Beschlussentwurf:
1. Im Rahmen der durch sämtliche
Gesellschafter der GSH geplanten Aufgabe des Gesellschafterstatus und der damit
verbundenen Veränderung der vertraglichen Beziehungen zu RWE Generation SE
werden den städtischen Vertretern in den Organen der EVL nach § 113 Abs. 1 GO
NRW die folgenden Weisungen erteilt:
1.1. Der Übertragung des
bestehenden 1,37%-igen Kommanditanteiles an der GSH auf die RWE Generation SE nach
Maßgabe des für die Organe der EVL bestimmten Beschlussentwurfes, Textziffern
a. und c. 2. Halbsatz (Anlage 1) ist zuzustimmen.
1.2. Den mit der
Anteilsübertragung einhergehenden vertraglichen Änderungen nach Maßgabe des für
die Organe der EVL bestimmten Beschlussentwurfes (Anlage 1), Textziffern b., c.
1. Halbsatz, d., e. und f. ist zuzustimmen.
2. Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, den Vorgang nach § 115 Abs. 1 GO NRW der Bezirksregierung
Münster anzuzeigen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Stein
Begründung:
Es wird auf die nichtöffentliche Anlage 1 verwiesen. Aufgrund bestehender Vertraulichkeitsvereinbarungen mit der RWE Generation SE erfolgen ggf. notwendige Erörterungen der näheren Einzelheiten der Transaktion und ihrer wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in nichtöffentlicher Sitzung.
Die Vorlage wurde in den Organen der EVL am 20.10.2015 beschlossen. Die Aufgabe der Beteiligung an der GSH führt zu keiner Beeinträchtigung bei der Erfüllung gemeindlicher Aufgaben. Die Beschlussfassung der Vertreter der Stadt Leverkusen erfolgte vorbehaltlich einer Weisung des Rates. Für Rückfragen steht ein Vertreter der EVL in der Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses am 26.10.15 zur Verfügung.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Herr Vaßen / Finanzen / 0214/406-2040
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die als Anlage beigefügte Vorlage hat die Verwaltung am 16.10.2015 von der EVL erhalten. Eine Beschlussfassung im laufenden Sitzungsturnus ist notwendig, um noch vor Jahresende die sich anschließenden Verfahrensschritte, insbesondere das Anzeigeverfahren nach § 115 Abs. 1 GO NRW, einleiten zu können.