Betreff
Planfeststellungsverfahren gem. §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) für den Rhein-Ruhr-Express (RRX)
Planfeststellungsabschnitt 1.2 Chempark HP (vormals Bayerwerk) bis Leverkusen-Küppersteg
1. Deckblatt
Vorlage
2015/0783
Aktenzeichen
-612-27-15
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat beschließt die in der Anlage beigefügte Stellungnahme vom 02.11.15 der Stadt Leverkusen im Planfeststellungsverfahren Rhein-Ruhr-Express (RRX) Deckblattverfahren.

 

 

gezeichnet:

 

                                                           In Vertretung                                   In Vertretung

Buchhorn                                         Adomat                                             Märtens

Begründung:

 

Die von der DB Netz AG beantragte und im Sommer 2012 offengelegte Planung zum Rhein-Ruhr-Express (RRX) soll nun durch ein 1. Deckblatt geändert werden.

Aus diesem Grund wird das Anhörungsverfahren für die Planänderung im Rahmen der Planfeststellung nach dem AEG i.V. m. dem Verwaltungsverfahrensgesetz durchgeführt.

Mit Verfügung vom 11.08.2015 hat die Bezirksregierung Köln der Stadt Leverkusen die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme im Anhörungsverfahren des Planfeststellungsverfahrens Rhein-Ruhr-Express (RRX), Planfeststellungsabschnitt 1.2 Chempark HP (vormals Bayerwerk) bis Leverkusen-Küppersteg, Deckblatt, gegeben.

In der Stellungnahme der Stadt Leverkusen (siehe Anlage) werden lediglich Detailpunkte angemerkt.

Die Stellungnahme der Stadt Leverkusen muss spätestens bis zum 04.11.2015 bei der Bezirksregierung eingegangen sein.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2015/0783

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Christian Kociok / 61 / 6121

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Planfeststellungsverfahren Rhein-Ruhr-Express (RRX) Deckblattverfahren
- Stellungnahme der Stadt Leverkusen

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Erarbeitung von Stellungnahmen im Rahmen von Anhörungsverfahren zu Planfeststellungsverfahren ist laufendes Geschäft der Verwaltung.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

s. o.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

s. o.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Mit Verfügung vom 11.08.2015 hat die Bezirksregierung Köln der Stadt Leverkusen die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme im Anhörungsverfahren des Planfeststellungsverfahrens Rhein-Ruhr-Express (RRX), Planfeststellungsabschnitt 1.2 Chempark HP (vormals Bayerwerk) bis Leverkusen-Küppersteg, Deckblatt, gegeben.

Die Stellungnahme der Stadt Leverkusen muss spätestens bis zum 04.11.2015 bei der Bezirksregierung eingegangen sein.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

nein

nein

nein

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit hat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens stattgefunden. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit über die städtische Stellungnahme ist nicht notwendig.

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

nein

nein

nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um eine fristgerechte Abgabe der Stellungnahme bis zum 04.11.2015 bei der Bezirksregierung Köln zu gewährleisten, ist eine Beschlussfassung am 02.11.2015 notwendig.