Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WFL)
- Wirtschaftsplan 2016
- Verlustabdeckung 2016
Vorlage
2015/0849
Aktenzeichen
201-01-17-bo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der WFL Weisung, dem von der Geschäftsführung der WFL aufgestellten und in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2016 nach Maßgabe der Begründung Zustimmung zu erteilen.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, der WFL für das Geschäftsjahr 2016 aus dem Sachkonto 531700 einen Betrag in Höhe von maximal 750.000 € in Abhängigkeit des von der Stadt Leverkusen anteilig zu tragenden Jahresfehlbetrages zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2016 vom Rat verabschiedet wird, die Kommunalaufsicht gegen die Bewirtschaftung des Haushaltes 2016 keine Bedenken erhebt sowie ein festgestellter Jahresabschluss 2016 vorliegt.

 

gezeichnet:

                                                           In Vertretung

Richrath                                           Stein

Begründung:

 

Zu 1. - Wirtschaftsplan 2016

 

Nach § 19 des Gesellschaftsvertrages der WFL ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan - bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht - aufzustellen und diesen der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung und Zustimmung vorzulegen.

 

Die Beschlussfassung in den Organen der WFL ist am 10.11.2015 in einer gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung erfolgt; bzgl. der städtischen Vertreter jedoch nur vorbehaltlich einer endgültigen Zustimmung durch den Rat.

 

Sollte die Umsetzung des Wirtschaftsplans trotz entsprechender Haushaltsverabschiedung durch den Rat nach den Vorgaben der Kommunalaufsicht zur Bewirtschaftung des Haushaltes 2016 nicht oder nur teilweise möglich sein, wird die Geschäftsführung der WFL umgehend informiert bzw. beauftragt, den Wirtschaftsplan anzupassen.

 

 

Zu 2. - Verlustabdeckung 2016

 

Die Geschäftsführung wird den Gesellschaftern mindestens vierteljährig über die Liquiditäts- und Ertragssituation der WFL berichten. Dabei wird sie insbesondere darüber Auskunft geben, inwieweit die Entwicklung der Geschäfte den Planungen entspricht.

 

Die Stadt Leverkusen wird der WFL entsprechend der im Beschlussentwurf genannten Vorbehalte für das Geschäftsjahr 2016 einen Betrag in Höhe von maximal 750.000 € in Abhängigkeit des von der Stadt Leverkusen anteilig (79 %) zu tragenden Jahresfehlbetrages zur Verfügung zu stellen.

 

Auch für das Wirtschaftsjahr 2016 beabsichtigt die Verwaltung, die Auszahlung des städtischen Zuschusses in Abhängigkeit eines festgestellten Jahresabschlusses vorzunehmen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass bereits im laufenden Wirtschaftsjahr die jeweils aktuelle Liquiditätssituation der Gesellschaft Teilzahlungen auf die Verlustabdeckung notwendig werden lässt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2015/0849

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bosbach / FB 20 / 2034

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Wirtschaftsplan 2016 der WFL einschl. Defizitabdeckung

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Sachkonto 531700 / Innenauftrag 970015050101 / Produkt 150501

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Aufwand durch Verlustabdeckung in Höhe von 750.000 €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                               

 

Analog zu 2016 vorbehaltlich abweichender Beschlüsse

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Siehe Begründung der Vorlage

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Vorlage ist noch im Jahr 2015 zu beschließen, da die Gesellschaft nach § 19 des Gesellschaftsvertrags verpflichtet ist, vor Jahresbeginn einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Die Vertreter der Stadt Leverkusen handelten in der Gesellschafterversammlung am 10.11.2015 lediglich unter Vorbehalt einer entsprechenden Weisung des Rates.