Betreff
Gründung der Rheinische Schlacke Verwertungs GmbH
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2015/0834
Aktenzeichen
201-01-36-01-ma
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG (RELOGA) Weisung, der Gründung der Rheinische Schlacke Verwertungs GmbH (RSV) auf Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) zuzustimmen.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen schlägt der Gesellschafterversammlung der RELOGA nach § 113 Abs. 2 GO NRW vor, den Geschäftsführer der RELOGA als Vertreter in die Gesellschafterversammlung der RSV zu entsenden.

 

3. Der Oberbürgermeister wird i. V. m. dem Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) beauftragt, die Gründung der Gesellschaft nach § 115 GO NRW der Bezirksregierung anzuzeigen. Soweit formelle Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die den materiellen Gehalt nicht berühren, insbesondere auf Veranlassung der Bezirksregierung oder des Notars, erforderlich werden, bedarf es keiner erneuten Weisung.

 

 

gezeichnet:                                                  In Vertretung

Richrath                                                       Stein

Begründung:

 

Zu 1.: Zur langfristigen Sicherung von Deponierungsstandorten und zu einem stärkeren Engagement im Bereich der Schlackeverwertung wird seitens der RELOGA eine Verbundlösung angestrebt, die nachfolgend erläutert wird.

 

Gegenstand des Unternehmens ist die Separierung werthaltiger Stoffe aus Rostaschen, die aus Müllverbrennungsanlagen auf dem Gebiet kommunaler Gesellschafter stammen, die Entsorgung der entfrachteten Rostaschen sowie die Vermarktung der aus der Entfrachtung gewonnenen Wertstoffe.

 

Zur Umsetzung dieses Vorhabens hat die AVEA GmbH & Co. KG (AVEA) eine Gesamtfläche von ca. 1.000 m² zur betrieblichen Nutzung für eine Grobschlackenentfrachtung gepachtet, um diese selber oder von einem beauftragten Dritten betreiben und genehmigen zu lassen. Standort für die zu bauende Anlage ist die Deponie Haus Forst in Kerpen, deren Eigentümer die Remondis GmbH Rheinland ist. Diese wird mittels Planfeststellungsbeschluss alle Genehmigungen für den Betrieb des Deponieneuteils erwirken und Inhaber dieser Genehmigung bzw. Eigentümer des Deponieneuteils werden. Gleichzeitig wird die Mineralstoff-Aufbereitung und -Verwertungs GmbH (MAV), an der die Strabag AG und die Remex Mineralstoff GmbH (Tochter der Remondis GmbH) zu jeweils 50% beteiligt sind, aufgrund eines Betriebsführungsvertrages mit der Betriebsführung des zukünftigen Deponieneuteils beauftragt. Der MAV wurde das Recht eingeräumt, Teilflächen an Dritte zur eigenen wirtschaftlichen Nutzung zu überlassen.

 

Vor diesem Hintergrund wird beabsichtigt, die RSV zu gründen, an der die RELOGA und die MAV zu jeweils 50% beteiligt werden. Die RSV beabsichtigt, die Rost- und Kesselschlacken der AVEA und sonstiger Anlagen auf dem Gebiet kommunaler Gesellschafter für eine weitere Separierung, insbesondere der Ne-Entfrachtung auf dem Gelände des Deponieneuteils in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren zu übernehmen. Weiterhin wird sie sich an eventuellen Ausschreibungen zu Fe/Ne-Abscheidungen (Eisen/Nicht-Eisen-Metalle) aus kommunalen Schlacken beteiligen. Nach derzeitigem Stand ist es geplant die Rostaschen aus den Müllverbrennungsanlagen Leverkusen und Bonn über die RSV aufzubereiten. Gespräche mit Betreibern weiterer kommunaler Müllverbrennungsanlagen werden geführt. Bei einer Realisierung dieser interkommunalen Zusammenarbeit könnten aus vergaberechtlichen Gründen weitere gesellschaftsrechtliche Schritte erforderlich werden.

 

Ergänzend zu den Ausführungen sei auf das folgende Schaubild verwiesen, in dem die Verbindungen sowohl auf gesellschaftsrechtlicher als auch privatrechtlicher Ebene veranschaulicht werden.

 

 

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Businessplan (Anlage 2) sowie dem Wirtschaftsplan 2016 (Anlage 3).

 

 

Zu 2.: Analog der Besetzung in den anderen Tochtergesellschaften der RELOGA soll die Geschäftsführung die Interessen der Eigentümerin RELOGA in der Gesellschafterversammlung der RSV vertreten. Durch die laufende Information des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung der RELOGA mit den Quartalsberichten, in denen ausführlich auf die Aktivitäten der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften eingegangen wird, sowie die Behandlung der Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der RSV in diesen Gremien werden hinreichende Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten des BAV und der Stadt Leverkusen i. S. des § 113 Abs. 2 S. 3 GO NRW gewährleistet.

 

 

Zu 3.: Der Gesellschaftsvertrag (Anlage 1) wurde in Verbindung mit dem Unternehmensgegenstand der Gesellschaft bereits im Vorfeld seitens der RELOGA mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass für die beabsichtigte Separierung werthaltiger Stoffe aus Rostaschen durch die neu gegründete RSV ggf. zusätzliche Genehmigungen erforderlich werden könnten (z. B. nach dem Bundes-Immisionsschutzgesetz), die aber zunächst unabhängig vom Anzeigeverfahren gem. § 115 GO NRW zu sehen sind.

 

Die Vorlage soll in der Gesellschafterversammlung der RELOGA am 04.12.2015 beschlossen werden. Eine etwaige Beschlussfassung der Vertreter der Stadt Leverkusen erfolgt vorbehaltlich einer Weisung des Rates. Für Rückfragen steht ein Vertreter der RELOGA in der Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses am 07.12.2015 zur Verfügung.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2015/0834

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Malek/ FB 20/ 2044

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund des vorhergehenden Abstimmungsprozesses der Vorlage mit der RELOGA war eine frühzeitigere Fertigstellung der Vorlage nicht möglich. Um wie seitens der RELOGA beabsichtigt die Gesellschaft zum 01.01.2016 gründen zu können, ist eine Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 14.12.2015 notwendig.