Entgeltordnung für das Freizeitbad CaLevornia und der Park-Sauna des Sportpark Leverkusen (SPL)
Beschlussentwurf:
1. Die am 16.05.2015 in Kraft getretene “Entgeltordnung für die Benutzung der
Hallenbäder und Hallen- und Freibad Wiembachtal des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 1) wird zum 31.12.2015 aufgehoben.
2. Die am 01.07.2015 in Kraft getretene “Entgeltordnung für die Benutzung des Freizeitbad CaLevornia und der Park-Sauna des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 2) wird zum 31.12.2015 aufgehoben.
3. Die “Entgeltordnung für die Benutzung der Hallenbäder und Hallen- und Freibad Wiembachtal des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 3) wird beschlossen und tritt am 01.01.2016 in Kraft.
4. Die “Entgeltordnung für die Benutzung des Freizeitbad CaLevornia und der Park-Sauna des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 4) wird beschlossen und tritt am 01.01.2016 in Kraft.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Adomat
Begründung:
Bäder als öffentliche Aufgabe
In
der heutigen Zeit dienen Schwimmbäder nicht mehr ausschließlich als wohnortnahe
Sportstätte, das Bad ist weitaus mehr. Es ist gleichermaßen ein wichtiger
Eckpfeiler für gesundheitliche Prävention, Rehabilitation und Kommunikation.
Schwimmbäder sind natürlich auch die Plattform für die Angebote von Schulen und
Vereinen.
Die Bereitstellung von Bädern der Grundversorgung zu sozial verträglichen Preisen ist eine öffentliche Aufgabe.
Die Entgelte in den Bädern des SPL
Bäder sind
kostenintensive Betriebe mit
aufwendiger Technik und hohem Personalbedarf, um u.a. die Sicherheit der
Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten.
Hohe
Energiekosten sind trotz verstärkt eingesetzter moderner
Energiespartechnik nicht zu vermeiden. Die Möglichkeiten der Einsparungen bei
den Personalkosten durch effektiveren
Personaleinsatz wurden vom SPL in den vergangenen Jahren optimiert, dies
jedoch nicht ohne Beachtung der rechtlichen Rahmenvorgaben.
Aufgrund der Kostenintensität der
Bäderbetriebe ist es unumgänglich, die Bürgerinnen und Bürger an den Kosten der
Unterhaltung und Dienstleistungen zu beteiligen, soweit sich dies im sozial
vertretbaren Rahmen bewegt. Ziel dieser Beteiligung ist eine Erhöhung der
Kostendeckung und damit die Reduktion der Inanspruchnahme öffentlicher Mittel.
So wurden zuletzt zum 01.01.2013 die
Entgelte für die Schwimmlandschaft des Freizeitbad CaLevornia sowie in den
Hallenbädern und dem Hallen- und Freibad Wiembachtal in einem angemessenen
Rahmen erhöht.
Eine lineare und für alle Zielgruppen gleichmäßige
Anpassung der Entgelte kam aufgrund der gestiegenen Preissensibilität der
Kunden in den vergangenen Jahren nie in Betracht. Aus diesem Grund wurde im
Jahr 2013 bewusst auf eine Erhöhung der Benutzungsentgelte für die
Saunalandschaft des Freizeitbad CaLevornia verzichtet, da hier erst die
Sanierung und Angebotserweiterung Ende 2013 umgesetzt werden sollte.
Die Entgelte für die schwimmsporttreibenden
Vereine, welche dem SportBund Leverkusen e.V. angehören, wurden zuletzt zum
01.01.2014 angehoben.
Die Preispolitik in den Bädern des SPL
Die
Wirtschaftlichkeit der Bäder und das Benutzerverhalten der Kunden wird
regelmäßig durch Analyse der betriebswirtschaftlichen Basisdaten des
Rechnungswesens analysiert. Die Ergebnisse ergaben die Notwendigkeit der
Anpassung der Entgeltordnung
für die Benutzung der Hallenbäder und des Hallen- und Freibad Wiembachtal sowie
der Entgeltordnung für das Freizeitbad CaLevornia (Schwimmlandschaft).
