Betreff
Schließung der Stadtteilbibliothek Hitdorf
Vorlage
2015/0752
Aktenzeichen
SG1-OGS-bro
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die Stadtteilbibliothek Hitdorf wird zum 31.01.2016 geschlossen.

 

2.    Der Kinderbuchbestand und die Kinderhörbücher der Stadtteilbibliothek Hitdorf (derzeit ca. 2.400 Medien) werden der Schulbücherei der KGS St.-Stephanus-Schule unentgeltlich als Dauerleihgabe zur Verfügung gestellt.

 

3.    Die bestehende Schulbücherei der KGS St.-Stephanus-Schule steht ab dem 01.02.2016 der KGS St.-Stephanus-Schule und der GGS Hans-Christian-Andersen-Schule gemeinsam zur Verfügung. Die Schulbücherei wird neben den Vormittagsöffnungszeiten zusätzlich einmal monatlich nachmittags bis 16:30 Uhr geöffnet sein.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Die Stadtteilbibliothek Hitdorf befindet sich in Trägerschaft der Stadtbibliothek, es gilt die Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek. Seit April 1994 werden der Ausleihbetrieb und die Betreuung der Zweigstelle durch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen sichergestellt (Bücherei-Team Hitdorf). Aus dem Medienetat der Stadtbibliothek wird für Neuanschaffungen aktueller Medien ein prozentualer Betrag zur Verfügung gestellt. Zusätzlich werden die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen mit zentralen Dienstleistungen unterstützt (u. a. Bestellung von Medien, Material, inhaltliche und formale Erfassung der Medien mittels EDV im Bibliothekskatalog). Die Stadtteilbibliothek Hitdorf ist wöchentlich insgesamt 4 Stunden geöffnet. Während der Schulferien ist die Bibliothek geschlossen, da sie in der GGS Hans-Christian-Andersen-Schule untergebracht ist.

 

Aufgrund der weiterhin steigenden Anmeldezahlen in der offenen Ganztagsschule wird der bisher von der Stadtteilbibliothek genutzte Raum dringend als Unterrichts-/
Differenzierungsraum von der Schule benötigt.

 

Vor diesem Hintergrund soll die Stadtteilbibliothek Hitdorf ab dem 01.02.2016 nicht mehr von der KulturStadtLev-Stadtbibliothek weiterbetrieben werden. Es ist beabsichtigt, den Kinderbuchbestand und die Kinderhörbücher der Stadtteilbibliothek Hitdorf (derzeit ca. 2.400 Medien) der bereits bestehenden Schulbücherei der KGS St.-Stephanus-Schule Hitdorf unentgeltlich als Dauerleihgabe zur Verfügung zu stellen. Die Schülerinnen und Schüler der KGS St.-Stephanus-Schule und der GGS Hans-Christian-Andersen-Schule werden die Schulbücherei gemeinsam nutzen. Die Schulbücherei soll neben den Vormittagsöffnungszeiten zusätzlich einmal monatlich nachmittags bis 16:30 Uhr geöffnet sein.

 

Drei ehrenamtliche Mitarbeiterinnen des Hitdorfer Stadtteilbüchereiteams haben ihre Bereitschaft signalisiert, sich auch weiterhin für die Schulbücherei zu engagieren.

 

Der weitere nutzbare Medienbestand (Romane, Sachbücher) der Zweigstelle Hitdorf wird in die Hauptstelle sowie die Schul- und Stadtteilbibliotheken Opladen und Schlebusch integriert.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Lucia Werder/KSL/4200

                                                                               Herr Broscheid/40/4010

 

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Schließung der Stadtteilbibliothek Hitdorf

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Die entstehenden Kosten für Umbau- und Ausstattung werden aus bereits etatisierten Finanzmitteln gedeckt.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

2.500 €

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

nein

nein

nein

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

nein

nein

nein