Raumdossier 1.0
Beschlussentwurf:
1. Der Rat nimmt das vorliegende Raumdossier zur Kenntnis.
2. Der Rat stimmt einer weiteren Mitarbeit der Verwaltung in der Kooperation zu.
gezeichnet:
In Vertretung:
Richrath Deppe
Begründung:
Die 2013 begonnene
Kooperation zwischen Köln und den rechtsrheinischen Nachbarn Bergisch Gladbach,
Leverkusen, Niederkassel, Rösrath, Troisdorf, Rheinisch-Bergischer Kreis und
Rhein-Sieg-Kreis wird von den Verwaltungen der Gebietskörperschaften fortgesetzt.
Der Region Köln/Bonn e.V. unterstützt die Kooperation in der derzeitigen Startphase
durch Organisation und inhaltliche Strukturierung. Ziel der Kooperation ist es,
im Rahmen eines partnerschaftlichen Dialogs gemeinsam an Strategien, Konzepten
und Projekten für die zukunftsfähige Entwicklung dieses Verflechtungsraumes zu
arbeiten. Insbesondere in den aktuellen formellen Planungsinstrumenten
(Landesentwicklungsplan NRW, Regionalplan) werden hohe Anforderungen an die
regionale Zusammenarbeit gestellt, die ab sofort in der kommunalen
Planungstätigkeit stärker als bisher berücksichtigt werden müssen. Die Stadt
Leverkusen ist in der Kooperation mit dem Fachbereich 61-Stadtplanung zu den
Themen Landschafts- und Freiraum, Siedlungsentwicklung sowie dem Fachbereich
66-Tiefbau zum Thema Verkehr vertreten.
Die Erarbeitung des
nachfolgend vorgestellten informellen Planungsbeitrages baut auf der gemeinsam
getragenen Absicht auf, den rechtsrheinischen Kölner Verflechtungsraum mit den
benachbarten Gebietskörperschaften nachhaltig zu entwickeln, die vorhandene Qualitäten
zu bewahren bzw. auszubauen. Auch für die Akquirierung von Fördermitteln sind
solche regionale Kooperationen und Planungsansätze heute von entscheidender
Bedeutung.
Zur Dokumentation
des Anlasses, der Zielsetzung sowie der Arbeitsinhalte hat die Kooperation Köln
und rechtsrheinische Nachbarn ein Raumdossier erstellt, welches dieser Vorlage
beigefügt ist. Es stellt das bisherige Vorgehen mit den darin gewonnenen
Erkenntnissen dar und gibt einen Ausblick auf die beabsichtigten weiteren
Arbeitsschritte. Das Dossier soll zum einen bezüglich der Kooperation
Transparenz schaffen und eine einheitliche Informationsgrundlage für die
beteiligten Kommunen und deren politische Gremien darstellen. Zum anderen dient
es aber auch zur Verstetigung der Kooperation, da es zugleich eine
Arbeitsgrundlage für die Kooperation darstellt, die zu gegebenem Zeitpunkt
fortgeschrieben werden soll.
Das Dossier
erläutert zu Beginn (vgl. Kap. 1) die regionale Einordnung des
Betrachtungsraums und führt vergleichbare Standortportraits aller beteiligten
Gebietskörperschaften auf. Im Anschluss werden Merkmale und Prägungen des
Raumes, unterteilt nach Landschaftsraum, Siedlungsstruktur und Verkehrsinfrastruktur
und Mobilität und die Zukunftsaufgaben der räumlichen Entwicklung aufgezeigt.
Darauf aufbauend werden die Zielsetzungen der Kooperation wie folgt definiert
(vgl. Kap. 2):
▪
Stärkung der interkommunalen Kooperation
▪
Gemeinsame Bewältigung der Herausforderungen der räumlichen Entwicklung
▪
Integrierte Betrachtung und strategische Ausrichtung der Raumentwicklung
▪
Gemeinsame Positionierung und Aufstellung
Schwerpunktthemen
Die bisherigen
Arbeitsschritte der Kooperation werden kurz aufgeführt (vgl. Kap. 3), bevor im
letzten Teil die Schwerpunktthemen wie folgt erläutert werden (vgl. Kap. 4):
▪
Landschafts- und Freiraum
In diesem Bereich „geht es vor dem Hintergrund des nach wie vor
bestehenden Siedlungsdrucks insbesondere um Konzepte zur Sicherung der noch
freien Flächen und Bewahrung oder Wiederherstellung ihrer Qualitäten. Dies
betrifft Bereiche in Rheinlage mit ihren großen Potentialen ebenso wie eher
unspektakuläre, landwirtschaftlich genutzte
Flächen.“ (S. 66)
▪
Siedlungsflächen
„Im Bereich Siedlungsflächen steht zum einen die Entwicklung
bestehender Wirtschaftsflächen und ggf. mindergenutzter oder z.T.
