Planfeststellungsabschnitt 1.2 Chempark HP (vormals Bayerwerk) bis Leverkusen-Küppersteg
1. Deckblatt
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte Stellungnahme vom 02.11.15 der Stadt Leverkusen im Planfeststellungsverfahren Rhein-Ruhr-Express (RRX) Deckblattverfahren.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Buchhorn Adomat Märtens
Begründung:
Die von der DB Netz AG beantragte und im Sommer 2012 offengelegte Planung zum Rhein-Ruhr-Express (RRX) soll nun durch ein 1. Deckblatt geändert werden.
Aus diesem Grund wird das Anhörungsverfahren für die Planänderung im Rahmen der Planfeststellung nach dem AEG i.V. m. dem Verwaltungsverfahrensgesetz durchgeführt.
Mit Verfügung vom 11.08.2015 hat die Bezirksregierung Köln der Stadt Leverkusen die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme im Anhörungsverfahren des Planfeststellungsverfahrens Rhein-Ruhr-Express (RRX), Planfeststellungsabschnitt 1.2 Chempark HP (vormals Bayerwerk) bis Leverkusen-Küppersteg, Deckblatt, gegeben.
In der Stellungnahme der Stadt Leverkusen (siehe Anlage) werden lediglich Detailpunkte angemerkt.
Die Stellungnahme der Stadt Leverkusen muss spätestens bis zum 04.11.2015 bei der Bezirksregierung eingegangen sein.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage 2015/0783
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Christian Kociok / 61 / 6121
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Planfeststellungsverfahren
Rhein-Ruhr-Express (RRX) Deckblattverfahren
- Stellungnahme der Stadt Leverkusen
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Die Erarbeitung von Stellungnahmen im Rahmen von Anhörungsverfahren zu Planfeststellungsverfahren ist laufendes Geschäft der Verwaltung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
s. o.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
s. o.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Mit Verfügung vom 11.08.2015 hat die Bezirksregierung Köln der Stadt Leverkusen die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme im Anhörungsverfahren des Planfeststellungsverfahrens Rhein-Ruhr-Express (RRX), Planfeststellungsabschnitt 1.2 Chempark HP (vormals Bayerwerk) bis Leverkusen-Küppersteg, Deckblatt, gegeben.
Die Stellungnahme der Stadt Leverkusen muss spätestens bis zum 04.11.2015 bei der Bezirksregierung eingegangen sein.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
nein |
nein |
nein |
nein |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Eine Beteiligung der Öffentlichkeit hat im Rahmen
des Planfeststellungsverfahrens stattgefunden. Eine Beteiligung der
Öffentlichkeit über die städtische Stellungnahme ist nicht notwendig. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
nein |
nein |
nein |
nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um eine fristgerechte Abgabe der Stellungnahme bis zum 04.11.2015 bei der Bezirksregierung Köln zu gewährleisten, ist eine Beschlussfassung am 02.11.2015 notwendig.