- Beschluss über die eingegangenen Äußerungen während der frühzeitigen Beteiligung (Abwägung)
- Beschluss über die Verkleinerung des Geltungsbereiches
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Beschlussentwurf:
1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch - BauGB (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB (Äußerungen I/B) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
I/A - Äußerungen der
Öffentlichkeit:
A1 Protokoll der Informationsveranstaltung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
A 2 189_I_Äußerung_01
A 3 189_I_Äußerung_02
A 4 189_I_Äußerung_03
A 5 Wohnungsbaugesellschaft Leverkusen GmbH
Postfach 100424
51304 Leverkusen
I/B - Äußerungen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange
B 1 Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
Overfeldweg
23
51371
Leverkusen
B 2 Straßen NRW, Regionalniederlassung Rhein-Berg
Albertstraße 22
51643 Gummersbach
B 3 Bezirksregierung
Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst
Postfach 300865
40408
Düsseldorf
B 4 Geologischer
Dienst NRW, Landesbetrieb
De-Greiff-Str.
195
47803
Krefeld
B 5 Deutsche
Telekom Technik GmbH
Postfach
100709
44782
Bochum
B 6 Telefonica Germany GmbH & Co OHG
Rheinstraße 15
14513 Teltow
2.
Der Änderung des Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes Nr. 189/I „Rheindorf – Elbestraße/Masurenstraße“ wird
zugestimmt.
3. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 189/I „Rheindorf – Elbestraße/Masurenstraße“ einschließlich Begründung wird zugestimmt.
4. Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlagen: § 2, §
3 Absatz 2, § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch –
BauGB.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 189/I „Rheindorf - Elbestraße/Masurenstraße“ sollen Wohnnutzungen nach Aufgabe der heutigen Schulnutzung realisiert werden. Die Aufstellungsbeschlüsse zum Bebauungsplan erfolgten am 18.01.2010 bzw. am 23.09.2013 bzw. am 02.03.2015. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand als Aushang im Elberfelder Haus, Hauptstraße 101, vom 11.05.2015 bis 18.06.2015 sowie als Informationsveranstaltung am 19.05.2015 in der Aula der GGS Sternen-Schule, Masurenstraße, statt.
Die einzelnen Äußerungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden für die Entwurfsplanung geprüft und – soweit möglich und fachlich vertretbar – umgesetzt.
Geändert wurde der städtebauliche Entwurf insbesondere hinsichtlich einer öffentlichen Grünfläche aufgrund der Nichtüberbaubarkeit der Haupt-Fernwärmeleitung, die das Gebiet von Norden nach Süden quert. Zudem wurde ein Bereich in der Mitte des Plangebietes für den öffentlich geförderten Geschosswohnungsbau geschaffen sowie die Kindertagesstätte und die Schulsportanlage aus dem Geltungsbereich herausgenommen.
Wenn die Stadt Leverkusen die heutige Einwohnerzahl bis zum Jahr 2020 halten will bzw. sie sogar wächst, muss sie als Wohnstandort attraktiv bleiben und zielgruppenorientiert Wohnangebote schaffen.
Das neue Wohnbaugebiet ist deshalb von großer Bedeutung für die weitere Entwicklung Leverkusens als Wohnstandort, zumal diese Flächen durch die Stadt selbst kurzfristig ausgeschrieben und dem Markt zur Verfügung gestellt werden können. Es ist vorgesehen, den Bereich des neuen Wohngebietes als Klimaschutzsiedlung zu entwickeln und die Aufnahme in das Förderprogramm des Landes NRW zu beantragen, sofern die weitere Prüfung der dafür notwendigen Kriterien dies zulässt.
Im Bebauungsplanentwurf wurden die Klimaschutzbausteine der Stadt Leverkusen „Aktive/passive Solarenergienutzung“, „Grüne Siedlung“, „Kompakte/verdichtete Stadt – Stadt der kurzen Wege“, berücksichtigt. Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a (2) Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) nach Satzungsbeschluss im Bereich der Schule mit einer Wohnbauflächendarstellung im Wege der Berichtigung anzupassen.
Nachfolgend ist angestrebt, den Beschluss über die Verkleinerung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 189/I als Bebauungsplan der Innenentwicklung, über die eingegangenen Äußerungen während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie über die Durchführung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes zu fassen.
Aus Datenschutzgründen werden in allen öffentlich zugänglichen Vorlagen die persönlichen Daten der Bürger geschwärzt bzw. anonymisiert.
Alle zum Bebauungsplan gehörigen Gutachten (Anlagen 6 – 9) und der Bebauungsplan in Originalgröße werden nur im Ratsinformationssystem bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage Nr. 2015/0763
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Claudia
Fricke / 61/ 6168
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Bauleitpläne
gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit
es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3
BauGB). Für die Gemeinde ergeben sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur
Planung und damit das Verbot, die geordnete städtebauliche Entwicklung
ausschließlich durch fallweise Einzelfallentscheidungen zu verwirklichen. Im
konkreten Fall ist die Planung erforderlich, da das Planungsrecht zur Schaffung
von Investitionen erforderlich ist.
Das Planverfahren
ist im Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung 2013-2014 als prioritäres
Projekt (Ratsbeschluss vom 14.10.2013) enthalten.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Planungsmittel
stehen unter der Finanzstelle
- Finanzstelle PN090502 – Städtebauliche
Planung
zur Verfügung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Zz. sind noch keine Angaben möglich.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Zz. sind noch keine Angaben möglich.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Refinanzierung durch städtische Grundstücksverkäufe
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[nein] |
[ja] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes für die Dauer eines Monats
entsprechend der Regelungen der § 3 (2) und § 4 (2) BauGB |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[nein] |
[ja] |
[nein] |