Beschlussentwurf:
1. Dem Bau einer 3-fach
Sporthalle mit Kraftraum auf dem Gelände der nbso wird vorbehaltlich der
Finanzierung durch Bundes- und Landesmittel zugestimmt. Der Eigenanteil der
Stadt Leverkusen wird hierbei in Form des Grundstückswertes des entsprechenden
Baugrundstückes dargestellt.
2. Der Rat stimmt
der Beteiligung der Stadt Leverkusen am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" zu.
3. Der Rat beauftragt den SPL mit der Projektausführung. Eine für den Projektzeitraum befristete personelle Unterstützung ist zu gewährleisten.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Adomat Deppe
Begründung:
Im Sporthallenentwicklungsplan 2012 - 2016 der Stadt Leverkusen,
aufgestellt im Jahr 2012, wird für die im Stadtteil Opladen vorhandenen Schulen
ein Fehlbedarf von einer Sporthalleneinheit für den Stadtteil aufgezeigt.
Inzwischen musste die Turnhalle der Hauptschule Im Hederichsfeld wegen
ihres maroden Bauzustandes geschlossen werden. Aufgrund der Größe von nur 220
m² war die Turnhalle grundsätzlich in ihrer Funktionalität stark eingeschränkt
und nur unzureichend nutzbar. Es konnten längst nicht alle Sportarten
durchgeführt werden. Vor dem Hintergrund der eingeschränkten Funktionalität und
des hohen Sanierungsaufwandes ist eine Instandsetzung unwirtschaftlich. Die
Halle steht daher für den Sportunterricht nicht mehr zur Verfügung. Der Wegfall
der Halle vergrößert das Defizit an Sporthallen im Stadtteil Opladen.
Darüber hinaus hat sich aktuell durch die akute Flüchtlingsproblematik
und die damit verbundene Belegung von Sporthallen die Hallensituation im
gesamten Stadtgebiet verschärft.
Mit der Entscheidung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Jahr
2011, das Verbundsystem von Schule und Leistungssport weiterzuentwickeln und
neue Sportschulen aufzubauen, hat das Landrat-Lucas-Gymnasium die Chance
ergriffen, die Schule als Sportschule NRW weiterzuführen. Als Sportschulen
werden weiterführende Schulen mit dem ausgewiesenen Profil Sport verstanden.
Ziel ist es, den Nachwuchstalenten im Spitzensport noch bessere Möglichkeiten
zu bieten, neben den sportlichen Erfolgen auch einen guten Schulabschluss zu
erreichen.
Mit Schreiben vom
28.08.2012 gab das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport
(MFKJKS) bekannt, dass das Landrat-Lucas-Gymnasium zum Schuljahr 2013/2014 zur
Sportschule NRW ernannt wird. Diese Ernennung führt ab dem Schuljahr 2016/2017
zu einem über die am Schulstandort vorhandenen Halleneinheiten hinausgehenden
Bedarf, um den Sportunterricht im erforderlichen Rahmen stattfinden lassen zu
können.
In Abstimmung mit
dem Landrat-Lucas-Gymnasium und dem MFKJKS ergibt sich für das Betreiben der
Sportschule NRW ein Mehrbedarf von 168 Stunden pro Woche, was wiederrum zu
einem Hallenmehrbedarf von insgesamt 4 Halleneinheiten führt. Gemäß den
Vorgaben des MFKJKS kann die Ausgestaltung dieser 4 Einheiten variieren, so
dass im Laufe der Planungen, orientiert an den sportlichen Schwerpunkten, 3
Halleneinheiten und ein Kraftraum für das Landrat-Lucas-Gymnasium als
erforderlich erachtet werden.
Bereits im Jahr
2014 hat sich die Verwaltung bemüht, den Bau einer 3-fach Sporthalle mit
Kraftraum mit Unterstützung des MFKJKS voranzutreiben. Jedoch konnte dieses
Vorhaben aufgrund des erforderlichen Eigenanteils i. H. v. 20% bisher nicht
umgesetzt werden.
