Kenntnisnahme:
Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den als Anlage beigefügten XXII. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Stein
Begründung:
Die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sieht in § 117 Abs.1 vor, dass die Gemeinde zur Information der Ratsmitglieder und Einwohner einen Bericht über ihre Beteiligungen zu erstellen und jährlich fortzuschreiben hat.
Die Verwaltung ist dieser gesetzlichen Verpflichtung in 2014 durch Erstellung des
XXI. Beteiligungsberichtes - Vorlage Nr.: 2015/0353 -
nachgekommen. Der Rat der Stadt hat diesen Bericht in seiner Sitzung am
23.03.2015 zur Kenntnis genommen. Nunmehr schließt sich der XXII. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen an.
Gemäß § 117 Abs. 2 GO NRW ist der Beteiligungsbericht den
Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Die Gemeinde hat zu diesem Zweck den Bericht zur Einsichtnahme
verfügbar zu halten. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter
Weise öffentlich hinzuweisen.
Darüber hinaus ist der Beteiligungsbericht eine Komponente des Gesamtabschlusses zum 31.12.2014. Der Entwurf des Gesamtabschlusses wird dem Rat voraussichtlich in der Sitzung am 14.12.2015 vorgelegt. Der Beteiligungsbericht steht allen Ratsmitgliedern als Anlage im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich erhalten die Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter jeweils auch ein Druckexemplar des Berichtes.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2015/0765
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht
vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Thielen/Herr Malek / FB
Finanzen / Telefon: 2043/2044
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sieht in § 117 Abs.1 vor, dass die Gemeinde zur Information der Ratsmitglieder und Einwohner einen Bericht über ihre Beteiligungen zu erstellen und jährlich fortzuschreiben hat.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
entfällt.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
entfällt.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
entfällt.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Begründung
der einfachen Dringlichkeit:
Um den Mitgliedern des Finanz- und Rechtsausschusses und des Rates den zum 31.12.2014 fertiggestellten XXII. Beteiligungsbericht möglichst zeitnah zur Verfügung stellen zu können und zu veröffentlichen, wird die Vorlage noch in diesem Turnus zur Kenntnisnahme eingebracht.