Betreff
Ausbau Planstraße 1, B-Plan Nr. 87b/I „Stromstraße“, Gemarkung Hitdorf
Vorlage
2015/0758
Aktenzeichen
660-Pr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Planung zum Ausbau der Straße Planstraße 1 zwischen Hitdorfer Straße Nr. 215 und Rheinstraße wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Ausgangssituation:

In Höhe Hitdorfer Straße 215 soll zwischen der Hitdorfer Straße und der Rheinstraße eine Stichstraße (Planstraße 1) ausgebaut werden. Es handelt sich um eine ca. 38 m lange Erschließungsanlage als Sackgasse, die von der Hitdorfer Straße aus erschlossen wird, mit einer ca. 76 m langen Fußwegeverbindung zur Rheinstraße.

 

Die Realisierung dieser Erschließungsanlage wird durch einen Erschließungsvertrag gesichert. Der Erschließungsträger ist zurzeit Eigentümer dieser Flächen und möchte das anliegende östliche Grundstück bebauen. Zurzeit befindet sich hier ein Holzhandel. Die zukünftigen öffentlichen Verkehrsflächen werden auf die Stadt Leverkusen übertragen. Die Erschließung ist Teil des rechtskräftigen Bebauungsplanes B-Plan Nr. 87b/I „Stromstraße“ vom 06.11.1990.

 

Ausführungsplanung

Die Planstraße 1 soll folgende wesentliche Planungsmerkmale enthalten:

 

  • Ausbaulänge ca. 38 m, Ausbaubreite 5 m;
  • Ausbildung als Sackgasse, durchlässig für Fußgänger- und Radverkehr;
  • Zufahrtsbereich als untergeordnete Einmündung;
  • Wendemöglichkeit für 3-achsige Müllfahrzeuge über einen hiervon abgehenden Privatweg, dessen Planung nicht Bestandteil dieser Vorlage ist;
  • Straßenoberfläche in Betonsteinpflaster;
  • Ausbau im so genannten Mischprinzip. Dies bedeutet, dass die einzelnen Verkehrsarten nicht separiert werden. Stellplätze können aufgrund der geringen Breite von 5 m nicht eingerichtet werden. Durch die geringe Ausbaubreite können keine Bäume gepflanzt werden;
  • die Planstraße 1 wird mit einer neuen Beleuchtungsanlage, bestehend aus einer Leuchte, versehen;
  • das Oberflächenwasser der Straße wird in einer seitlich liegenden Rinne gefasst, und über Sinkkästen und eine entsprechende Anschlussleitung an das geplante Kanalsystem angeschlossen.

 

Die Fußwegverbindung soll folgende Planungsmerkmale erhalten:

 

  • Ausbaulänge ca. 78 m, Ausbaubreite zwischen 2,60 bis maximal 3,75 m;
  • Oberfläche in wassergebundener Decke;
  • Anschlussbereiche an Rheinstraße und Planstraße 1 werden gepflastert;
  • das anfallende Oberflächenwasser wird über Sinkkästen gefasst, die über entsprechende Anschlussleitungen an das neu zu erstellende Kanalsystem angeschlossen sind;
  • der Fußweg wird mit einer neuen Beleuchtungsanlage, bestehend aus zwei Leuchten, versehen.

 

Haushaltstechnische Belange – Erschließungsvertrag

Investive Kosten zu Lasten der Stadt entstehen nicht. Die Herstellung der öffentlichen Infrastruktur, insbesondere der öffentlichen Erschließungsstraße bzw. des Verbindungsweges, erfolgt im Auftrag und auf Kosten des privaten Grundstückseigentümers, in dessen Hand die zu entwickelnden Flächen liegen.

 

Die Vereinbarung zur Durchführung und Kostentragung der Maßnahmen zwischen der Stadt und dem Grundstückseigentümer, der zugleich Erschließungsträger wird, wird durch einen Erschließungsvertrag gemäß § 11 des Baugesetzbuches (BauGB) abgesichert.

 

Weiterer Ablauf und Vorgehensweise

Vorbehaltlich der Beschlussfassung ist als Baubeginn das 1. Quartal 2016 vorgesehen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Prämaßing / 660 / 6623

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Nicht etatisiert

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Keine

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

 [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]