Betreff
Fahrradanlehnbügel Fußgängerzone Wiesdorf
Vorlage
2015/0863
Aktenzeichen
660-ws
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Aufstellung von 10 Fahrradanlehnbügeln in der Fußgängerzone Wiesdorf gegenüber der Christuskirche wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Es zeigt sich zunehmend, dass in der Fußgängerzone (FGZ) Wiesdorf das derzeitige Angebot an Fahrradabstellanlagen den Bedarf, der durch die zunehmende Nutzung von Fahrrädern hervorgerufen wird, nicht abdecken kann. Vor diesem Hintergrund und aufgrund von Anfragen aus der Bürgerschaft hat die Verwaltung überprüft, ob vorhandene Flächen für das Abstellen und Abschließen von Rädern genutzt werden können.

 

Es hat sich hierbei gezeigt, dass in dem Bereich zwischen der Rathausgalerie und dem Kaufhof aufgrund der verschiedensten Nutzungen und Veranstaltungen (Weihnachtsmarkt, Kirmes, Wochenmarkt etc.) keine Flächen für Abstellanlagen für Räder zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass i. d. R. die Geschäftseigentümer vor ihren Schaufenstern keine festen Abstellanlagen wünschen.

 

Von Seiten der Verwaltung bietet sich allerdings der Eingangsbereich der FGZ gegenüber der Christuskirche als Standort an. Hier können 10 Fahrradanlehnbügel für das Abstellen von 20 Rädern vor der vorhandenen Mauer aufgestellt werden; die vorhandenen Schaufensterfronten werden hierdurch nicht verdeckt oder anderweitig beeinträchtigt.

 

Die Auswahl dieses Standortes erfolgte unter Berücksichtigung der Schleppradien für Fahrzeuge des Karnevals, der Aufstellflächen für Zuschauer und Zugteilnehmer, sowie der Freihaltung der Fluchtwege und Rettungsgassen der Feuerwehr.  

 

Die Kosten belaufen sich auf ca. 7.000 €. Vorbehaltlich der Beschlussfassung soll die Maßnahme möglichst kurzfristig umgesetzt werden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Wildschütz / 66 / 6613

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Finanzierung erfolgt aus Restmitteln Finanzstelle: 6600 1205 022004

„Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Stadtgebiet“

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

keine

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

keine

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

 [nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[ja]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund des Bedarfs an Fahrradabstellanlagen in der FGZ Wiesdorf und der in 2015 noch zur Verfügung stehenden Restmittel, soll die Umsetzung möglichst kurzfristig erfolgen. Hierfür ist ein Beschluss im letzten Sitzungsturnus erforderlich.