Betreff
Planung des Marktplatzes in Lützenkirchen
Vorlage
2015/0781
Aktenzeichen
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Planung zum Ausbau des Marktplatzes in Lützenkirchen wird vorbehaltlich des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan V 26/III „Lützenkirchen – Quartier am Markt / Im Dorf“ zugestimmt.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangssituation

Im Sitzungsturnus Februar 2016 ist vorgesehen, den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan V 26/III „Lützenkirchen – Quartier am Markt / Im Dorf“ (2015/0714) zu fassen. Im selben Sitzungsturnus soll der Planungsbeschluss zum Ausbau des im Bebauungsplan vorgesehenen Marktplatzes erfolgen.

 

Dem Bebauungsplan liegt ein städtebauliches und architektonisches Konzept, welches durch einen Investor entwickelt und mit der Stadtverwaltung abgestimmt worden ist, zu Grunde. Der Bebauungsplan schafft Planungsrecht für die Wohnbebauung und für den neuen Marktplatz.

Bauliche Beschreibung

Der neue Marktplatz wird analog zu der bisherigen Marktplatzfläche eine Größe von ca.  1.200 m² aufweisen und ca. 30 m in östlicher Richtung versetzt neu angelegt. Die geplante 6,00 m breite Umfahrung der Marktplatzfläche wird über zwei Anschlusspunkte an die Straße Im Dorf ermöglicht, ebenso wie die Erschließung der geplanten Baukörper und der größtenteils unter den Gebäuden befindlichen Tiefgaragen.

 

Die Zufahrt zur Tiefgarage des westlichen Baukörpers erfolgt über eine westlich gelegene Stichstraße. Der gesamte neue Marktplatz soll höhenmäßig niveaugleich ausgebildet werden. Lediglich zur Straße Im Dorf hin ist der Marktplatz über die gesamte Länge mit einem Niveauunterschied von 3 cm, ähnlich einer Grundstückszufahrt, mit überfahrbaren Bordsteinen abgesetzt. In diesem Bereich befinden sich mehrere Poller, von denen einige herausnehmbar sind, um ein Befahren des Marktplatzes nur bei Bedarf sicherzustellen.

Rund um den Marktplatz werden 27 öffentliche Stellplätze in Senkrechtaufstellung angeordnet; der Parkraum wird zum neuen Marktplatz hin durch eine Hecke abgegrenzt. Zwischen den Parkständen werden acht Bäume neu angeordnet, zahlreiche Fahrradständer in Form von Anlehnbügeln sichern die Baumstandorte zugleich gegen das Befahren der Baumscheiben mit motorisierten Fahrzeugen; Sitzmöglichkeiten im Bereich der Baumscheiben unterstützen die Aufenthaltsfunktion. Im östlichen Einmündungsbereich von der Straße Im Dorf zum Marktplatz ist ein weiterer Baumstandort vorgesehen.

Innerhalb der Marktplatzfläche wird eine etwa 165 m² große, markante Aufenthaltsfläche in süd-östlicher Lage mit vier weiteren Baumstandorten geschaffen. Zudem wird diese Fläche mit dem vorhanden Löwendenkmal, Sitzmöglichkeiten und einer Boulebahn besonders herausgestellt.

Auf der Straße Im Dorf werden zusätzliche öffentliche Stellplätze markiert. Außerdem soll nach erfolgter Prüfung auf die vorhandene Einbahnregelung (östliche Richtung) in der Straße Im Dorf – zwischen der westlichen Zufahrt der Straße Im Dorf und der westlichen Begrenzung des alten Marktplatzes - zukünftig verzichtet werden.

Gestaltung

Während die Marktplatzfläche einen hellgrauen Plattenbelag 30x30 cm im Läuferverband erhält, wird die Fahrgasse in Rechteckbetonpflaster 20x10 cm hellgrau im L-Bogenverband (Verschiebeschutz) ausgestaltet. Die Parkstände werden mit Rechteckbetonpflaster 20x20 cm in hellgrau mit Rasenfugen angelegt, außerdem werden Hochborde als Anfahrschutz vorgesehen.

 

Die Platzfläche und Fahrbahn werden in gesamter Ost-West-Richtung durch 60 cm breite Pflasterbänder im Farbton anthrazit gegliedert (Betonpflaster 10/20/10), welches im Läuferverband verlegt wird. Der Unterbau sowie die gewählte Steinstärke von 10 cm berücksichtigen die gelegentliche Befahrung durch Lkw (Müllabfuhr, Lieferfahrzeuge, Marktbeschicker, Grünschnittsammlung, Aufbau Veranstaltungszelte). 

 

Beleuchtung

Die Straße und der Platz werden mit architektonisch ansprechenden Beleuchtungskörpern ausgeleuchtet. Das Denkmal wird mit Bodenleuchten besonders herausgestellt.

 

Haushaltstechnische Belange - Erschließungsvertrag

Die Kosten für die Herstellung der Marktplatzfläche und der Verkehrsflächen betragen gemäß Kostenschätzung ca. 430.000 € incl. der Begrünung. Die Kosten gehen zu Lasten des Erschließungsträgers. Hierüber wird vorbehaltlich der Beschlussfassung zwischen dem Erschließungsträger und der Stadt ein Erschließungsvertrag gemäß § 11 BauGB geschlossen.

 

Weiteres Vorgehen

Nach erfolgtem Baubeschluss wird mit dem Vorhabenträger ein Erschließungsvertrag über die Gesamtmaßnahme (einschl. Möblierung, Bepflanzung und Beleuchtung) geschlossen.

Der Marktplatz und die Parkstände sollen unmittelbar nach den erfolgten Abbrucharbeiten (Tennishalle) umgesetzt werden; die Fahrbahnbereiche werden in Abhängigkeit der zu erstellenden Hochbauten endgültig hergestellt. Der Marktbetrieb soll über den gesamten Zeitraum der Umgestaltung aufrechterhalten werden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Förster / 66 / 6636

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Umgestaltung Marktplatz Lützenkirchen

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Ausbau erfolgt durch einen Erschließungsvertrag, so dass keine Belastung des städtischen Haushalts erfolgt.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Keine

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Bürgerbeteiligung ist im Rahmen des Bebauungsplanes erfolgt.

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]