Der Bund hat nun im
Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms 2015 Mittel für ein neues
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport,
Jugend und Kultur“ beschlossen. Gerade diesen Einrichtungen kommt eine zentrale
Bedeutung für die soziale Integration in den Kommunen zu. Mit dem
Bundesprogramm sollen daher investive sowie konzeptionelle Projekte mit
besonderer überregionaler bzw. nationaler Wahrnehmbarkeit und Qualität, mit
überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder hohem Innovationspotential im
Hinblick auf die soziale und gesellschaftliche Integration gefördert werden.
Förderfähig sind u. a. investive Projekte im Bereich der Sportstätten, wobei
auch Ersatzneubauten in Ausnahmefällen als förderfähig anerkannt werden.
Aufgrund dieses
neuen Förderprogramms des Bundes bietet sich jetzt die Möglichkeit, den Bau
einer 3-fach Sporthalle mit Kraftraum zu realisieren. Da die Förderung des
Bundes im jetzigen Programm bis zu 90% beträgt und sich der Eigenanteil somit
reduziert, hat das MFKJKS zu einer Beteiligung an diesem Programm geraten und
weitere finanzielle Unterstützung zugesagt. Die finanzielle Beteiligung des
Landes führt dazu, dass die Stadt Leverkusen lediglich das Grundstück für den
Bau der Sporthalle zur Verfügung stellen muss, darüber hinaus aber keine
weiteren finanziellen Verpflichtungen eingeht.
Weil sich das
Bundesprogramm auch auf kulturelle Einrichtungen bezieht und der Verwaltung
nach Wegfall der Opladener Stadthalle der Bedarf eines Veranstaltungsortes im
Stadtbezirk bekannt ist, wurde u. a. auch eine Projektskizze für eine 3-fach
Sporthalle mit Mehrzwecknutzung erarbeitet. Dieses Vorhaben würde die
Investitionskosten in erheblichem Maße steigern. Nach Rücksprache mit dem
MFKJKS, welches bei der Antragstellung unterstützt, wurde von dieser Variante
Abstand genommen, da zum einen der Eigenanteil der Stadt Leverkusen in Höhe von
ca. 345.000 € im Verhältnis zur Gesamtinvestitionssumme vergleichsweise niedrig
ist und davon ausgegangen werden muss, dass das Projekt unter diesen
Bedingungen nicht in das Bundesprogramm aufgenommen wird.
Darüber hinaus
beträgt die Höchstförderung des Bundes max. 4 Mio. €. Das Land ist nicht
bereit, die Differenz zwischen der maximalen Bundesförderung und den erheblichen
Investitionskosten für eine 3-fach Sporthalle mit Mehrzwecknutzung zu
übernehmen. Laut Hinweis des MFKJKS ist das Risiko des Scheiterns des Projektes
zu hoch. Lediglich beim Bau der dringend benötigten 3-fach Sporthalle mit
Kraftraum hat das Land Spielraum, eventuell fehlende Mittel auszugleichen.
Im Rahmen der
Erarbeitung, der für die Beteiligung am Bundesprogramm erforderlichen
Projektskizze, ergibt sich aufgrund aktueller Berechnungen eine Kostenschätzung
für eine 3-fach Sporthalle mit Kraftraum unter Berücksichtigung der
Wirtschaftlichkeit des Bauwerkes durch den Einsatz innovativer Technik und
energiesparender Bauweise, die wiederum Voraussetzung für die Bewerbung im
Rahmen des Bundesprogrammes ist, i. H. v. 7.563.000 € inklusive Grundstückswert.
