Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt den in der Begründung und in der Anlage genannten Baumfällungen im Stadtbezirk III zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die in der Anlage aufgeführten Bäume sind abgängig und sollen in den nächsten Wochen gefällt werden.
Der Zeitpunkt der Nachpflanzungen hängt in erster Linie von der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel ab.
Außer den in der Liste genannten Bäumen sollen auch fünf Linden auf dem Friedhof Lützenkirchen gefällt werden.
Auf dem Friedhof Lützenkirchen wurde der Baumbestand zuletzt auch daraufhin beurteilt, ob es durch die Bäume der Lindenalleen Beeinträchtigungen für Sargbestattungen in den in der Nähe befindlichen Gräbern geben könnte. Dies war bei einigen Bestandsbäumen der Fall.
Bevor die Angehörigen jedoch mit Einschränkungen für Sargbestattungen konfrontiert werden, wurden die Bäume dahingehend untersucht, ob sie denn überhaupt noch langfristig im Bestand bleiben können oder ob sie womöglich auf Sicht ohnehin gefällt werden müssen und Einschränkungen für Sargbestattungen daher nicht gerechtfertigt werden können.
Bei fünf Bäumen wurden so starke Schäden und Gefährdungspotentiale (Pilzbefall, Faulstellen etc.) ermittelt, dass sie nicht erhalten bleiben können. Diese Fällungen sollen zeitnah erfolgen. Unter anderem damit bei evtl. eintretenden Sterbefällen keine Probleme dadurch entstehen, dass eine Beisetzung durch eine zuvor erforderliche Baumfällung (und evtl. Baumstubbenausfräsung) nur mit erheblicher Verzögerung vorgenommen werden könnte.
Nachpflanzungen von Linden auf der aktiven Friedhofsfläche scheiden aus Platzgründen aus. Die Verwaltung erwägt allerdings die Anpflanzung von Obstgehölzen im Randbereich zur abgetrennten Erweiterungsfläche oder auch auf dieser Fläche selbst.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Hammer, 67, 6730
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Mittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Finanzplan wie folgt zur Verfügung:
Finanzstelle PN 1305, Finanzposition 720000 -Offentliches Grün-
Planansatz 2016: 1.852.400,00 € vorbehaltlich der weiteren Haushaltsberatung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Für externe Aufträge zu Jahresvertragspreisen 4.325 €.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um Dringlichkeitsbeschlüsse soweit es geht zu vermeiden bringt die Verwaltung die Vorlagen für Baumfällungen erst möglichst zeitnah zum Sitzungstermin ein. Mehrere Baumfällungen müssen noch in den Wintermonaten bzw. vor dem Beginn der Vogelschutzsaison am 1. März 2016 durchgeführt werden. Bei einer Beratung im nächsten regulären Turnus Mitte Februar 2016 wäre dieses Ziel nicht mehr erreichbar.