Die Fällliste wurde um einen weiteren Baum ergänzt. Die aktualisierte Version ist Grundlage des Beschlussentwurfs.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Am 19.11.2015 ging ein Gutachten zu einer Linde an der Mülheimer Straße ein. Der Gutachter empfiehlt, den Baum aufgrund des starken Befalls mit dem Brandkrustenpilz und aufgrund von Faulstellen im Stammfußbereich zeitnah zu fällen. Die Anlage enthält die Ergänzung der Fällliste. Eine Nachpflanzung soll (abhängig von der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel) erfolgen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Hammer, 67, 6730
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Keine, da Fällung durch den Regiebetrieb.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine, da Fällung durch den Regiebetrieb.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Der Gutachter empfiehlt in seinem kurzfristig eingegangen Bericht, den Baum zeitnah zu fällen. Das bedeutet, dass mit der Fällung auf keinen Fall bis zum nächsten regulären Beschlusstermin Mitte Februar gewartet werden darf, sondern der Baum baldmöglichst nach dem Beratungstermin am 03.12.2015 entfernt werden muss.