Betreff
Entgeltordnung für die Benutzung der Hallenbäder und des Hallen- und Freibad Wiembachtal
Entgeltordnung für das Freizeitbad CaLevornia und der Park-Sauna des Sportpark Leverkusen (SPL)
Vorlage
2015/0818
Aktenzeichen
kos-gl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.         Die am 16.05.2015 in Kraft getretene “Entgeltordnung für die Benutzung der

Hallenbäder und Hallen- und Freibad Wiembachtal des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 1) wird zum 31.12.2015 aufgehoben.

 

2.         Die am 01.07.2015 in Kraft getretene “Entgeltordnung für die Benutzung des Freizeitbad CaLevornia und der Park-Sauna des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 2) wird zum 31.12.2015 aufgehoben.

 

3.         Die “Entgeltordnung für die Benutzung der Hallenbäder und Hallen- und Freibad Wiembachtal des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 3) wird beschlossen und tritt am 01.01.2016 in Kraft.

 

4.         Die “Entgeltordnung für die Benutzung des Freizeitbad CaLevornia und der Park-Sauna des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 4) wird beschlossen und tritt am 01.01.2016 in Kraft.

 

gezeichnet:  

                                                           In Vertretung                                   In Vertretung

Richrath                                           Stein                                                  Adomat

Begründung:

 

Bäder als öffentliche Aufgabe

In der heutigen Zeit dienen Schwimmbäder nicht mehr ausschließlich als wohnortnahe Sportstätte, das Bad ist weitaus mehr. Es ist gleichermaßen ein wichtiger Eckpfeiler für gesundheitliche Prävention, Rehabilitation und Kommunikation. Schwimmbäder sind natürlich auch die Plattform für die Angebote von Schulen und Vereinen.

 

Die Bereitstellung von Bädern der Grundversorgung zu sozial verträglichen Preisen ist eine öffentliche Aufgabe.

 

Die Entgelte in den Bädern des SPL

Bäder sind kostenintensive Betriebe mit aufwendiger Technik und hohem Personalbedarf, um u.a. die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten.

 

Hohe Energiekosten sind trotz verstärkt eingesetzter moderner Energiespartechnik nicht zu vermeiden. Die Möglichkeiten der Einsparungen bei den Personalkosten durch effektiveren Personaleinsatz wurden vom SPL in den vergangenen Jahren optimiert, dies jedoch nicht ohne Beachtung der rechtlichen Rahmenvorgaben.

 

Aufgrund der Kostenintensität der Bäderbetriebe ist es unumgänglich, die Bürgerinnen und Bürger an den Kosten der Unterhaltung und Dienstleistungen zu beteiligen, soweit sich dies im sozial vertretbaren Rahmen bewegt. Ziel dieser Beteiligung ist eine Erhöhung der Kostendeckung und damit die Reduktion der Inanspruchnahme öffentlicher Mittel.

 

So wurden zuletzt zum 01.01.2013 die Entgelte für die Schwimmlandschaft des Freizeitbad CaLevornia sowie in den Hallenbädern und dem Hallen- und Freibad Wiembachtal in einem angemessenen Rahmen erhöht.

 

Eine lineare und für alle Zielgruppen gleichmäßige Anpassung der Entgelte kam aufgrund der gestiegenen Preissensibilität der Kunden in den vergangenen Jahren nie in Betracht. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2013 bewusst auf eine Erhöhung der Benutzungsentgelte für die Saunalandschaft des Freizeitbad CaLevornia verzichtet, da hier erst die Sanierung und Angebotserweiterung Ende 2013 umgesetzt werden sollte.

 

Die Entgelte für die schwimmsporttreibenden Vereine, welche dem SportBund Leverkusen e.V. angehören, wurden zuletzt zum 01.01.2014 angehoben.

 

Die Preispolitik in den Bädern des SPL

Die Wirtschaftlichkeit der Bäder und das Benutzerverhalten der Kunden wird regelmäßig durch Analyse der betriebswirtschaftlichen Basisdaten des Rechnungswesens analysiert. Die Ergebnisse ergaben die Notwendigkeit der Anpassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Hallenbäder und des Hallen- und Freibad Wiembachtal sowie der Entgeltordnung für das Freizeitbad CaLevornia (Schwimmlandschaft).

