.11.2015 hat Herr Beigeordneter Märtens in seinem mündlich dargelegten Sachstandsbericht zur Lage der Unterbringung von Flüchtlingen in Leverkusen darauf hingewiesen, dass die weiter steigende Zuweisung von Flüchtlingen die Vergrößerung des Standortes „Dhünnberg – ehemaliges Freibad Auermühle“ erforderlich macht. Hierdurch sollen bis zu 750 Plätze zur Unterbringung von Flüchtlingen geschaffen werden. Das Gelände gibt eine solche Erweiterung her.
Diese Erweiterung trägt dazu bei, Notunterkünfte in Sporthallen auf das absolute Mindestmaß zu reduzieren.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Im Haushalt 2016, Stand Beratungsunterlagen, sind unter der Finanzstelle 65000170011130, Finanzposition 783100 für die Jahre 2016 und 2017 jeweils 12,5 Mio. € etatisiert.
Darüber hinaus werden über eine Dringlichkeitsentscheidung noch im Jahr 2015 weitere 50.000 € für den FB 66 zur Verfügung gestellt, um die Planung bezüglich der Erschließung des Geländes beauftragen zu können.
Im Rahmen des weiteren Verfahrens zur Aufstellung des Haushalts 2016 wird weiterhin davon ausgegangen, dass zusätzliche Planansätze über die Veränderungslisten in die Haushaltsberatung einfließen werden.
Da die Stadt Leverkusen beide Einrichtungen im Auftrag des Landes bereitstellt, geht die Verwaltung nach jetzigem Stand davon aus, alle entstandenen Kosten erstattet zu bekommen.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Siehe unter A)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Siehe unter A)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Analog der anderen Standorte erfolgt eine
Beteiligung der Öffentlichkeit. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund der bis zuletzt geführten Abstimmungen konnte die Vorlage erst zum Nachtragstermin eingebracht werden.