Die Kosten für eine Mehrzweckhalle, die sowohl eine 3-fach Sporthalle als auch
eine Veranstaltungshalle ist, bei der allerdings weitere Aufwände für Foyer, Garderobe,
Küche, Technik, Toilettenanlagen, Tiefgarage usw. erforderlich wären, liegen
bei rund 11 Mio. € zuzüglich der Ausstattungskosten. Für die Variante 3-fach
Sporthalle mit Kraftraum und den Bau einer angrenzenden Veranstaltungshalle
werden die Kosten derzeit auf ungefähr 13 Mio. € inclusive Grundstückswert
geschätzt.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, das Projekt so umzusetzen, dass eine Ergänzung um eine Veranstaltungshalle
in späteren Jahren über möglicherweise andere Fördermittel realisierbar ist.
Durch eine aufgeständerte Bauweise, die aufgrund der topografischen
Gegebenheiten des Grundstückes erforderlich ist, besteht die Option einer Erweiterung
in kommenden Jahren.
Die Verwaltung schlägt vor, den SPL mit der Projektausführung zu beauftragen. Somit würde die Sporthalle dort bilanziert, durch den SPL bewirtschaftet und betreut werden. Der SPL benötigt für die Umsetzung des Projektes personelle Unterstützung für den Projektzeitraum.
Eine Beteiligung der Politik im Vorfeld der Einreichung der Projektskizze war aufgrund der sehr kurz gesetzten Frist leider nicht möglich.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Bau einer 3-fach Sporthalle mit Kraftraum auf dem Gelände der nbso. Keine unmittelbare Auswirkung auf den Kreditdeckel (= max. Kreditaufnahme in unrentierlichen Bereichen = Tilgung), falls die Baukosten zu 100% refinanziert werden.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Die 3-fach Sporthalle mit Kraftraum ist bisher nicht
etatisiert. Die Investitionskosten sollen in voller Höhe über Zuschüsse
refinanziert werden. Insofern ist Voraussetzung, dass die Zusage der Finanzierung
über Bundes- und Landesmittel vorliegt und die Kommunalaufsicht auf dieser
Basis einer Umsetzung zustimmt. Der Eigenanteil der Stadt Leverkusen wird hierbei
in Form des Grundstückswertes des entsprechenden Baugrundstückes dargestellt.
Nach überschlägiger Berechnung sind das rd. 345 T€. An dieser Stelle aber der
Hinweis, dass Veräußerungserlöse, die dem Projekt nbso zuzurechnen sind, an
dieser Stelle nicht mehr realisiert werden können. Zudem wurden zum
Grundstückserwerb Mittel der Städtebauförderung in Anspruch genommen; über den
Verzicht auf Rückzahlung ist noch zu verhandeln. Der Vorgang wird dem
Betriebsvermögen des SPL zugeordnet und muss deshalb im Wirtschaftsplan des SPL
und nicht in der Investitionsplanung der Stadt dargestellt werden.
Investitionen des SPL werden aber auf den Kreditdeckel der Stadt angerechnet.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Durch die Refinanzierung über Zuschüsse werden Abschreibungen in voller Höhe über entsprechende Erträge der Sonderposten kompensiert.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Zukünftige Betriebskosten der 3-fach Sporthalle mit Kraftraum sind in der Wirtschaftsplanung des SPL zu etatisieren, wobei die wirtschaftliche Belastung in der Sphäre des SPL insoweit durch eine Zahlung aus dem Kernhaushalt ausgeglichen werden muss.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Nach Beschlussfassung wird der SPL beauftragt, seine Wirtschaftsplanung entsprechend anzupassen.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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|
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
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|
[ja] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Eine Beratung der Vorlage ist dringend noch in diesem Jahr erforderlich, da die Bewerbung für das Bundesprogramm bis zum 13.11.2015 erfolgt sein musste und ein entsprechender Ratsbeschluss bis zum 04.12.2015 vorgelegt werden muss. Mit Antrag vom 13.11.2015 wurde um Verlängerung dieser Frist bis zum 15.12.2015 gebeten, um den Ratsbeschluss vom 14.12.2015 entsprechend nachreichen zu können.