Betreff
Rahmenvereinbarung zur Betreuung von Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge
Vorlage
2015/0755
Aktenzeichen
201-01-05-08-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Job Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) die beigefügte Rahmenvereinbarung zur Betreuung von Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge rückwirkend zum 01.01.2015 mit einer Laufzeit von zunächst vier Jahren abzuschließen.

 

In Vertretung                                                In Vertretung

Stein                                                              Märtens

(zugleich in Vertretung des

Oberbürgermeisters)

 

Begründung:

 

Seit dem Jahr 2001 erbringt die JSL Servicedienstleistungen (technische Betreuung, Hausmeisterdienste) für die städtischen Übergangsheime. Zum Aufgabengebiet gehört hierbei auch die Erstversorgung mit einer Grundausstattung an Hausrat. Die Übertragung dieser Aufgabe auf die JSL sowie die finanzielle Abwicklung erfolgte auf der Basis einer Organisationsverfügung des Oberbürgermeisters. Zum 01.06.2012 wurde wegen des Abbaus der Übergangsheime und der Notwendigkeit einer Mindestfinanzierung das Finanzierungsmodell von einer Platzpauschale auf eine Sockelfinanzierung umgestellt.

 

Aufgrund der jetzt wieder stark zunehmenden Anzahl von Flüchtlingen und dem damit verbundenen Anstieg der zu betreuenden Übergangsheime hat auch der Bedarf der insoweit erforderlichen Sicherheits- und Servicedienstleistungen zugenommen. Zur Abdeckung des sich hieraus ergebenden erheblichen Personaleinsatzes soll die JSL durch eine Rahmenvereinbarung mit der umfassenden Wahrnehmung dieser Aufgaben beauftragt werden, da die bisherige Regelung keine langfristige Grundlage für die Tätigkeit der JSL darstellt. Die hoheitlichen Aufgaben verbleiben wie bisher bei der Stadt.

 

Die Rahmenvereinbarung umfasst insbesondere folgende Leistungen der JSL:

 

·         Unterstützung des jeweiligen städtischen Hausmeisters in der Einrichtung (z.B. bei der Wahrnehmung der diesem obliegenden Aufgabe des Brandschutzes, bei der Durchsetzung der Einhaltung der Hausordnung)

·         Unterstützung des jeweiligen Einrichtungsbetreuers und des Sozialbetreuers bei der Betreuung der Einrichtung

·         Übernahme der Brandwache in Einrichtungen, bei denen die Stadt keinen Hausmeister einsetzt (24 Stunden an 7 Tagen der Woche)

·         Abholung und Transport der Neuankömmlinge zu den Einrichtungen

·         Durchführung kleiner Pflege- und Instandsetzungsarbeiten

·         kleinere Reparatur- und Wartungsarbeiten

·         Transporte zu und von den Einrichtungen auf Anforderung der Stadt

 

Die genannten Aufgaben nimmt die JSL u. a. im Rahmen eines Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojektes wahr. Hierfür sind 3 Anleiterstellen und 20 Teilnehmerplätze aus dem Klientel langzeitarbeitsloser Menschen, die wieder an eine Beschäftigung herangeführt und für eine Tätigkeit als Mitarbeiter im Wach- und Objektschutz qualifiziert werden sollen, eingerichtet worden. Mit Stand 30.06.2015 waren 14 Teilnehmerplätze belegt.

 

Abgegrenzt vom Qualifizierungs- und Beschäftigungsbetrieb ist die Beschaffung von Dienstleistungen oder Materialien. Die JSL übernimmt auf Anforderung der Stadt im Einzelfall die Aufgabe, die für die Ausstattung der Übergangseinrichtungen erforderlichen Einrichtungsgegenstände (insbesondere Betten, Tische, Stühle, Schränke, Waschmaschinen) anzuschaffen, der Stadt zur Verfügung zu stellen und in den Einrichtungen aufzustellen.

 

Die Vertragslaufzeit ist rückwirkend zum 01.01.2015 datiert und auf zunächst vier Jahre ausgelegt. Der Vertrag enthält eine Option zur Vertragsverlängerung. Im Haushaltsplan sind für das Jahr 2015 1.450.000 € für die Betreuung der Übergangsheime durch die JSL bereitgestellt. Die JSL hat bereits entsprechende Abschlagszahlungen erhalten. Die für die weitere Vertragslaufzeit benötigten Mittel werden im Rahmen der Haushaltsplanung für die Jahre 2016 ff. berücksichtigt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / FB 20 / 0214/4062042

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle 0520

Produkt 052001

Produktgruppe 0520

SK 531700 1.450.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

             [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Leistungen gemäß Rahmenvereinbarung werden seitens der JSL bereits erbracht. Um für die Stadt und die JSL Rechtssicherheit zu schaffen, ist es erforderlich, die Rahmenvereinbarung schnellstmöglich abzuschließen. Eine frühere Fertigstellung der Vorlage war nicht möglich, da noch Detailfragen hinsichtlich der Vertragsgestaltung mit dem Wirtschaftsprüfer der JSL zu klären waren.