Der SPL schlägt den politischen Gremien mit
dieser Vorlage eine Erhöhung der Entgelte im Freizeitbad CaLevornia
(Schwimmlandschaft), in den Hallenbädern und dem Hallen- und Freibad
Wiembachtal vor. Hierbei orientierte sich der SPL auch an den umliegenden Bädern.
Mit dieser Umstrukturierung erfolgt eine Anpassung
an das Preisgefüge der umliegenden Bäder.
Die bisher gewährten Rabatte auf den
Einzeltarif in den Bädern für Inhaber des „Leverkusen für Alle“ Passes (ca. 20
%), Inhaber einer Jugendleiterkarte (50 %) und Inhaber der Ehrenamtskarte (20%)
werden beibehalten.
Auf eine Anpassung der Entgelte in der
Park-Sauna wird bewusst verzichtet, da der SPL die vom Bundesfinanzministerium
(BMF) vorgeschriebene Umsatzsteuererhöhung bei Saunaeintrittspreisen von 7 %
auf 19 % erst zum 01.07.2015 komplett an die Saunabesucher weitergegeben hat.
Die Preisanpassungen im Freizeitbad CaLevornia
(Schwimmlandschaft)
Die Einzelkarten für Erwachsene, Kinder/Schüler und Studenten werden um jeweils 50 Cent erhöht und liegen mit 5,90 € bzw. 4,00 € noch im unterem Segment der Vergleichsstädte.
Die Minigruppenkarte wird entsprechend angepasst.
Die Preisanpassungen
in den Hallenbädern und dem Hallen- und Freibad Wiembachtal
|
Kinder/ |
Erwachsene |
Minigruppe |
Jahreskarte |
|
Hallen- und
Freibad |
3,00 € |
4,00 € |
11,00 € |
285,00 € |
|
Hallen- und
Freibad |
3,50 € |
4,50 € |
12,50 € |
320,00 € |
|
Paffrather Bad |
4,00 € |
5,50 € |
16,00 € |
480,00 € |
|
Blütenbad Leichlingen |
2,00 € |
4,00 € |
8,00 € |
||
Höhenberg, Köln |
3,70 € |
4,90 € |
14,20 € |
im Sommer teurer |
|
Stadionbad, Köln |
3,70 € |
4,40 € |
13,10 € |
im Sommer teurer |
|
VitalBad Burscheid |
5,50 € |
8,00 € |
0,50 € Aufschlag Sa., So. und Feiertagen |
Die Entgelte für die Einzelkarte für Erwachsene, Kinder/Schüler und Studenten werden um jeweils 50 Cent erhöht. Der Tarif für Erwachsene ist noch im unterem Segment der Vergleichsstädte angesiedelt. Bei dem Entgelt für Kinder ist von den fünf Vergleichsbädern lediglich ein Bad günstiger.
Die Minigruppenkarte und die Mehrfach- bzw. Jahreskarten werden entsprechend angepasst.
Die Entgelte für die Vereinsnutzung werden moderat um 15% erhöht.
Finanzielle
Auswirkungen
Wie bei allen bisherigen Entgelterhöhungen wird es in nicht unerheblichem Maße auch bei der geplanten voraussichtlich zu Hamsterkäufen im Hallen- und Freibad Wiembachtal im Dezember 2015 bei den Mehrfach- und Jahreskarten kommen.
Aus diesem Grunde werden sich die zu erwartenden finanziellen Effekte erst mit einer Verzögerung zeigen.
Durch die Entgelterhöhung wird dauerhaft ein Mehrumsatz von ca. 90.000 € in den Bädern des SPL erwartet.
Fazit
Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich
die neuen Tarife am Umland und den dortigen Konkurrenten orientieren.
Die Entgelterhöhung erfolgt in einem
angemessenen Umfang und stellt sicher, dass die Bäder weiterhin unter
Einhaltung der im Wirtschaftsplan genehmigten Mittel betrieben werden können.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage 2015/0818
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Gohl, SPL; 0214-8307120
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
siehe Wirtschaftsplan 2016
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
siehe Wirtschaftsplan 2016
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
siehe Wirtschaftsplan 2016
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
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