Betreff
Wirtschaftsplan 2016 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev (KSL)
Vorlage
2015/0776
Aktenzeichen
Betriebsleitung
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Wirtschaftsplan 2016 (Erfolgs-, Vermögens- und Stellenplan) für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung KSL wird in der als Anlage beigefügten Fassung wie folgt beschlossen:

 

a) Im Erfolgsplan werden festgesetzt:

 

Erträge:                                                                       4.539.000 

Aufwendungen:                                                      14.397.450 

Zinsen und Steuern:                                                     13.900 

Auflösung Sonderposten:                                          -120.500 

Ergebnis vor Zuschuss Kernverwaltung:             -9.751.850 

 

b) Im Vermögensplan werden festgesetzt:

 

Einnahmen:                 260.300 €

Ausgaben:                    260.300 €

 

c) Der Finanzplan wird zur Kenntnis genommen.

 

d) Die Stellenübersicht wird in der beigefügten Fassung beschlossen.

 

e) Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2016 wird auf 6.000.000 € festgelegt.

 

f) Die Betriebsleitung der KSL wird ermächtigt, Verbindlichkeiten in Höhe von 260.300 € für die Maßnahmen aus dem Vermögensplan einzugehen.

 

2. Der Zuführung einer Verlustabdeckung in Höhe von 8.857.800 € aus der Kernverwaltung an die KSL wird zugestimmt. Damit verringert sich das Eigenkapital/der Rücklagenbestand der KSL um 894.050 €.

 

gezeichnet:                         

In Vertretung                                   In Vertretung

Richrath                                Stein                                                 Adomat

Begründung:

 

Der Fachbereich Kultur der Stadt Leverkusen wurde zum 01.01.2002 gemäß Beschluss des Rates vom 21.05.2001 aus dem kommunalen Haushalt ausgegliedert und als Eigenbetrieb KulturStadtLeverkusen (KSL) verselbstständigt.

 

Rechtsgrundlagen hierfür stellen die Gemeindeordnung (GO NRW), die Eigenbetriebs-verordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und die Satzung der Stadt Leverkusen für den Betrieb der KSL dar.

 

Die Wirtschaftsplanung eines Eigenbetriebes besteht aus der nach den Prinzipien kaufmännischer Sorgfalt aufgestellten Prognose der Betriebsergebnisse (Erfolgsplan) für das kommende Wirtschaftsjahr, den Projektangaben für Investitionen in Neuanlagen (Vermögensplan), der Planung des mittelfristigen Finanzbedarfs (Finanzplan) und der Darstellung des Personalbedarfs (Stellenübersicht).

 

Die Dienstleistungen in den kulturellen Einrichtungen der KSL werden auch weiterhin zu den vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen - nicht kostendeckenden - Preisen angeboten.

 

Die Kulturarbeit erfordert als Dienstleistung hohe Aufwendungen im Personalbereich. Auch bei guter Resonanz und damit verbundenen Erträgen ist sie nicht kostendeckend zu leisten, sondern ist auf Dauer auf einen Zuschuss angewiesen.

 

Die Ansätze im Erfolgsplan bilden die Grundlage für die Ermittlung des Liquiditätszu-schusses an die KSL. Der Eigenbetrieb hat das Ziel, mit dem Zuschuss bestmöglich wirtschaftlich zu arbeiten durch Ausschöpfung von Leistungspotenzialen, Intensivierung von Programmangeboten sowie bevölkerungs- und zielgruppenorientiertes Kulturmarketing.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage Nr. 2015/0776

 

Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Stephan Reichwaldt/KSL/4110

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

entfällt

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

entfällt

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]