Beschlussentwurf:
Der Planung zum Endausbau der Straße Burgweg wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Ausgangssituation
Die Straße
Burgweg zwischen der Straße Auf der Grieße und der Felderstraße dient der
Erschließung der Wohnbebauung, der Kindertagesstätte (KITA) und der Grundschule
Burgweg und ist durch Straßenaufbrüche, Absackungen, Rissbildungen und
unbefestigte Flächen gekennzeichnet. Eine gesicherte Oberflächenentwässerung
mit Straßenabläufen, sowie separate Gehwegführungen und Straßenbegleitgrün sind
nicht vorhanden.
Eine
Verkehrsanbindung des Burgweges an die Straße Auf der Grieße ist für den
Kfz-Verkehr durch Poller unterbunden. Die beiden Wohnstraßen Eulengasse und Am
Graben sind an den Burgweg angebunden.
Nachdem die
Hochbautätigkeiten größtenteils abgeschlossen sind, soll nunmehr der Endausbau
der Straße erfolgen.
Planungsrecht
Die vorliegende
Planung wurde auf der Grundlage der Festsetzungen der rechtskräftigen Bebauungspläne
196/I „Kita Burgweg“ und 39/77/II „Rheindorf Unterstraße“ erstellt.
Bürgerinformation
Die Erläuterungen
zur Bürgerbeteiligung und Bürgerversammlung hinsichtlich der Straßenplanung
sind in der Anlage „Bürgerinformation 2015“ enthalten.
Straßenplanung
Aufgrund des
eindeutigen Votums in der Bürgerbeteiligung soll die Anbindung des Burgwegs an
die Straße Auf der Grieße für den Kfz-Verkehr durch Entfernung der vorhandenen
Poller erfolgen, so dass der Burgweg nunmehr sowohl von der Felderstraße als
auch von der Straße Auf der Grieße befahren werden kann. Hierdurch soll der
Quell- und Zielverkehr gleichmäßiger verteilt werden. Um den
Kfz-Durchgangsverkehr zu unterbinden, ist in Höhe der geplanten Fahrbahneinengung
bei Haus-Nr. 34 eine Durchfahrtssperre in der Fahrbahn (Poller mit Bodenhülse)
vorgesehen. Die Durchfahrtsmöglichkeit für Rad-und Fußgängerverkehr wird
aufrechterhalten. Zu beiden Seiten der Durchfahrtssperre wird eine
Wendemöglichkeit in Höhe der Zufahrt zur Grundschule Burgweg und der Einmündung
Am Graben / Burgweg ermöglicht. Die Verkehrsanbindungen der Straßen Am Graben
und Eulengasse bleiben erhalten.
Aufgrund der
vorhandenen KITA und Grundschule wurde Wert darauf gelegt, für die Kinder einen
sicheren Verkehrsraum zu schaffen; die Straßenplanung hat daher folgende
Merkmale:
·
beidseitige
durch einen Hochbord versehene Gehwege mit einer Breite von ca. 1,75 m; in
Höhe der Grundstückszufahrten wird der Hochbord entsprechend abgesenkt;
·
Fahrbahnbreite
von ca. 5,50 m, um den Begegnungsverkehr Lkw/Pkw und das Rangieren beim
Senkrechtparkvorgang zu gewährleisten;
·
ca. 80
Stellplätze in Längs- und Senkrechtaufstellung;
·
Fahrbahnverschwenkungen
und –einengungen zur Geschwindigkeitsreduzierung;
·
Pflanzung
von 19 Bäumen unter Berücksichtigung des vorhandenen Kanals;
·
neue
Beleuchtungsanlage in LED-Technik;
·
Tempo-30-Beschilderung
und rechts-vor-links Regelung.
Grunderwerb
Bzgl. des für den
Straßenbau notwendigen Grunderwerbs gab es mit dem Eigentümern bereits im
Vorfeld einvernehmliche Abstimmungen; im Anschluss an die Beschlussfassung soll
der Grunderwerb durchgeführt werden.
Kostenbeurteilung / Finanzierung
Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme belaufen sich gemäß einer Kostenschätzung auf 920.000 €. Bei der Maßnahme handelt es sich um einen erstmaligen Ausbau der Straße. Hierfür fallen über die gesamte Ausbaustrecke für die Grundstücks- und Teileigentümer, deren Grundstücke durch den Ausbau baulich erschlossen werden, Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff BauGB an. Der Erschließungsbeitrag wird mit 90% der abrechnungsfähigen Baukosten veranschlagt und über einen Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Grundstückseigentümer umgelegt.
Haushaltstechnische
Belange / Termine
Vorbehaltlich
der haushaltstechnischen Genehmigung ist der Umbau ab 2016 vorgesehen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Wildschütz /66 / 6613
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Maßnahme: 66611205021117
Ausbau Burgweg
Die Maßnahme wird im Haushaltsplan 2016 wie folgt veranschlagt:
2016: 10.000 €
VE 2016: 910.000 €
2017: 500.000 €
2018: 300.000 €
2019: 110.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Das Projekt wird refinanziert über Erschließungsbeiträge nach §127 ff BauGB mit
90 % der abrechnungsfähigen Kosten.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Eine umfangreiche Bürgerbeteiligung ist erfolgt. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Nachdem die umfangreiche Bürgerbeteiligung durchgeführt worden ist, soll der Baubeginn baldmöglichst erfolgen, um für die Schul- und Kindergartenkinder sichere Verkehrsverhältnisse zu schaffen; hierfür ist es erforderlich, den Beschluss im letzten Sitzungsturnus 2015 einzuholen.