Betreff
Änderung der Schulbezeichnung der KGS Dönhoffstraße in KGS Möwenschule
Vorlage
2015/0831
Aktenzeichen
40-SG1-202-bro
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die KGS Dönhoffstraße führt ab dem 01.02.2016 folgende Bezeichnung:

 

            KGS Möwenschule

            Städtische katholische Grundschule

            Leverkusen-Wiesdorf

            - Primarstufe -

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Die Schulkonferenz der KGS Dönhoffstraße beantragt schriftlich (Anlage 1) der Schule den Namen „KGS Möwenschule “ zu geben und begründet ihren Wunsch.

 

Nach Ziffer 4d Rahmenbedingungen für die Verleihung von Eigennamen an Leverkusener Schulen (Anlage 2) können Namen zugelassen werden, wenn sie Symbolcharakter haben, positiv besetzt, allgemein bekannt und dem Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler angepasst sind.

 

Die Namensgebung „KGS Möwenschule“ erfolgt unter Berücksichtigung der v.g. Rahmenbedingungen für die Verleihung von Eigennamen. Aufgrund der örtlichen Nähe zum Rhein und dem damit verbundenen Besuch von Möwen auf dem Schulgelände wurde bereits vor einigen Jahren ein Schullogo entworfen, das eine Möwe beinhaltet. Das Logo wird intensiv genutzt und auch im Rahmen von Projektwochen etc. immer wieder thematisiert.

 

Seitens der Verwaltung bestehen keine Einwände.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Broscheid/FB Schulen/406 4010

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

./.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

./.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

./.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

./.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

 [nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]