Betreff
Projekt "Herzlich Willkommen in Leverkusen" im Rahmen des Präventionskonzepts "Frühe Hilfen"
Vorlage
2015/0784
Aktenzeichen
513-3-1-00-kri
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Diakonischen Werk Leverkusen für die Durchführung des Projektes „Herzlich Willkommen in Leverkusen“ im Rahmen des vom Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 04.10.2010 beschlossenen Präventionskonzeptes „Frühe Hilfen“ für 2014 einen Betrag in Höhe von 27.494,59 € anzuweisen.

 

Die Mittel stehen unter Innenauftrag 510088000003 – Sachkonto 59 91 61 (Rückstellungen Hilfe zur Erziehung außerhalb von Einrichtungen) zur Verfügung.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 04.10.2010 das Präventionskonzept „Frühe Hilfen“ u. a. mit der Maßgabe beschlossen, das Projekt „Herzlich Willkommen in Leverkusen“ mit bis zu 50.000 € jährlich zu fördern. Die Mittelfreigabe erfolgt durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss nach Prüfung von alternativen Finanzierungsmöglichkeiten durch die Verwaltung und den Projektträger.

 

Projektträger ist das Diakonische Werk in Leverkusen.

 

Drittmittel konnten für 2014 nicht eingeworben werden (s. Anlage).

 

Die in 2014 aufgewendeten Personal- und Sachkosten für die mit der Durchführung des Projektes betraute Diplom-Sozialpädagogin des Diakonischen Werkes betragen insgesamt 27.494,59 € (s. Anlage).

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Herr Kribus/FB 51/Telefon: 51 30

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 04.10.2010 i. R. des Präventionskonzeptes „Frühe Hilfen“ zwecks Eindämmung

 

-      der Zunahmen von Kindeswohlgefährdung,

-      der stetigen Fallzahlen- und Kostensteigerungen,

-      der wachsenden Kinderarmut.

 

Die Voraussetzungen des § 82 GO sind erfüllt.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

PN 0615/733400

Innenauftrag 510088000003

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Einmalig 27.494,59 € aus Rückstellungen

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Die Konzeption „Frühe Hilfen“ ist zunächst befristet bis 31.12.2015. Eine Fortsetzung der Konzeption ist geplant. Die finanziellen Folgeauswirkungen sind zur Zeit noch nicht bekannt.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Die Zahlung erfolgt aus Rückstellungen für 2014.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]