Betreff
Endausbau der Straße Burgweg
Vorlage
2015/0757
Aktenzeichen
660-ws
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Planung zum Endausbau der Straße Burgweg wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Ausgangssituation

Die Straße Burgweg zwischen der Straße Auf der Grieße und der Felderstraße dient der Erschließung der Wohnbebauung, der Kindertagesstätte (KITA) und der Grundschule Burgweg und ist durch Straßenaufbrüche, Absackungen, Rissbildungen und unbefestigte Flächen gekennzeichnet. Eine gesicherte Oberflächenentwässerung mit Straßenabläufen, sowie separate Gehwegführungen und Straßenbegleitgrün sind nicht vorhanden.

 

Eine Verkehrsanbindung des Burgweges an die Straße Auf der Grieße ist für den Kfz-Verkehr durch Poller unterbunden. Die beiden Wohnstraßen Eulengasse und Am Graben sind an den Burgweg angebunden.

 

Nachdem die Hochbautätigkeiten größtenteils abgeschlossen sind, soll nunmehr der Endausbau der Straße erfolgen.

 

Planungsrecht

Die vorliegende Planung wurde auf der Grundlage der Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne 196/I „Kita Burgweg“ und 39/77/II „Rheindorf Unterstraße“ erstellt.

 

Bürgerinformation

Die Erläuterungen zur Bürgerbeteiligung und Bürgerversammlung hinsichtlich der Straßenplanung sind in der Anlage „Bürgerinformation 2015“ enthalten.

 

Straßenplanung

Aufgrund des eindeutigen Votums in der Bürgerbeteiligung soll die Anbindung des Burgwegs an die Straße Auf der Grieße für den Kfz-Verkehr durch Entfernung der vorhandenen Poller erfolgen, so dass der Burgweg nunmehr sowohl von der Felderstraße als auch von der Straße Auf der Grieße befahren werden kann. Hierdurch soll der Quell- und Zielverkehr gleichmäßiger verteilt werden. Um den Kfz-Durchgangsverkehr zu unterbinden, ist in Höhe der geplanten Fahrbahneinengung bei Haus-Nr. 34 eine Durchfahrtssperre in der Fahrbahn (Poller mit Bodenhülse) vorgesehen. Die Durchfahrtsmöglichkeit für Rad-und Fußgängerverkehr wird aufrechterhalten. Zu beiden Seiten der Durchfahrtssperre wird eine Wendemöglichkeit in Höhe der Zufahrt zur Grundschule Burgweg und der Einmündung Am Graben / Burgweg ermöglicht. Die Verkehrsanbindungen der Straßen Am Graben und Eulengasse bleiben erhalten.

 

Aufgrund der vorhandenen KITA und Grundschule wurde Wert darauf gelegt, für die Kinder einen sicheren Verkehrsraum zu schaffen; die Straßenplanung hat daher folgende Merkmale:

 

·         beidseitige durch einen Hochbord versehene Gehwege mit einer Breite von ca. 1,75 m; in Höhe der Grundstückszufahrten wird der Hochbord entsprechend abgesenkt;

·         Fahrbahnbreite von ca. 5,50 m, um den Begegnungsverkehr Lkw/Pkw und das Rangieren beim Senkrechtparkvorgang zu gewährleisten;

·         ca. 80 Stellplätze in Längs- und Senkrechtaufstellung;

·         Fahrbahnverschwenkungen und –einengungen zur Geschwindigkeitsreduzierung;

·         Pflanzung von 19 Bäumen unter Berücksichtigung des vorhandenen Kanals;

·         neue Beleuchtungsanlage in LED-Technik;

·         Tempo-30-Beschilderung und rechts-vor-links Regelung.

 

Grunderwerb

Bzgl. des für den Straßenbau notwendigen Grunderwerbs gab es mit dem Eigentümern bereits im Vorfeld einvernehmliche Abstimmungen; im Anschluss an die Beschlussfassung soll der Grunderwerb durchgeführt werden.

 

Kostenbeurteilung / Finanzierung

Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme belaufen sich gemäß einer Kostenschätzung auf 920.000 €. Bei der Maßnahme handelt es sich um einen erstmaligen Ausbau der Straße. Hierfür fallen über die gesamte Ausbaustrecke für die Grundstücks- und Teileigentümer, deren Grundstücke durch den Ausbau baulich erschlossen werden, Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff BauGB an. Der Erschließungsbeitrag wird mit 90% der abrechnungsfähigen Baukosten veranschlagt und über einen Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Grundstückseigentümer umgelegt.

  

Haushaltstechnische Belange / Termine

Vorbehaltlich der haushaltstechnischen Genehmigung ist der Umbau ab 2016 vorgesehen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Wildschütz /66 / 6613

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Maßnahme: 66611205021117 Ausbau Burgweg

Die Maßnahme wird im Haushaltsplan 2016 wie folgt veranschlagt:

 

2016:                10.000 €

VE 2016:       910.000 €

2017:              500.000 € 

2018:              300.000 €

2019:              110.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

keine

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

keine

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Das Projekt wird refinanziert über Erschließungsbeiträge nach §127 ff BauGB mit 

90 % der abrechnungsfähigen Kosten. 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

 

Eine umfangreiche Bürgerbeteiligung ist erfolgt.

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Nachdem die umfangreiche Bürgerbeteiligung durchgeführt worden ist, soll der Baubeginn baldmöglichst erfolgen, um für die Schul- und Kindergartenkinder sichere Verkehrsverhältnisse zu schaffen; hierfür ist es erforderlich, den Beschluss im letzten Sitzungsturnus 2015 einzuholen.