- Erteilung eines Planungsauftrags zur Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes Nordrhein-Westfalen am Standort Solinger Straße
Beschlussentwurf:
I.
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit
handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
1. Basierend auf dem Beschluss des Rates vom 22.06.2015 zur Vorlage Nr. 2015/0600 wird der weiteren Planung zur Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes Nordrhein-Westfalen am Standort Solinger Straße zugestimmt.
2. Die Planungskosten für die 1. Stufe der Beratungsleistungen der Maßnahme betragen 250.000 € inklusive Mehrwertsteuer.
3. Die erforderlichen Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.
4. Mit der Durchführung der Maßnahmen ist nach Beschlussfassung gemäß der vorgegebenen Zeitplanung zu beginnen.
Leverkusen, den 23.09.15
gezeichnet:
In Vertretung
Stein Rh. Eimermacher Rh. Ippolito
(In Vertretung
des Oberbürgermeisters)
II.
Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gem. §
60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
In Vertretung
Stein
(In Vertretung des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Mit Vorlage Nr. 2015/0600 vom 08.06.15 wurde die Verwaltung beauftragt, mit den vorbereitenden Maßnahmen zu beginnen.
Die Entwicklung der Zuweisungsquoten seit Dezember 2014 und der sich daraus zwingend ergebende Handlungsbedarf wurden darin eingehend geschildert.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau
Pesch, 65 10
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Unterbringung von Flüchtlingen ist eine Pflichtaufgabe. Die Anforderungen
des § 82 GO sind erfüllt.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Die zur Finanzierung erforderlichen Deckungsmittel in Höhe von 250.000 € werden im Finanzplan durch außerplanmäßige Mittelbereitstellung
- aus der Finanzstelle 65000170011101 Sanierung Turnhalle Quettinger Str.
- aus Finanzstelle 65000170011130 Zentrale Flüchtlingsunterbringung
zur Verfügung gestellt.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Es handelt sich zunächst nur um investive Planungskosten, die u. U. zu einer späteren Belastung, z. B. Abschreibungsaufwendungen führen können.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Die haushaltsrechtlichen Auswirkungen stehen in enger Abhängigkeit mit den sich aus der Planung ergebenden Grundlagen und der zeitlichen Umsetzung sowie den Verhandlungen über die Entlastungen durch das Land NRW.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in Vorlage
Nr. 2015/0600 zur Unterbringung von Flüchtlingen in Leverkusen dargestellt |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Die o.g. Vorlage soll aufgrund der Eilbedürftigkeit im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung beschlossen werden, um insbesondere im Hinblick auf die offiziellen Prognosen und die Erfahrungen seit dem 01.01.2015 dem stetig steigenden Bedarf an Unterkünften gerecht zu werden.