Betreff
XXII. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen
Vorlage
2015/0765
Aktenzeichen
201-04-22-th/ma
Art
Kenntnisnahmevorlage

 

Kenntnisnahme:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den als Anlage beigefügten XXII. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.

 

gezeichnet:

                                                                        In Vertretung

Buchhorn                                                      Stein

Begründung:

 

Die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sieht in § 117 Abs.1 vor, dass die Gemeinde zur Information der Ratsmitglieder und Einwohner einen Bericht über ihre Beteiligungen zu erstellen und jährlich fortzuschreiben hat.

 

Die Verwaltung ist dieser gesetzlichen Verpflichtung in 2014 durch Erstellung des

XXI. Beteiligungsberichtes - Vorlage Nr.: 2015/0353 - nachgekommen. Der Rat der Stadt hat diesen Bericht in seiner Sitzung am 23.03.2015 zur Kenntnis genommen. Nunmehr schließt sich der XXII. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen an.

 

Gemäß § 117 Abs. 2 GO NRW ist der Beteiligungsbericht den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Die Gemeinde hat zu diesem Zweck den Bericht zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.

 

Darüber hinaus ist der Beteiligungsbericht eine Komponente des Gesamtabschlusses zum 31.12.2014. Der Entwurf des Gesamtabschlusses wird dem Rat voraussichtlich in der Sitzung am 14.12.2015 vorgelegt. Der Beteiligungsbericht steht allen Ratsmitgliedern als Anlage im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich erhalten die Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter jeweils auch ein Druckexemplar des Berichtes.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2015/0765

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Thielen/Herr Malek / FB Finanzen / Telefon: 2043/2044

 

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sieht in § 117 Abs.1 vor, dass die Gemeinde zur Information der Ratsmitglieder und Einwohner einen Bericht über ihre Beteiligungen zu erstellen und jährlich fortzuschreiben hat.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

entfällt.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

entfällt.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

entfällt.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um den Mitgliedern des Finanz- und Rechtsausschusses und des Rates den zum 31.12.2014 fertiggestellten XXII. Beteiligungsbericht möglichst zeitnah zur Verfügung stellen zu können und zu veröffentlichen, wird die Vorlage noch in diesem Turnus zur Kenntnisnahme eingebracht.