Betreff
Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
- 2. Beteiligungsverfahren
- Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
2015/0809
Aktenzeichen
612-LEP NRW
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der im 2. Beteiligungsverfahren abgegebenen Stellungnahme der Verwaltung zu den Änderungen des Entwurfs des Landesentwicklungsplans NRW (LEP NRW) zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme an die Staatskanzlei weiterzuleiten.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung:

Richrath                                                       Deppe

Begründung:

 

Rechtlicher Hintergrund

Das Raumordnungsgesetz (ROG) gibt vor, dass für einen bestimmten Planungsraum und einen regelmäßig mittelfristigen Zeitraum Festlegungen als Ziele und Grundsätze der Raumordnung zu treffen sind (§ 7 Abs. 1 ROG). Auf Ebene des Landesgebietes ist der Landesentwicklungsplan (LEP NRW) aufzustellen (§ 8 ROG). Der LEP NRW soll Festlegungen zur Raumstruktur enthalten, insbesondere zu der anzustrebenden Siedlungsstruktur, der anzustrebenden Freiraumstruktur und den zu sichernden Standorten und Trassen für Infrastruktur (§ 8 Abs. 5 ROG).

Der LEP NRW legt die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für die Gesamtentwicklung Nordrhein-Westfalens fest (§ 17 Landesplanungsgesetz (LPlG)). Es handelt sich um eine fachübergreifende, integrierte Konzeption für die räumliche Entwicklung des Landes. Die Festlegungen des LEP NRW sind in der nachgeordneten Regional-, Bauleit- und Fachplanung zu beachten bzw. zu berücksichtigen:

a)  Ziele der Raumordnung

Ziele der Raumordnung sind verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Landes- und Regionalplanung abschließend abgewogenen textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen. Es sind Festlegungen, die eine strikte Bindung auslösen und nicht durch Abwägung überwindbar sind (zu beachten). Bauleitpläne – Flächennutzungsplan und Bebauungspläne – sind an die Ziele der Raumordnung anzupassen.

b)  Grundsätze der Raumordnung

Grundsätze der Raumordnung sind Aussagen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- und Ermessensentscheidungen (zu berücksichtigen). Sie können bei der Abwägung mit anderen relevanteren Belangen überwunden werden.

 

Neuaufstellung des LEP NRW (Verfahren)

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 25.06.2013 beschlossen, einen neuen Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) zu erarbeiten. Um für NRW alle landesplanerischen Festlegungen in einem Instrument zu bündeln, sollen in diesem neuen LEP NRW der derzeit geltende LEP NRW von 1995, das am 31.12.2011 ausgelaufene Landesentwicklungsprogramm (LEPro), der LEP IV „Schutz vor Fluglärm“ und der vorgezogene aufgestellte sachliche Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ (am 13.07.2013 in Kraft getreten) zusammengeführt werden. Der sachliche Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ entfaltet bis zum Inkrafttreten des neuen LEP NRW seine Rechtswirkung als Teilplan.

 

Im Beteiligungsverfahren zum sachlichen Teilplan „Großflächiger Einzelhandel“ hat die Stadt Leverkusen eine umfassende Stellungnahme abgegeben, die am 24.09.2012 vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossen worden ist (Beschlussvorlage Nr. 1717/2012).

 

Die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen hatten vom 30. August 2013 bis zum 28. Februar 2014 die Möglichkeit, zu dem Planentwurf Stellung zu nehmen. Die Stadt Leverkusen hat in diesem ersten Beteiligungsverfahren bereits eine umfangreiche Stellungnahme zum Entwurf des LEP NRW abgegeben (vgl. Beschlussvorlage Nr. 2542/2013). Infolge des Beteiligungsverfahrens und der zahlreichen vorgebrachten Stellungnahmen hat die Landesregierung beschlossen, den Entwurf des neuen LEP NRW in wesentlichen Teilen zu ändern und zu den geänderten Teilen ein zweites Beteiligungsverfahren durchzuführen. Vom 15.10.2015 bis einschließlich 15.01.2016 können erneut Stellungnahmen abgegeben werden. Die verwaltungsinterne Beteiligung hat vom 15.10. bis einschließlich 14.11.2015 stattgefunden.

 

Die Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter erhalten jeweils ein Druckexemplar des Entwurfs des LEP NRW. Im Übrigen kann der Entwurf im Ratsinformationssystem/Session heruntergeladen werden.

 

Weitergehende Informationen und der Entwurf des LEP NRW sind außerdem auf der Homepage der Landesregierung unter https://land.nrw/de/thema/landesplanung abrufbar.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Sikorski / 61 / 6123

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Der Landesentwicklungsplan NRW wird durch die Landesregierung aufgestellt.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Das Beteiligungsverfahren wird durch die Staatskanzlei NRW ausgerichtet.

 

 

 


F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[ja]

[ja]

[ja]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Das 2. Beteiligungsverfahren zum neuen Entwurf des LEP NRW findet vom 15.10.2015 bis einschließlich 15.01.2016 statt und endet damit vor dem 1. Ratsturnus in 2016. Zu den Änderungen des Entwurfs des LEP NRW wurde ein verwaltungsinternes Beteiligungsverfahren durchgeführt.

Da die Stellungnahme der Verwaltung des Ratsbeschlusses bedarf, bevor sie an die Staatskanzlei NRW geschickt werden kann, ist die Behandlung der Beschlussvorlage in der Ratssitzung am 14.12.2015 erforderlich.