brachgefallener Standorte im Fokus, die gerade im rechtsrheinischen Bereich von
besonderer Bedeutung sind und entsprechend ihrer Vielfalt auch für bestimmte
Nutzungsschwerpunkte zu qualifizieren sind. Dort, wo die Regionalplanung bzw.
die kommunale Bauleitplanung noch Reserven aufweist, sind im Rahmen von
Gewerbeflächenkonzepten Strategien zu ihrer Mobilisierung zu erarbeiten (…).
Zur Qualifizierung der Standorte gehört auch die Verbesserung der Infrastruktur
und Logistik. Zum anderen sind bestehende Quartiere durch die Erarbeitung und
Umsetzung von integrierten Handlungskonzepten als Wohnstandorte zu stärken,
insbesondere unter Berücksichtigung des demographischen Wandels, einer
ausgewogenen Sozialstruktur und des Klimawandels.“ (S. 66)
▪
Verkehr
„Im Bereich Verkehr sind sowohl für die Transitverkehre als auch
für die regionalen Verkehre gemeinsame Konzepte zu erarbeiten, auch unter Berücksichtigung
von Sonderthemen wie z.B. der Logistik. Aufgrund der starken Verflechtungen
kann nur durch eine Stärkung des Umweltverbundes, d.h. je nach Wegelänge ÖPNV/
Radverkehr/Fußgängerverkehr, eine zukunftsfähige Infrastruktur erreicht werden.
Auch dies kann durch gemeinsame und übergreifende Projekte besser gelingen.“
(S. 66)
Weiteres
Vorgehen
Zur Entwicklung
interkommunal bedeutsamer Kooperationsvorhaben ist als nächster Arbeitsschritt
ein Werkstattprozess geplant (vgl. Kap. 4.2). Zur Finanzierung des
Werkstattprozesses wurde eine Förderskizze beim Land Nordrhein-Westfalen
eingebracht. Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
NRW hat die Förderung des Vorhabens für das Jahr 2016 in Aussicht gestellt, da
es als Modell für die Erarbeitung gemeinsamer interkommunaler
Entwicklungsperspektiven in wachsenden Stadt-Umland-Verflechtungsräumen dienen
soll.
Die Verwaltung wird
kontinuierlich über das weitere Verfahren im Rahmen der rechtsrheinischen
Kooperation berichten. Die in den Workshops erzielten Ergebnisse werden allen
beteiligten Gebietskörperschaften zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt.
Anschließend sollen hieraus Empfehlungen für die weitere Entwicklung des
rechtsrheinischen Kölner Verflechtungsraumes sowie für die Ableitung
interkommunaler Schlüsselprojekte formuliert werden. Alle Gebietskörperschaften
der Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn werden ihre zuständigen
Gremien bis Jahresende über das Raumdossier 1.0 informieren.
Das in der Anlage
beigefügte Raumdossier liegt dem Druckstück in schwarz/weiß bei. Im
Ratsinformationssystem Session ist es in der farbigen Version für jedermann
einsehbar.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau
Sikorski / 61 / 6123
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die an
der Kooperation „Köln und rechtsrheinische Nachbarn“ beteiligten Gebietskörperschaften
arbeiten an informellen Strategien und Konzepten für eine zukunftsfähige
Entwicklung des gemeinsamen Verflechtungsraumes. Das vorliegende Raumdossier
beschreibt Anlass, Beteiligte, Zielsetzungen, bisherige Arbeitsschritte und das
weitere Vorgehen. Die Stadt
Leverkusen ist in der Kooperation mit dem Fachbereich 61-Stadtplanung zu den Themen
Landschafts- und Freiraum sowie Siedlungsentwicklung und dem Fachbereich
66-Tiefbau zum Thema Verkehr vertreten.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Mittel werden auf der Finanzstelle PN9966 seitens 66 in 2016
bereitgestellt.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Neben den Personalkosten, die durch die Mitarbeit in der Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn entstehen, kann es zu einem Einsatz von Eigenmitteln kommen, dessen konkrete Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden kann. Hierzu ist zunächst die abschließende Klärung der Fördermodalitäten erforderlich. Aktuell wird davon ausgegangen, dass der Eigenanteil ca. 5.000 € betragen wird. Die Verwaltung wird sich dafür einsetzen, den Eigenanteil so gering wie möglich zu halten.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |