- 4. Sachstandsbericht
- Standort zur Errichtung einer weiteren Notunterkunft für das Land NRW
Beschlussentwurf:
1.
Der Rat nimmt den in der Anlage beigefügten 4. Sachstandsbericht
zur Kenntnis.
2.
Auf Basis der im Sachstandsbericht aufgezeigten
Prognosen beauftragt der Rat die Verwaltung, die Errichtung einer weiteren
Notunterkunft für das Land NRW mit einer Kapazität von ca. 800 Plätzen zu
prüfen. Die Realisierung soll auf einer der nachfolgenden Flächen erfolgen:
·
IPL,
·
Hitdorf, Stöckenstraße.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Märtens Adomat Deppe
Begründung:
zu 1:
Der 4. Sachstandsbericht schildert die aktuelle Zuweisungsdynamik und
gibt einen Überblick über die geschaffenen Unterbringungsmöglichkeiten.
zu 2:
Wie im Rahmen des Sachstandsberichtes erläutert, ist es zwingend
erforderlich, der weiter steigenden Dynamik an Zuweisungen mit der
Bereitstellung von Unterbringungskapazitäten Rechnung zu tragen.
Die für das Jahr 2016 bereits beschlossenen Maßnahmen können dem Bedarf
an Unterbringungsplätzen und vielmehr auch der zeitlichen Dynamik nicht entsprechend
begegnen. Um die Unterbringung von Flüchtlingen sicherzustellen und
Obdachlosigkeit zu vermeiden, ist es erforderlich, eine weitere Notunterkunft
zu errichten. Analog der Vorgehensweise „Auermühle“ soll diese Unterkunft dem
Land NRW als entsprechende Notunterkunft angeboten werden. Im Rahmen eines
Gesprächs mit der Bezirksregierung Arnsberg wurde der Wunsch nach der Schaffung
weiterer derartiger Unterbringungsmöglichkeiten geäußert.
Für die o.g. Kapazität eignen sich nach Sicht der Verwaltung die im
Beschlussentwurf benannten Standorte im Stadtgebiet. Nach der entsprechenden Beschlussfassung
erfolgen die Detailprüfungen sowie die Abstimmungen mit dem jeweiligen
Eigentümer.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau
Arndt, Dez. III
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Analog der Vorgehensweise „Auermühle“ soll diese Unterkunft dem Land NRW
als entsprechende Notunterkunft (NU) - Landeseinrichtung angeboten werden. Demnach
würden die Kosten durch das Land NRW getragen.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
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[ja] |
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|
Es erfolgt eine Information der Anwohner im
Rahmen des üblichen Verfahrens. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
Nein |
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Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um die erforderlichen Maßnahmen zeitnah einleiten zu können, ist eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus notwendig.