Betreff
Notwendige Baumfällungen im Stadtbezirk III
Vorlage
2015/0847/1
Aktenzeichen
01-40-2015/0847-rm
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Die Fällliste wurde um einen weiteren Baum ergänzt. Die aktualisierte Version ist Grundlage des Beschlussentwurfs.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Am 19.11.2015 ging ein Gutachten zu einer Linde an der Mülheimer Straße ein. Der Gutachter empfiehlt, den Baum aufgrund des starken Befalls mit dem Brandkrustenpilz und aufgrund von Faulstellen im Stammfußbereich zeitnah zu fällen. Die Anlage enthält die Ergänzung der Fällliste. Eine Nachpflanzung soll (abhängig von der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel) erfolgen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer, 67, 6730

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine, da Fällung durch den Regiebetrieb.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Keine, da Fällung durch den Regiebetrieb.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Der Gutachter empfiehlt in seinem kurzfristig eingegangen Bericht, den Baum zeitnah zu fällen. Das bedeutet, dass mit der Fällung auf keinen Fall bis zum nächsten regulären Beschlusstermin Mitte Februar gewartet werden darf, sondern der Baum baldmöglichst nach dem Beratungstermin am 03.12.2015 entfernt werden muss.