Beschlussentwurf:
Der Planung zum
Ausbau des Marktplatzes in Lützenkirchen wird vorbehaltlich des
Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan V 26/III „Lützenkirchen – Quartier am
Markt / Im Dorf“ zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangssituation
Im Sitzungsturnus Februar 2016 ist vorgesehen, den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 26/III „Lützenkirchen – Quartier am Markt / Im Dorf“ (2015/0714) zu fassen. Im selben Sitzungsturnus soll der Planungsbeschluss zum Ausbau des im Bebauungsplan vorgesehenen Marktplatzes erfolgen.
Dem Bebauungsplan liegt ein städtebauliches
und architektonisches Konzept, welches durch einen Investor entwickelt und mit
der Stadtverwaltung abgestimmt worden ist, zu Grunde. Der Bebauungsplan schafft
Planungsrecht für die Wohnbebauung und für den neuen Marktplatz.
Bauliche Beschreibung
Der neue Marktplatz wird analog zu der bisherigen Marktplatzfläche eine Größe von ca. 1.200 m² aufweisen und ca. 30 m in östlicher Richtung versetzt neu angelegt. Die geplante 6,00 m breite Umfahrung der Marktplatzfläche wird über zwei Anschlusspunkte an die Straße Im Dorf ermöglicht, ebenso wie die Erschließung der geplanten Baukörper und der größtenteils unter den Gebäuden befindlichen Tiefgaragen.
Die Zufahrt zur Tiefgarage des westlichen Baukörpers erfolgt über eine
westlich gelegene Stichstraße. Der gesamte neue Marktplatz soll höhenmäßig
niveaugleich ausgebildet werden. Lediglich zur Straße Im Dorf hin ist der
Marktplatz über die gesamte Länge mit einem Niveauunterschied von 3 cm, ähnlich
einer Grundstückszufahrt, mit überfahrbaren Bordsteinen abgesetzt. In diesem
Bereich befinden sich mehrere Poller, von denen einige herausnehmbar sind, um
ein Befahren des Marktplatzes nur bei Bedarf sicherzustellen.
Rund um den Marktplatz werden 27 öffentliche Stellplätze in
Senkrechtaufstellung angeordnet; der Parkraum wird zum neuen Marktplatz hin
durch eine Hecke abgegrenzt. Zwischen den Parkständen werden acht Bäume neu
angeordnet, zahlreiche Fahrradständer in Form von Anlehnbügeln sichern die
Baumstandorte zugleich gegen das Befahren der Baumscheiben mit motorisierten
Fahrzeugen; Sitzmöglichkeiten im Bereich der Baumscheiben unterstützen die
Aufenthaltsfunktion. Im östlichen Einmündungsbereich von der Straße Im Dorf zum
Marktplatz ist ein weiterer Baumstandort vorgesehen.
Innerhalb der Marktplatzfläche wird eine etwa 165 m² große, markante
Aufenthaltsfläche in süd-östlicher Lage mit vier weiteren Baumstandorten
geschaffen. Zudem wird diese Fläche mit dem vorhanden Löwendenkmal, Sitzmöglichkeiten
und einer Boulebahn besonders herausgestellt.
Auf der Straße Im Dorf werden zusätzliche öffentliche Stellplätze
markiert. Außerdem soll nach erfolgter Prüfung auf die vorhandene
Einbahnregelung (östliche Richtung) in der Straße Im Dorf – zwischen der
westlichen Zufahrt der Straße Im Dorf und der westlichen Begrenzung des alten
Marktplatzes - zukünftig verzichtet werden.
Während die Marktplatzfläche einen hellgrauen Plattenbelag 30x30 cm im Läuferverband erhält, wird die Fahrgasse in Rechteckbetonpflaster 20x10 cm hellgrau im L-Bogenverband (Verschiebeschutz) ausgestaltet. Die Parkstände werden mit Rechteckbetonpflaster 20x20 cm in hellgrau mit Rasenfugen angelegt, außerdem werden Hochborde als Anfahrschutz vorgesehen.
Die Platzfläche und
Fahrbahn werden in gesamter Ost-West-Richtung durch 60 cm breite Pflasterbänder
im Farbton anthrazit gegliedert (Betonpflaster 10/20/10), welches im
Läuferverband verlegt wird. Der Unterbau sowie die gewählte Steinstärke von 10
cm berücksichtigen die gelegentliche Befahrung durch Lkw (Müllabfuhr,
Lieferfahrzeuge, Marktbeschicker, Grünschnittsammlung, Aufbau
Veranstaltungszelte).
Die Straße und der Platz werden mit architektonisch ansprechenden Beleuchtungskörpern ausgeleuchtet. Das Denkmal wird mit Bodenleuchten besonders herausgestellt.
Haushaltstechnische
Belange - Erschließungsvertrag
Die Kosten für die Herstellung der Marktplatzfläche und der Verkehrsflächen betragen gemäß Kostenschätzung ca. 430.000 € incl. der Begrünung. Die Kosten gehen zu Lasten des Erschließungsträgers. Hierüber wird vorbehaltlich der Beschlussfassung zwischen dem Erschließungsträger und der Stadt ein Erschließungsvertrag gemäß § 11 BauGB geschlossen.
Weiteres Vorgehen
Nach erfolgtem Baubeschluss wird mit dem Vorhabenträger ein Erschließungsvertrag über die Gesamtmaßnahme (einschl. Möblierung, Bepflanzung und Beleuchtung) geschlossen.
Der Marktplatz und die Parkstände sollen unmittelbar nach den erfolgten Abbrucharbeiten (Tennishalle) umgesetzt werden; die Fahrbahnbereiche werden in Abhängigkeit der zu erstellenden Hochbauten endgültig hergestellt. Der Marktbetrieb soll über den gesamten Zeitraum der Umgestaltung aufrechterhalten werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Förster / 66 / 6636
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Umgestaltung Marktplatz Lützenkirchen
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Ausbau erfolgt durch einen Erschließungsvertrag, so dass keine Belastung des städtischen Haushalts erfolgt.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Bürgerbeteiligung ist im Rahmen des
Bebauungsplanes erfolgt. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |