Betreff
Erweiterung des beihilferechtskonformen Betrauungsaktes der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH
Vorlage
2015/0762
Aktenzeichen
201-01-05-14-ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, in Abstimmung mit der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) den beihilferechtskonformen Betrauungsakt vom 09.11.2011 um die Möglichkeit der Weiterleitung von Fördermitteln durch die Stadt Leverkusen an die JSL inklusive entsprechender Regelungen zur Überkompensation ergänzen zu dürfen.

 

gezeichnet:

 

In Vertretung                                                           In Vertretung

 

 

Stein                                                             Märtens

(zugleich in Vertretung des

Oberbürgermeisters)

 

 

Begründung:

 

Mit Datum vom 09.11.2011 hat die Verwaltung den „Betrauungsakt der Stadt Leverkusen zur Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse durch die JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gemeinnützige GmbH“ erlassen. Grundlage hierfür war der Beschluss des Rates vom 18.07.2011 (Vorlage Nr. 1076/2011/1).

 

Die Stadt Leverkusen hat sich im Jahr 2015 als Projektträger im Rahmen des Programms "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier" (BIWAQ) für die Förderrunde 2015 bis 2018 beworben. Das Projekt hat mit der Erlaubnis des vorzeitigen Maßnahmenbeginns zum 01.04.2015 begonnen. Der Zuwendungsbescheid datiert vom 26.08.2015.

 

Die JSL realisiert als Teilprojektpartner im Rahmen ihres Gesellschaftszwecks Projekte im Ortsteil Rheindorf. Der Fachbereich Soziales der Stadt Leverkusen wird zur Finanzierung dieser Aufgaben die ihr bewilligten entsprechenden Fördermittel an die JSL weiterleiten. Der Höchstbetrag der an die JSL zu zahlenden Projektmittel für den Zeitraum 01.04.2015 bis 31.12.2018 beläuft sich gem. Finanzierungsplan auf 585.581,21 EUR.

 

Im Hinblick auf das Beihilfeverbot des Art. 107 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) wird im Zuwendungsbescheid gefordert, dass die Weiterleitung von Projektmitteln zur Vermeidung möglicher Wettbewerbsverfälschungen vereinbar mit dem Beihilferecht der Europäischen Union sein muss.

 

Die von der JSL im Rahmen des Programms BIWAQ zu erfüllenden Aufgaben können inhaltlich nach Beurteilung der Gesellschaft den Dienstleistungen, mit denen die Gesellschaft von der Stadt betraut wurde, zugerechnet werden. Der bestehende Betrauungsakt erlaubt der Stadt jedoch nur die Gewährung von Komplementärmitteln an die JSL. Komplementärmittel im Sinne der Betrauung sind alle von der Stadt gewährten Vorteile (Betriebs- und Investitionszuschüsse, Kostenübernahmen) für von Förderprogrammen verlangte Eigenmittelanteile. Die beihilferechtliche Prüfung durch die von der JSL beauftragte Rechtsanwaltsgesellschaft hat ergeben, dass damit die Weiterleitung von Fördermitteln durch die Stadt an die Gesellschaft nicht erfasst wird.

 

Um eine beihilferechtskonforme Weiterleitung von Projektmitteln durch die Stadt Leverkusen an die JSL zu gewährleisten, ist die Erweiterung des bestehenden Betrauungsaktes der Stadt gegenüber der JSL erforderlich.

 

Es ist daher geboten, den Betrauungsakt vom 09.11.2011 dahingehend zu erweitern bzw. neu zu fassen, dass dieser generell auch die Weiterleitung von Fördermitteln durch die Stadt Leverkusen an die Gesellschaft erlaubt. Die Regelungen zur Überkompensation sind entsprechend zu ergänzen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / FB Finanzen / 4062042

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

 

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Um schnellstmöglich die Voraussetzungen zu schaffen, dass der Betrauungsakt ergänzt werden kann und somit den Anforderungen des Zuwendungsbescheides nachzukommen, ist es erforderlich, dass die Vorlage noch in diesem Turnus beschlossen wird.

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Entsprechend § 18 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren am 28.09.15 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.