 

Der SPL schlägt den politischen Gremien mit dieser Vorlage eine Erhöhung der Entgelte im Freizeitbad CaLevornia (Schwimmlandschaft), in den Hallenbädern und dem Hallen- und Freibad Wiembachtal vor. Hierbei orientierte sich der SPL auch an den umliegenden Bädern.

 

Mit dieser Umstrukturierung erfolgt eine Anpassung an das Preisgefüge der umliegenden Bäder.

 

Die bisher gewährten Rabatte auf den Einzeltarif in den Bädern für Inhaber des „Leverkusen für Alle“ Passes (ca. 20 %), Inhaber einer Jugendleiterkarte (50 %) und Inhaber der Ehrenamtskarte (20%) werden beibehalten.

 

Auf eine Anpassung der Entgelte in der Park-Sauna wird bewusst verzichtet, da der SPL die vom Bundesfinanzministerium (BMF) vorgeschriebene Umsatzsteuererhöhung bei Saunaeintrittspreisen von 7 % auf 19 % erst zum 01.07.2015 komplett an die Saunabesucher weitergegeben hat.

 

 

Die Preisanpassungen im Freizeitbad CaLevornia (Schwimmlandschaft)

 

 

Die Einzelkarten für Erwachsene, Kinder/Schüler und Studenten werden um jeweils 50 Cent erhöht und liegen mit 5,90 € bzw. 4,00 € noch im unterem Segment der Vergleichsstädte.

              

Die Minigruppenkarte wird entsprechend angepasst.

 

Die Preisanpassungen in den Hallenbädern und dem Hallen- und Freibad Wiembachtal

 

 

Kinder/
Jugendliche
Studenten

Erwachsene

Minigruppe

Jahreskarte

Hallen- und Freibad
Wiembachtal
aktuell

3,00 €

4,00 €

11,00 €

285,00 €

Hallen- und Freibad
Wiembachtal
neu

3,50 €

4,50 €

12,50 €

320,00 €

Paffrather Bad

4,00 €

5,50 €

16,00 €

480,00 €

Blütenbad Leichlingen

2,00 €

4,00 €

8,00 €

Höhenberg, Köln

3,70 €

4,90 €

14,20 €

im Sommer teurer

Stadionbad, Köln

3,70 €

4,40 €

13,10 €

im Sommer teurer

VitalBad Burscheid

5,50 €

8,00 €

0,50 € Aufschlag Sa., So. und Feiertagen

 

Die Entgelte für die Einzelkarte für Erwachsene, Kinder/Schüler und Studenten werden um jeweils 50 Cent erhöht. Der Tarif für Erwachsene ist noch im unterem Segment der Vergleichsstädte angesiedelt. Bei dem Entgelt für Kinder ist von den fünf Vergleichsbädern lediglich ein Bad günstiger.

              

Die Minigruppenkarte und die Mehrfach- bzw. Jahreskarten werden entsprechend angepasst.

 

Die Entgelte für die Vereinsnutzung werden moderat um 15% erhöht.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Wie bei allen bisherigen Entgelterhöhungen wird es in nicht unerheblichem Maße auch bei der geplanten voraussichtlich zu Hamsterkäufen im Hallen- und Freibad Wiembachtal im Dezember 2015 bei den Mehrfach- und Jahreskarten kommen.

 

Aus diesem Grunde werden sich die zu erwartenden finanziellen Effekte erst mit einer Verzögerung zeigen.

 

Durch die Entgelterhöhung wird dauerhaft ein Mehrumsatz von ca. 90.000 € in den Bädern des SPL erwartet.

 

 

 

Fazit

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die neuen Tarife am Umland und den dortigen Konkurrenten orientieren.

 

Die Entgelterhöhung erfolgt in einem angemessenen Umfang und stellt sicher, dass die Bäder weiterhin unter Einhaltung der im Wirtschaftsplan genehmigten Mittel betrieben werden können.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2015/0818

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Gohl, SPL; 0214-8307120

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

siehe Wirtschaftsplan 2016

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

siehe Wirtschaftsplan 2016

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

siehe Wirtschaftsplan 2016

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]