Betreff
Kulturelle Veranstaltungen im Stadtgebiet 1. Halbjahr 2016
Vorlage
2015/0795
Aktenzeichen
KSL-415-30-02-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Im ersten Halbjahr 2016 werden die in der Anlage 1 aufgeführten städtischen Förderungen, soweit sie in die Zuständigkeit des Betriebsausschusses KulturStadtLev (B) und/oder der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke (I, II, III) fallen, gewährt.

 

Die Höhe der gewährten Projektförderungen beträgt 22.500,00 €.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Am 8. Oktober befand die Jury über 28 Anträge.

 

Die Jury setzte sich zusammen aus vier Mitgliedern: Silke Burkart, Projektmanagement Region Köln/Bonn e.V. und zuständig unter anderem für die Regionale Kulturpolitik, Petra Clemens, gewählte Vertreterin der Freien Szene (alle Sparten) und Karina Maczkowiak (am 8. Oktober entschuldigt abwesend, Stimmabgabe nachträglich per Telefon), gewählte Vertreterin der Freien Szene (Tanz) sowie Anke Holgersson, Leiterin des Kulturbüros der KulturStadtLev.

 

Wurde ein Antrag von einem Jurymitglied eingebracht, so enthielt sich dieses Mitglied bei Beratungen in Bezug auf dieses Projekt der Stimme.

 

Bewilligungen oder Ablehnungen erfolgten auf der Grundlage der am 14. Dezember 2009 vom Rat der Stadt Leverkusen verabschiedeten Kulturförderrichtlinien (Ergänzung, Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen vom 1. Dezember 2014). Die Entscheidung der Jury wird jeweils kurz erläutert.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Anke Holgersson, KSL, 406-4170

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Zuschüsse für kulturelle Veranstaltungen im Stadtgebiet im 1. Halbjahr 2016 nach Maßgabe der Kulturförderrichtlinien.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Im Wirtschaftsplan der KSL

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz nicht betroffen

Keine Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]