Betreff
Fällung von Bäumen am Hitdorfer See
Vorlage
2015/0823
Aktenzeichen
322-15-03-6-Ar
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der Fällung der in der anliegenden Karte dargestellten Gehölzbestände am Hitdorfer See zu.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Märtens

Begründung:

 

Der Hitdorfer See ist im Norden, Osten und Süden von einem hohen Gehölzsaum eingefasst. Da der See durch Badenutzung, unausgewogenem Fischbestand, Nährstoffeintrag, Massenentwicklung von Zooplankton: hier besonders Wimperntierchen, ökologisch in eine Schieflage geraten ist, schlägt ein vom Rheinischen Fischereiverband NRW beauftragter Gutachter (Kreymann, 2011) mehrere Maßnahmen zur Gewässeroptimierung vor.

 

Eine dieser Maßnahmen zielt darauf ab, den See besser zu durchlüften. Besonders in den Sommermonaten stagniert die Durchmischung des Sees und es kommt in tieferen Wasserbereichen zu so starker Sauerstoffzehrung, dass alle höheren Organismen absterben.

 

Eine bessere Durchmischung des sauerstoffreichen Oberflächenwassers mit dem Tiefenwasser lässt sich erreichen, in dem Bäume entfernt werden und der Westwind intensiver auf die Gewässeroberfläche einwirken kann. Dazu müssen an den im anliegenden Lageplan dargestellten Standorten eine größere Anzahl Weiden, Robinien und Pappeln von sehr geringem Durchmesser, bis hin zu Bäumen mit größerem Durchmesser (circa 10 Stück), gefällt werden. Die Weiden werden wieder austreiben. Die Gehölze werden so gefällt, dass sie in den See fallen. Dadurch bieten die Zweige unter Wasser den Fischen einen Laichstandort und einen sicheren Rückzugsraum.

Die Umsetzung der Maßnahme ist für Winter 2015/2016 geplant.

 

Der niedrige (bis 3 Meter hohe) Gehölzsaum am Weg zwischen Hitdorfer See und Stöckenbergsee bleibt erhalten.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner Herr Kossler/Herr Hammer/ Fachbereich 32/67/ Telefon: 3247/6730

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Fällung mehrerer Gehölze am Hitdorfer See

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle PN 1305, Finanzposition 720000 - Öffentliches Grün

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

1.000 €

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

 [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]