- Erteilung eines Planungsauftrags zur Umgestaltung der Verkehrsflächen im Bereich der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes Nordrhein-Westfalen am Standort Solinger Straße
Beschlussentwurf:
1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zur Umgestaltung der Verkehrsflächen zwecks Erschließung der Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen am Standort Solinger Straße durchzuführen.
Leverkusen, 11.11.2015
gezeichnet:
Richrath Rh. Eimermacher Rh. Ippolito
2. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat die Verwaltung mit Beschluss vom 22.06.2015 zur Vorlage Nr. 2015/0600 „Unterbringung von Flüchtlingen in Leverkusen“ beauftragt, die Errichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen am Standort „Solinger Straße“ mit der Bezirksregierung Köln abzustimmen und weiter vorzubereiten.
Hierfür sind weitere Planungen für die Umgestaltung der Verkehrsflächen für die Erschließung der Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen am Standort Solinger Straße notwendig. Um die Arbeiten kurzfristig zu realisieren, ist die Vergabe an ein externes Ingenieurbüro erforderlich. Das Honorarangebot beträgt 50.000 €.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau
Sorge, 66, 66 91
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Die zur Finanzierung erforderlichen Deckungsmittel in Höhe von 50.000 € werden im Finanzplan durch außerplanmäßige Mittelbereitstellung aus der Finanzstelle 66611205021122, Ausbau Ringstraße – passiver Lärmschutz – zur Verfügung gestellt.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Es handelt sich zunächst nur um investive Planungskosten, die u. U. zu einer späteren Belastung, z. B. Abschreibungsaufwendungen führen können.
Im Rahmen des weiteren Verfahrens zur Aufstellung des Haushalts 2016 wird weiterhin davon ausgegangen, dass zusätzliche Planansätze über die Veränderungslisten in die Haushaltsberatung einfließen werden.
Da die Stadt Leverkusen die Einrichtung im Auftrag des Landes bereitstellt, geht die Verwaltung nach jetzigem Stand davon aus, alle entstandenen Kosten erstattet zu bekommen.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Siehe unter A)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Siehe unter A)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Die o.g. Vorlage soll aufgrund der Eilbedürftigkeit im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung beschlossen werden, um die schnellstmögliche Umsetzung der weiteren Planungen für die Errichtung der Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen am Standort Solinger Straße zu gewährleisten.