Beschlussentwurf:
Der Planung zum Ausbau der Straße Planstraße 1 zwischen Hitdorfer Straße Nr. 215 und Rheinstraße wird zugestimmt.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Ausgangssituation:
In Höhe Hitdorfer Straße 215 soll zwischen der Hitdorfer Straße und der Rheinstraße eine Stichstraße (Planstraße 1) ausgebaut werden. Es handelt sich um eine ca. 38 m lange Erschließungsanlage als Sackgasse, die von der Hitdorfer Straße aus erschlossen wird, mit einer ca. 76 m langen Fußwegeverbindung zur Rheinstraße.
Die Realisierung dieser Erschließungsanlage wird durch einen Erschließungsvertrag gesichert. Der Erschließungsträger ist zurzeit Eigentümer dieser Flächen und möchte das anliegende östliche Grundstück bebauen. Zurzeit befindet sich hier ein Holzhandel. Die zukünftigen öffentlichen Verkehrsflächen werden auf die Stadt Leverkusen übertragen. Die Erschließung ist Teil des rechtskräftigen Bebauungsplanes B-Plan Nr. 87b/I „Stromstraße“ vom 06.11.1990.
Ausführungsplanung
Die Planstraße 1 soll folgende wesentliche Planungsmerkmale enthalten:
- Ausbaulänge ca. 38 m, Ausbaubreite 5 m;
- Ausbildung als Sackgasse, durchlässig für Fußgänger- und Radverkehr;
- Zufahrtsbereich als untergeordnete Einmündung;
- Wendemöglichkeit für 3-achsige Müllfahrzeuge über einen hiervon abgehenden Privatweg, dessen Planung nicht Bestandteil dieser Vorlage ist;
- Straßenoberfläche in Betonsteinpflaster;
- Ausbau
im so genannten Mischprinzip. Dies bedeutet, dass die einzelnen
Verkehrsarten nicht separiert werden. Stellplätze können aufgrund der
geringen Breite von 5 m nicht eingerichtet werden. Durch die geringe Ausbaubreite können keine Bäume gepflanzt
werden;
- die
Planstraße 1 wird mit einer neuen Beleuchtungsanlage, bestehend aus einer
Leuchte, versehen;
- das
Oberflächenwasser der Straße wird in einer seitlich liegenden Rinne
gefasst, und über Sinkkästen und eine entsprechende Anschlussleitung an
das geplante Kanalsystem angeschlossen.
Die Fußwegverbindung soll folgende Planungsmerkmale erhalten:
- Ausbaulänge ca. 78 m, Ausbaubreite zwischen 2,60 bis maximal 3,75 m;
- Oberfläche in wassergebundener Decke;
- Anschlussbereiche an Rheinstraße und Planstraße 1 werden gepflastert;
- das
anfallende Oberflächenwasser wird über Sinkkästen gefasst, die über
entsprechende Anschlussleitungen an das neu zu erstellende Kanalsystem
angeschlossen sind;
- der Fußweg wird mit einer neuen Beleuchtungsanlage, bestehend aus zwei Leuchten, versehen.
Haushaltstechnische Belange – Erschließungsvertrag
Investive Kosten zu Lasten der Stadt entstehen nicht. Die Herstellung der öffentlichen Infrastruktur, insbesondere der öffentlichen Erschließungsstraße bzw. des Verbindungsweges, erfolgt im Auftrag und auf Kosten des privaten Grundstückseigentümers, in dessen Hand die zu entwickelnden Flächen liegen.
Die Vereinbarung zur Durchführung und Kostentragung der Maßnahmen zwischen der Stadt und dem Grundstückseigentümer, der zugleich Erschließungsträger wird, wird durch einen Erschließungsvertrag gemäß § 11 des Baugesetzbuches (BauGB) abgesichert.
Weiterer Ablauf und Vorgehensweise
Vorbehaltlich der Beschlussfassung ist als Baubeginn das 1. Quartal 2016 vorgesehen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
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/ 660 / 6623
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Nicht etatisiert
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |